tekdis schrieb am 05.10.2010 um 21:11:42:Ich bin Deutsche, ja. Ich hatte mir erhofft, dass der
LU keine Probleme darstellt, sehr gut, danke für die Antwort.
WEnn ihr in D heiraten wollt, dann ist ggf. für die Zeit bis zur Hochzeit schon eine
VE notwendig.
Ausreichende Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden.
Zitat:Von dieser Ausnahmeregelung habe ich bereits gelesen, wüsste aber nicht weshalb diese auf uns zutreffen sollte. Ich war zwar schon einige Male für mehrere Monate in Jamaika, weshalb ich durchaus einen festen Bezugspunkt in diesem Land habe, meine Berufschancen stehen dafür äußerst schlecht.
In welchen Ausnahmen greift denn die Regelung ins Ausland ziehen "zu müssen"?
typisch wäre, wenn du Doppelstaatlerin Jamaikanerin und Deutsche wärst. Doch da du derzeit in D studierst, wäre dies im Moment auch da zweifelhaft.
Zitat: ich habe aber gelesen, dass die Prüfung bei der Botschft abgelegt werden kann.
Wenn dein Partner beim Antrag relativ gut Deutsch kann, dann kann die Botschaft sagen, ok, der Antragsteller verfügt offensichtlich über hinreichend Deutschkenntnisse.
Zitat: Nur wo Deutsch lernen? Ich bin mir auch noch unsicher darüber wie stressig es ist ein Heiratsvium zu bekommen und ob es nicht leichter ist in Jamaika zu heiraten und Apostillen und Legalisationen auf mich zu nehmen.
Gibt in einigen Fällen auch die Option den Sprachkurs in D zu absolvieren. Frag doch mal bei der Botschaft nach.
folgender Link für das Heiratsprozedere auf jamaika
http://www.kingston.diplo.de/Vertretung/kingston/de/04/Konsularischer__Service/H...