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Führerschein (Gelesen: 1.168 mal)
Ms Mogashoa
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06.10.2010 um 11:22:21
 
Hallo zusammen,

bei uns ist grad eine kleine Frage bezüglich Führerschein aufgetaucht. Was sich zu einem kleinen Problem entwickeln könnte. Aber erstmal kurz zum Sachverhalt.

Mein Mann hat sich seinen Südafrikanischen Führerschein anerkennen lassen und ist seid ein paar Monaten Besitzer einer deutschen Fahrerlaubnis. Wir sind die ganze Zeit davon ausgegangen das er auch Roller fahren kann. Was bei jedem der den Führerschein hier macht, ja automatisch drin steht. Aber bei ihm steht in dem Kästchen neben Roller nichts drin. Jetzt meine Frage. Ist es nur vergessen worden beim übertragen oder müsste er jetzt wenn nochmal den Führerschein für den Roller machen?
Gemeint ist ein Roller den man mit jedem normalen deutschen Führerschein fahren kann.

Ich war noch nicht bei der Führerscheinstelle, da die so doofe Öffnungszeiten haben. Verwaltug halt. Schockiert/Erstaunt)

Viele Grüße
Melanie
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erne
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Antwort #1 - 06.10.2010 um 17:22:23
 
Dürfte er mit dem südafrikanischen Führerschein Roller faren?
Wenn ja, hätte das übernommen werden müssen.

Ms Mogashoa schrieb am 06.10.2010 um 11:22:21:
Aber bei ihm steht in dem Kästchen neben Roller nichts drin.

Also keine Klasse M eingetragen?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Kitty
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Antwort #2 - 19.10.2010 um 12:53:46
 
Hallo,

die Rückmeldung kommt zwar etwas spät, aber vielleicht hilft es ja trotzdem noch.

Ich habe mir mal den deutschen Führerschein meines Mannes angesehen, der ihn auch gegen den südafrikanischen eingetauscht hat. Dort ist hinter Klasse M (also bis 50 cm³ Zweirad nicht schneller wie 45km/h) etwas eingetragen, d.h. obwohl er nur den südafrikanischen Autoführerschein gemacht hat, ist Mofa und kleiner Roller etc. eingeschlossen.

Ob sich die Gesetzgebung diesbezüglich in SA allerdings seitdem er den Führerschein gemacht hat (>20 Jahre) geändert hat, weiß er nicht.

Viele Grüße,

Kitty
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