Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug (Gelesen: 1.049 mal)
mica
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Heiligenstadt, Bayern, Germany
Heiligenstadt
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
06.10.2010 um 00:35:30
 
Ich zitiere hier aus den FAQ:

"Anders kann es sein, wenn es um den Nachzug zum deutschen Ehegatten geht. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes zu erteilen ist  (es besteht dann ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherstellung des Lebensunterhaltes, wenn ein Regelfall vorliegt)."

Verstehe ich das richtig, dass für den Ehegattennachzug kein Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes notwendig ist?

Was genau bedeutet Ehegattennachzug? Bezieht sich das auf die Familienzusammenführung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
Antwort #1 - 06.10.2010 um 00:39:38
 
Familiennachzug ist quasi der Oberbegriff. Denn es gibt
ja Ehegattennachzug, Kindernachzug und "Eltern(teil)-
nachzug.

Da du Deutsche bist und sich wohl die Frage der Regelaus-
nahme nicht stellt (ich seh da keine Anhaltspunkte)... liegst
du richtig: die Frage der Sicherstellung des LU stellt sich
dann nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mica
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Heiligenstadt, Bayern, Germany
Heiligenstadt
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
Antwort #2 - 06.10.2010 um 00:46:38
 
Zitat:
Familiennachzug ist quasi der Oberbegriff. Denn es gibt
ja Ehegattennachzug, Kindernachzug und "Eltern(teil)-
nachzug.

Da du Deutsche bist und sich wohl die Frage der Regelaus-
nahme nicht stellt (ich seh da keine Anhaltspunkte)... liegst
du richtig: die Frage der Sicherstellung des LU stellt sich
dann nicht.

Danke für die super prompte Antwort

Nein, es gibt keinerlei Anhaltspunkte für Regelausnahmen (soweit ich den Gesetzestext richtig interpretiere).

Spielt es eigentlich eine Rolle, wo die Ehe geschlossen wird/wurde, ob in Deutschland, Kolumbien oder auch Dänemark?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
Antwort #3 - 06.10.2010 um 01:02:13
 
mica schrieb am 06.10.2010 um 00:46:38:
Spielt es eigentlich eine Rolle, wo die Ehe geschlossen wird/wurde, ob in Deutschland, Kolumbien oder auch Dänemark?


Nein, wo die Ehe geschlossen wurde, ist nicht relevant. Wo das Ehepaar zusammen gelebt hat könnte relevant sein
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema