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LU Nachweis nötig? (Gelesen: 2.148 mal)
tekdis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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05.10.2010 um 20:39:51
 
Hallo alle zusammen,

erst Mal ein Kompliment an alle die sich hier Zeit nehmen.
Ich verfolge hier schon seit einer Weile viele Diskussionen und bin doch noch nicht zu einer passenden Antwort gekommen.
Ich bin seit einigen Jahren mit einem Jamaikaner zusammen und wir haben beschlossen (falls möglich) im nächsten Sommer zu heiraten, um endlich ein gemeinsames Leben führen zu können.
Hier im Forum habe ich viel Beiträge zum Thema LU Sicherung usw. gefunden und bin mir immer noch nicht sicher wie es in unserem Fall aussieht.
Im Sommer nächsten Jahres, also dem Zeitpunkt zu dem die FzF beantragt werden würde, bin ich noch immer Studentin. Ich beziehe zwar keinerlei staatl. Unterstützung, aber einen gesicherten lebensunterhalt habe ich auch nicht. Ich beziehe kein BaföG ( elterlich Unterstützung) und habe nur Nebenjobs.
Könnte das bei der Beantragung der FzF ein Problem darstellen?
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Enda
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.10.2010 um 20:45:31
 
Du bist Deutsche? In der Regel sollte der LU dann kein Problem sein. Ausnahmen sind Fälle, in denen aus verschiedenen Gründen dir auch ein Leben in Jamaika zugemutet werden kann. Genaueres findest du in den FAQ. Zwinkernd

Wollt ihr denn in Deutschland oder im Ausland heiraten?
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tekdis
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i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.10.2010 um 21:11:42
 
Ich bin Deutsche, ja. Ich hatte mir erhofft, dass der LU keine Probleme darstellt, sehr gut, danke für die Antwort.
Von dieser Ausnahmeregelung habe ich bereits gelesen, wüsste aber nicht weshalb diese auf uns zutreffen sollte. Ich war zwar schon einige Male für mehrere Monate in Jamaika, weshalb ich durchaus einen festen Bezugspunkt in diesem Land habe, meine Berufschancen stehen dafür äußerst schlecht.
In welchen Ausnahmen greift denn die Regelung ins Ausland ziehen "zu müssen"?
Ob wir in Jamaika oder Deutschland heiraten wollen wissen wir noch nicht sicher. Ich bin derzeit noch am Infos sammeln. Der entscheidende Faktor dabei sind die Finanzen. Eine weitere Frage die sich stellt ist, wie den A1 Test machen und bestehen. In Jamaika gibt es kein Göthe Institut, ich habe aber gelesen, dass die Prüfung bei der Botschft abgelegt werden kann. Nur wo Deutsch lernen? Ich bin mir auch noch unsicher darüber wie stressig es ist ein Heiratsvium zu bekommen und ob es nicht leichter ist in Jamaika zu heiraten und Apostillen und Legalisationen auf mich zu nehmen.
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.10.2010 um 22:21:14
 
tekdis schrieb am 05.10.2010 um 21:11:42:
In welchen Ausnahmen greift denn die Regelung ins Ausland ziehen "zu müssen"?

Man lese  hierzu die VWV Punkt 28.1.1.0

http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28

tekdis schrieb am 05.10.2010 um 21:11:42:
In Jamaika gibt es kein Göthe Institut

... welches in solchen Fällen auch nicht notwendig ist.

Die A1 Kenntnisse könnte er auch im Eigenstudium, Internet, Bücher, Sprachkassetten usw. lernen.

tekdis schrieb am 05.10.2010 um 21:11:42:
Apostillen und Legalisationen auf mich zu nehmen. 

Beides gibt es nicht. Entweder eine Apostille oder eine Legalisation.
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tekdis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.10.2010 um 12:47:26
 
Danke für die konkreten Informationen. Auch nachdem ich die VwV gelesen haben, denke ich nicht, dass es in unserem Fall diese Regelung eine echte Option wäre.

tekdis schrieb am Gestern um 21:11:42:
Apostillen und Legalisationen auf mich zu nehmen. 
Beides gibt es nicht. Entweder eine Apostille oder eine Legalisation.

Ich bin mit meinen Recherchen noch nicht weit genug fortgeschritten um zu wissen ob ich Apostille oder Legalisation benötigen würde. Mit der Aussage wollte ich nur andeuten, dass es evtl. weiniger Papierkram bedeutet hier in Deutschland zu heiraten, da Urkunden usw. nicht nachträglich überprüft und beglaubigt werden müssten.

Das Eigenstudium der Deutschen Sprache in Jamaika ist unter den derzeitigen Umständen nicht machbar. Es ist definitiv von Nöten, dass mein Freund noch ein Mal nach Deutschland einreist um seine Sprachkenntnisse auszubauen und zu verbessern.
Wenn er mit einem Schengen Visum einreist und hier in Deutschland einen A1 Test macht und betseht, wird dieser dann auch noch bei Beantragung der FzF anerkannt?
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.10.2010 um 12:59:08
 
tekdis schrieb am 06.10.2010 um 12:47:26:
Mit der Aussage wollte ich nur andeuten, dass es evtl. weiniger Papierkram bedeutet hier in Deutschland zu heiraten, da Urkunden usw. nicht nachträglich überprüft und beglaubigt werden müssten.

Bevor es allerdings zu einer Eheschließung in Deutschland kommen kann, müssen alle heiratsrelevanten Unterlagen legalisiert/apostilliert werden.

Ebenso ist eine Sicherung des LU bis zur Eheschließung notwendig, was i.d.R. durch eine VE gemacht wird.

tekdis schrieb am 06.10.2010 um 12:47:26:
Wenn er mit einem Schengen Visum einreist und hier in Deutschland einen A1 Test macht und betseht, wird dieser dann auch noch bei Beantragung der FzF anerkannt? 

Laut den VWV sind die Sprachzertifikate i.d.R. ein Jahr nach Ausstellung gültig.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.10.2010 um 16:21:45
 
tekdis schrieb am 05.10.2010 um 21:11:42:
Ich bin Deutsche, ja. Ich hatte mir erhofft, dass der LU keine Probleme darstellt, sehr gut, danke für die Antwort.




WEnn ihr in D heiraten wollt, dann ist ggf. für die Zeit bis zur Hochzeit schon eine VE notwendig.

Ausreichende Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden.

Zitat:
Von dieser Ausnahmeregelung habe ich bereits gelesen, wüsste aber nicht weshalb diese auf uns zutreffen sollte. Ich war zwar schon einige Male für mehrere Monate in Jamaika, weshalb ich durchaus einen festen Bezugspunkt in diesem Land habe, meine Berufschancen stehen dafür äußerst schlecht.
In welchen Ausnahmen greift denn die Regelung ins Ausland ziehen "zu müssen"?


typisch wäre, wenn du Doppelstaatlerin  Jamaikanerin und Deutsche wärst. Doch da du derzeit in D studierst, wäre dies im Moment auch da zweifelhaft.

Zitat:
ich habe aber gelesen, dass die Prüfung bei der Botschft abgelegt werden kann.




Wenn dein Partner beim Antrag relativ gut Deutsch kann, dann kann die Botschaft sagen, ok, der Antragsteller verfügt offensichtlich über hinreichend Deutschkenntnisse.

Zitat:
Nur wo Deutsch lernen? Ich bin mir auch noch unsicher darüber wie stressig es ist ein Heiratsvium zu bekommen und ob es nicht leichter ist in Jamaika zu heiraten und Apostillen und Legalisationen auf mich zu nehmen.



Gibt in einigen Fällen auch die Option den Sprachkurs in D zu absolvieren. Frag doch mal bei der Botschaft nach.


folgender Link für das Heiratsprozedere auf jamaika

http://www.kingston.diplo.de/Vertretung/kingston/de/04/Konsularischer__Service/H...




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