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Aufenthaltsgenehmigung fuer meinen amerikanischen Ehemann (Gelesen: 4.053 mal)
MrsVerrelli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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06.10.2010 um 00:47:43
 
Hallo an euch alle,

ich habe schon viel hier im Forum gelesen und bin sehr dankbar fuer die saemtlichen Infomationen die ich hier schon finden konnte! Zu meiner Situation habe ich allerdings noch ein paar Fragen offen, vielleicht koennt ihr mir helfen!

Seit Juni 2009 wohne ich in den USA und seit Juli 2009 bin ich mit meinem amerikanischen Mann verheiratet. Ich selbst bin von Geburt deutsche Staatsangehoerige.

Aus familiaeren Gruenden moechten nun mein Mann und ich unsere Wohnhaft nach Deutschland verlegen und uns dort unsere Zukunft aufbauen. Seit ich hier in Amerika wohne, habe ich keinerlei Arbeit gefunden, da mir meine deutsche Ausbildung und Berufserfahrung nicht erkannt wurden. 

Da mein Mann Amerikaner ist, brauchen wir kein Visum fuer seine Einreise. D.h. dass wir nach Einreise 90 Tage fuer die Beantragung der AE haben.

Nun zu meinen Fragen:
1)
Mein alter Arbeitgeber wuerde mir eventl. einen befristen Arbeitsvertrag anbieten. Muss ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag fuer die AE meines Mannes vorweisen koennen?
2)
Mein Mann muss fuer die AE krankenversichert sein. Kann er eine billige Krankenversicherung waehlen oder muss es eine der teueren gesetzlichen Krankenversicherungen sein?
3)
Was waere wenn ich innerhalb der 90 Tage keine Beschaeftigung finde? Wir beide sind auf jeden Fall nicht auf staatliche Hilfe angewiesen und koennten unseren Lebensunterhalt duch Ersparnisse abdecken.
4)
Mein Mann spricht eigentlich gut deutsch. Wir haben die Info vom deutschen Konsulat bekommen, dass er es erstmal ohne A1 Zertifikat auf der ABH probieren sollte! Wenn nicht koennte er das A1 immer noch in Deutschland machen, da es dort sowieso guenstiger und schneller ist. Stimmt das?

Fragen ueber Fragen. Ich bin fuer all eure Hilfe sehr dankbar.

MrsVerrelli
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.10.2010 um 00:58:01
 
Als US-Staatsangehöriger kann er innerhalb 90 Tage seit Einreise eine AE beantragen. Somit kann er das gleich nach der Ankunft machen, wenn es "sprachtechnisch" nicht klappt, kann er den A1-Test in Deutschland machen und ihn einreichen. Möglicherweise gibt es sowieso eine FB für die Zwischenzeit.

Klicke auf das Wort Regelausnahme Liegt keine vor, spielt das Einkommen usw. keine Rolle. Wenn schon, dann muss der Vertrag nicht unbedingt unbefristet sein.
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MrsVerrelli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.10.2010 um 03:53:47
 
Vielen Dank schon einmal fuer die schnelle Antwort!

Allerdings zu meiner Frage mit Krankenversicherung bin ich immer noch auf der Suche nach einer Erklaerung!

Noch jemand der vielleicht auf meine obigen Fragen Antwort weiss?

Vielen vielen Dank fuer die Hilfe!
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.10.2010 um 08:00:19
 
für die AE bräuchte er eine langfristige KV, also keine Reise-KV. Die sind auch nicht so billig.

Freiwillige Versicherung in der GKV scheidet wohl aus, Familienversicherung in der GKV wäre möglich. Wie wirst Du denn versichert sein?

Muleta
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.10.2010 um 08:31:20
 
Das mit der KV ist doch gar nicht so tragisch. 

Dein Mann soll mit einer Reisekrankenversicherung einreisen, die gilt normalerweise die ersten 6 Wochen bis 3 Monate,
evt. eine für ein Jahr nehmen. 

Wenn klar ist, wie es mit dem AE Titel läuft klärt ihr das mit der dauerhaften Krankenversicherung in D.

Hast du einen Job und er nicht, dann greift bei der gesetzlichen die Familienversicherung.

Auch wenn du PKV nimmst gäbe es Optionen ihn über PKV als Familienmitglied zu versichern.

Das ist ein Dschungel.

Würde er z.B. einen Job bekommen und du nicht, dann würdest du z.B. in seine gesetzl. KV kommen. ...

Wenn du z.B. in der PKV bist, dann die Zuverdienstoptionen für deinen Mann z.B. als freelancer unterschiedlich zu der GKV.



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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.10.2010 um 09:18:08
 
Muleta schrieb am 06.10.2010 um 08:00:19:
für die AE bräuchte er eine langfristige KV

Warum sollte die KV - auch wenn sie sinnvoll ist - eine Voraussetzung für die AE sein, sofern der LU nicht sichergestellt werden muss?

Zitat:
Auch wenn du PKV nimmst gäbe es Optionen ihn über PKV als Familienmitglied zu versichern. 

In der PKV zählt jeder seinen eigenen Beitrag. Somit kannst du hier nicht von Option inform von Vergünstigung sprechen.


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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.10.2010 um 11:29:43
 
steini007 schrieb am 06.10.2010 um 09:18:08:
Warum sollte die KV - auch wenn sie sinnvoll ist - eine Voraussetzung für die AE sein, sofern der LU nicht sichergestellt werden muss?


erstens wird die Behörde in einem solchen Fall wohl (ob zurecht oder nicht) eine Regelausnahme in Betracht ziehen und zweitens herrscht in Deutschland ohnehin KV-Pflicht. Man könnte einen Verstoß dagegen möglicherweise sogar unter § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG subsumieren.

Muleta
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steini007
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Antwort #7 - 06.10.2010 um 11:41:00
 
Muleta schrieb am 06.10.2010 um 11:29:43:
und zweitens herrscht in Deutschland ohnehin KV-Pflicht.

... was die KK immer erst dann so sehen, wenn die AE länger als ein Jahr ausgestellt wird. Deshalb es wohl wichtig, dass die AE länger als ein Jahr wird, sofern nicht eine Familienmitversicherung über die Ehefrau möglich ist.
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MrsVerrelli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 06.10.2010 um 16:44:38
 
Ich habe eben mir meiner GKV gesprochen, bei der ich vor meiner Ausreise versichert war.

Ich habe die Information bekommen, dass ich bei Rueckkehr in Deutschland fuer einen geringen Beitrag in meine alte GKV zurueck kann, wenn ich bei meinen Eltern ohne Miete wohnen kann und mein Lebensunterhalt durch meine Eltern abgedeckt wird. Mein Mann koennte dann durch mich familienversichert werden.

Fuer den Zeitraum bis dass mein Mann durch mich familienversichert werden kann, haben wir die ***** Versicherungen gefunden. Sie bietet fuer Auslaender eine Vollkrankenversicherung. Die werden wir vorsichtshalber fuer die ersten 90 Tage abschliessen.

Änderung:
Name der Versicherung geschwärzt. Wir wünschen hier
keine gewerblichen Angaben dieser Art  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 06.10.2010 um 17:01:44 von N/V »  
 
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MrsVerrelli
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Antwort #9 - 06.10.2010 um 18:48:09
 
Alles klar. Sorry!  Lippen versiegelt
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MrsVerrelli
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Antwort #10 - 06.10.2010 um 23:17:14
 
Ich haette da nochmal eine Frage bezueglich des Lebensunterhaltes?

Wenn sich in den ersten 90 Tagen fuer mich beruflich sich nichts auftuen wuerde und wir weiterhin unseren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe selbst abdecken wuerden.

Koennte dann eventl. mein Vater eine VE fuer meinen Mann unterzeichnen und somit die Sache mit der Sicherung des Lebensunterhaltes fuer die Aufenthaltsgenehmigung decken?

Vielen Dank schon mal an alle die uns so super helfen!
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steini007
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Antwort #11 - 07.10.2010 um 07:49:11
 
MrsVerrelli schrieb am 06.10.2010 um 23:17:14:
Koennte dann eventl. mein Vater eine VE fuer meinen Mann unterzeichnen und somit die Sache mit der Sicherung des Lebensunterhaltes fuer die Aufenthaltsgenehmigungerlaubnis decken?


Grundsätzlich wäre Sicherung des LU durch eine VE möglich. Dabei solltest du aber schauen, dass sie zeitlich befristet ist, da eine VE i.d.R. unbefristet ist und solange gilt, bis sich der Aufenthaltszweck ändert oder bis der Aufenthalt in Deutschland beendet ist, je nachdem was früher eintritt.
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