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Wie kann ich ein in Indien lebendes deutsches Kind nach Deutschland 'holen'? (Gelesen: 5.097 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung (Indien-Deutschland)
Tweaty84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie kann ich ein in Indien lebendes deutsches Kind nach Deutschland 'holen'?
11.10.2010 um 19:57:36
 
Hallo zusammen,

ich schildere einfach mal kurz das Problem, vielleicht hat jemand einen Ansatz der Hilfe für mich:

Mein Freund (deutsche Staatsbürgerschaft) ist momentan noch mit einer Inderin verheiratet. Diese lebt mit dem gemeinsamen Kind in Indien. Die Tochter hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Scheidung wurde in Indien bereits eingereicht.
Die Kleine ist jetzt 5 Jahre alt und ihr geht es bei der Mutter überhaupt nicht gut. Dies hat sie mehrmals am Telefon geäußert. Sie möchte wieder zu ihrem Vater und er möchte natürlich seine Tochter wieder bei sich haben.

Welche Möglichkeiten haben wir die Tochter nach Deutschland zu 'holen' bzw. evtl. das alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Hat jemand eine Idee? Für Zuschriften bin ich sehr dankbar!

LG Tweaty


Daddys' Änderung:
Da es nichts mit AuslR zu tun hat ein deutsches Kind nach Deutschland zu holen, hab' ich es mal hierher verschoben... passt mE besser... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 11.10.2010 um 20:12:25 von Daddy »  
 
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Muleta
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Antwort #1 - 11.10.2010 um 20:19:04
 
das Sorgerecht (und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht) richtet sich vorliegend wohl nach indischen Recht, selbst wenn deutsche Gerichte sich für international zuständig erkennen würden...

Im Ergebnis müsste sinnvollerweise das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht/alleinige Sorgerecht vor indischen Gerichten durchgesetzt werden. Dann ein deutscher Kinderreisepass beantragt werden und dann könnte die Ausreise nach D erfolgen.

Ich befürchte, da wird man Dir hier in D nicht viel helfen können.

Muleta
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dete
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.10.2010 um 20:45:37
 
Wenn bei deinen freund indisches Recht angewendet wird kann ich dir einen kurzen Ausschnitt aus einer Antwort-email der deutschen Botschaft Delhi geben,womit du vielleicht was Anfangen kannst.
die E-Mail ging vor kurzen an uns

Im Scheidungsurteil wurde Ihrer Frau mit der sinngemäßen Aussage "das
Kind bleibt bei der Mutter" zwar die Personensorge zugesprochen aber
nicht die gesetzliche Vertretung, die gemäß der Vorschriften des
indischen Familienrechts beim Vater bleibt----
.




Nach weiteren Recherchen von uns wird es in Indien meist so gehandhabt-bis 4 Jahre-gesetzliche Vertretung bei der Mutter,danach beim Vater.Dann kommt es auf religiöse Dinge mit drauf an weil da gibt es zb wieder die Variante Mädchen bleiben bei der mutter,Jungs beim Vater.

Ist dein Freund eingebürgerter deutscher?Und wo wurde die Ehe gelebt(also welches Land ist für die Scheidung zuständig?

Beim Familiengericht sind die wartezeiten enorm,wir haben nur zur Sorgerechterklärung 9 Monate gebraucht.
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Tweaty84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.10.2010 um 20:57:57
 
Danke für die Antworten...

@ Muleta:
Das alleinige Sorgerecht gibt es so gesehen in Indien nicht. Soweit wir informiert sind...
Einen deutschen Kinderreisepass hat sie. Dieser ist allerdings bei der Mutter.

@dete:
Das war wirklich eine hilfreiche Antwort...
Ja er ist eingebürgerter Deutscher.
Die Ehe wurde in Deutschland gelebt. Sie hatten aber die letzten 5 Monate getrennte Wohnungen. Sie waren im März '09 alle drei in Delhi und nach dem Besuch wollte die Mutter samt Tochter nicht wieder zurück und ist dann auch mit ihr dort geblieben.
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.10.2010 um 21:12:05
 
Tweaty84 schrieb am 11.10.2010 um 20:57:57:
Das alleinige Sorgerecht gibt es so gesehen in Indien nicht. Soweit wir informiert sind...
 


Stimmt nicht ganz,nach dem was wir bisher erlesen haben ist es sogar in groben Zügen vergleichbar mit deu(zb Unterhaltspflicht und Besuchsrecht).
Dazu noch ein Ausschnitt aus unserer E-Mail,vielleicht kann dein Freund mit dem Wort in der Klammer was anfangen.

Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zum Kindernachzug
gehört, dass der in Deutschland lebende Elternteil nach dem Recht des
Heimatstaates des Kindes das alleinige Sorgerecht für dieses Kind
besitzt. Nach Auskunft der Deutschen Botschaft in New Delhi muss Ihrer
Ehefrau hierzu durch das in Indien zuständige Gericht auch die
gesetzliche Vertretung ("guardianship") für das Kind übertragen werden.
Ein anderer Übertragungsweg des Sorgerechts ist nach indischen
Regelungen nicht vorgesehen.


Nur wenn eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil aufgrund
rechtlicher Bestimmungen des Heimatlandes des Kindes überhaupt nicht
möglich ist, kann die zuständige Auslandsvertretung eine
Härtefallprüfung vornehmen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Recht
des Heimatstaates des Kindes eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts
auf einen Elternteil nicht kennt. Für den indischen Rechtsbereich ist
bisher keine solche Regelung bekannt, ebenso gab es dort bisher keine
Probleme bei der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen im
Ausland lebenden Elternteil.
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Tweaty84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.10.2010 um 21:19:22
 
Mit dem Wort 'guardianship' kann er so gesehen auch nichts anfangen.
Er hat halt diese Woche auch ein Brief bekommen, dass sie ein Visum möchte zur Familienzusammenführung. Das heißt ja aber, dass sie samt Tochter hierher kommt und wieder bei bzw. mit ihm leben möchte.?!
Wir wissen halt momentan nicht was der gescheite nächste Schritt ist.
Wir haben jetzt überlegt in Deutschland die Scheidung einzureichen, weil seit er die Scheidung in Indien 'eingereicht hat' (vor 7 Monaten) ist nichts passiert. Griesgrämig
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.10.2010 um 21:25:59
 
Sie hat ein deutsches Kind,dieses Kind hat ein Recht in Deutschland zu leben und die Mutter hat das Recht mit ihrem Kind in Deutschland zu leben.
Das bedeutet nicht das sie auch mit deinen Freund zusammen leben will oder muss, sie hat durch das Kind einen Anspruch auf eine AE(verbessert mich wenns nicht stimmt).
Und ganz ehrlich,meine ganz persönliche Meinung.
Geht es bei der Überlegung darum was für deinen Freund besser ist oder was fürs Kind besser ist?
Was gibt es für ein 5 jähriges Kind wichtigeres als Mama..und dann noch Papa  im selben Land?

Lasst doch Mutter und Kind kommen,sie dürfen das.

ps
die Scheidung meiner Schwiegertochter hat keine 2 Monate gedauert
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Tweaty84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 11.10.2010 um 21:33:23
 
AE?

Es geht um das Wohl des Kindes! Ihr geht es schlecht bei ihrer Mutter - als er das letzte Mal angerufen hat, sagte sie ihm am Telefon 'Papa ich darf nicht mit dir telefonieren, Mutti schlägt mich sonst!'. Sie hat auch in Deutschland mehrmals gesagt, dass sie lieber bei ihrem Papa bleiben will. Und hier hat sie es definitiv besser als in Indien. Sie hat sich so oft schlecht über ihre Mutter geäußert. Das wir daher auch annehmen, dass sie dort keine schöne Kindheit hat.
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Daddy
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Antwort #8 - 11.10.2010 um 21:49:11
 
@Tweaty84

Auch wenn es dein Thread ist... du hast eine rechtliche Frage und bekommst rechtliche Antworten.

Auch wenn es schwer fällt, Emotionen bringen einen bei diesen Themen nicht weiter und sollten deshalb am Rand stehen gelassen werden...

Was dete vermutlich meinte ist, dass man ggf. "eine Kröte schlucken muss", zum Wohle des Kindes...

Daddy
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dete
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Antwort #9 - 11.10.2010 um 23:10:11
 
Daddy schrieb am 11.10.2010 um 21:49:11:
Was dete vermutlich meinte ist, dass man ggf. "eine Kröte schlucken muss", zum Wohle des Kindes...


Richtig.
Und wenn die Mutter wirklich mit den Kind nach Deutschland zurück will wird dein freund auch nicht gefragt ob er die Kröte schlucken will,sie könnte sowieso kommen.

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Saxonicus
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Antwort #10 - 12.10.2010 um 00:28:27
 
Tweaty84 schrieb am 11.10.2010 um 21:33:23:
Und hier hat sie es definitiv besser als in Indien. Sie hat sich so oft schlecht über ihre Mutter geäußert. Das wir daher auch annehmen, dass sie dort keine schöne Kindheit hat. 

Dann soll er bei der Scheidung das alleinige Sorgerecht beantragen, das Gericht wird dabei zum Wohle des Kindes entscheiden.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 31.10.2010 um 15:55:30
 
Tweaty84 schrieb am 11.10.2010 um 21:19:22:
Er hat halt diese Woche auch ein Brief bekommen, dass sie ein Visum möchte zur Familienzusammenführung. Das heißt ja aber, dass sie samt Tochter hierher kommt und wieder bei bzw. mit ihm leben möchte.?!
Wir wissen halt momentan nicht was der gescheite nächste Schritt ist.
Wir haben jetzt überlegt in Deutschland die Scheidung einzureichen, weil seit er die Scheidung in Indien 'eingereicht hat' (vor 7 Monaten) ist nichts passiert. Griesgrämig


Wenn Mutter und Tochter nach Deutschland ziehen, dann vereinfacht dies das deutsche Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren. Garantie für die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater gibt es nicht.

Gruß, ULF
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