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Beantragung NE (Gelesen: 547 mal)
Themen Beschreibung: für den Übergang soll eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden
cleomi
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Alles wird gut


Beiträge: 70
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland / Ghana
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung NE
05.10.2010 um 20:17:03
 
Hallo liebe Forum,

mein Mann ist 12/2007 hier eingereist und besitzt sei 01/2008 AE §28 Abs. 1 S.1 Nr.1 für 3Jahre

Wir haben heute mit der ABH gesprochen, wie und wann die NE zu beantragen ist. Wir haben dort die Auskunft bekommen, daß mein Mann den Antrag jetzt im Dezember stellen soll, daß es aber durch aus Wochen dauern kann, bis eine Entscheidung getroffen wird und er für den Übergang eine FB bekommen würde.  Questioning

Jetzt bin ich bei 2 Dinge etwas verunsichert.
1. Mein Mann lebt mit Zweitwohnsitz in Deutschland und studiert in Holland, pendelt also jeden Tag. Ist das mit einer FB möglich?

2. Bei der Frage nach Lebensunterhalt konnte mir der SB nicht so sagen, ob es ausreichend ist. Ich verdiene 1800€ netto plus 400€ aus Minijob. Wir wohnen in NRW und haben eine Tochter. Erstwohnsitz ist mietfrei, da es Eigentum meiner Eltern ist, Zweitwohnsitz 210€, das müßte doch ausreichen oder nicht?

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.
LG Cleomi
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beantragung NE
Antwort #1 - 05.10.2010 um 20:23:49
 
cleomi schrieb am 05.10.2010 um 20:17:03:
Mein Mann lebt mit Zweitwohnsitz in Deutschland und studiert in Holland, pendelt also jeden Tag. Ist das mit einer FB möglich?

Ja, das die bisherige AE uneingeschränkt fortbesteht, bis über den Antrag entschieden wurde.

cleomi schrieb am 05.10.2010 um 20:17:03:
Bei der Frage nach Lebensunterhalt konnte mir der SB nicht so sagen, ob es ausreichend ist. Ich verdiene 1800€ netto plus 400€ aus Minijob. Wir wohnen in NRW und haben eine Tochter.

Das Gesamteinkommen dürfte ausreichen, weil ihr weit über dem ALG II Satz liegt.
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