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Scheidung Ausländer-Deutscher (Gelesen: 870 mal)
Fledermaus
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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06.10.2010 um 15:43:54
 
Hallo liebe Leute,

ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich habe eine Freundin (Ausländerin, aus Rußland) die sich von ihrem derzeitigen Mann scheiden lassen möchte und zwar aus folgenden Gründen:

Sie war in Deutschland als Au-Pair-Mädchen hierher gekommen, ihren Lebensunterhalt erhielt sie durch ihren Vater, der vermögend ist. Während des Au-Pair-Aufenthalts hat sie Herrn W. kennengelernt und sich in ihn verliebt. Er hat sie überredet zu bleiben und hat vorgeschlagen, zu heiraten, damit sie da bleibt. Alles war schön, super Verhältnis zu Verwandten vom Herrn W. usw. BIS sie die Heiratsurkunde unterzeichnet hat. Zuerst änderte sich der Mann, er wollte plötzlich nicht mehr arbeiten, lag nur noch auf dem Sofa und sah fern. Ihre neu-gebackene Schwiegermutter hat ihr angefangen zu erzählen, dass meine Freundin an allem Schuld ist und ihr Vater soll einfach das Leben der beiden voll finanzieren. Die ganze Verwandschaft hat sich radikal verändert, beleidigt die Eltern meiner Freundin in einem fort und gibt einfach keine Ruhe, insbesondere die Schwiegermutter. Auch kommt von Schwiegermutter die Aussage, dass meine Freundin doch lieber schwanger werden und bei Marktkauf putzen gehen soll. Denn sie besucht zur Zeit eine Fachoberschule um das Abitur nachzuholen, weil sie hier in Deutschland studieren möchte. Es ist, hoffe ich, für alle nachvollziehbar, dass meine Freundin schon jetzt, nach ca. 9 Monate Ehe, es kaum noch aushalten kann. Hinzu kommt noch, dass die Ausländerbehörde regelmäßig einen unangemeldeten Besuch abstattet und prüft, ob denn das nicht eine Scheinehe ist. Gern würde meine Freundin sich von Herrn W. scheiden, doch hat Angst, dass sie wieder nach Rußland zurück muss und nie wieder nach Deutschland kommen kann. Sie will ja hier noch studieren und wie gesagt, macht zur Zeit ihr Abitur nach. Ihr Vater würde sie notfalls auch ihre Lebenkosten übernehmen, wenn sie allein leben würde. Er will das blß nicht für diesen faulen Sack an Herrn W. tun. Gibt es da irgendetwelche Möglichkeiten zum weiterhin Aufenthalt in Deutschland? Auch wenn sie sich scheiden lassen würde?

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.10.2010 um 16:19:13
 
Zuerstmal empfehle ich die Leküre der ...

Das klingt alles nicht sehr nett, ist aber wohl kaum
eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs.2 AufenthG

Wenn sie das Studium alsbald aufnehmen könnte und
der LU gesichert wäre, wäre das eine Alternative. Sonst
seh ich da keine.
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.10.2010 um 16:22:38
 
Willkommen im Forum!

Auch wenn du verärgert bist, bringen solche Beleidigungen ...
Fledermaus schrieb am 06.10.2010 um 15:43:54:
Er will das blß nicht für diesen faulen Sack an Herrn W. tun.

...  - wenn auch anonym - nicht viel:


Auch im (aufenthaltsrechtichen) Verhalten deiner Freundin könnte man kritische Worte finden; sollte aber hier nicht thematisiert werden.

Fledermaus schrieb am 06.10.2010 um 15:43:54:
Gibt es da irgendetwelche Möglichkeiten zum weiterhin Aufenthalt in Deutschland? Auch wenn sie sich scheiden lassen würde?


In § 16 AufenthG wäre eine solche Möglichkeit gegeben.

Zitat:
§ 16
...
(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.


Hierzu sollte sich deine Freundin mit der ABH in Verbindung setzen, ob unter welchen Voraussetzungen man ihr für den Schulbesuch eine AE erteilt.

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