Hallo liebe Forum,
mein Mann ist 12/2007 hier eingereist und besitzt sei 01/2008
AE §28 Abs. 1 S.1 Nr.1 für 3Jahre
Wir haben heute mit der
ABH gesprochen, wie und wann die
NE zu beantragen ist. Wir haben dort die Auskunft bekommen, daß mein Mann den Antrag jetzt im Dezember stellen soll, daß es aber durch aus Wochen dauern kann, bis eine Entscheidung getroffen wird und er für den Übergang eine
FB bekommen würde.
Jetzt bin ich bei 2 Dinge etwas verunsichert.
1. Mein Mann lebt mit Zweitwohnsitz in Deutschland und studiert in Holland, pendelt also jeden Tag. Ist das mit einer
FB möglich?
2. Bei der Frage nach Lebensunterhalt konnte mir der SB nicht so sagen, ob es ausreichend ist. Ich verdiene 1800€ netto plus 400€ aus Minijob. Wir wohnen in NRW und haben eine Tochter. Erstwohnsitz ist mietfrei, da es Eigentum meiner Eltern ist, Zweitwohnsitz 210€, das müßte doch ausreichen oder nicht?
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.
LG Cleomi