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heiraten ohne pass? (Gelesen: 3.876 mal)
Michaela28
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.10.2010 um 20:14:09
 
Hallo,

mein freund und ich wollen gerne heiraten aber er ist im asylverfahren und sein pass liegt abgelaufen bei der ALB, man hat uns gesagt sobald man den pass verlängern will wird automatisch das asylverfahren beendet und man könnte ihn jederzeit abschieben, meine frage ist, können wir auch ohne gültigen pass und nur mit einer duldung heiraten? die zuständige ALB hat ihm schon gesagt das er unterschreiben solle seinen pass zu verlängern da sie ihn abschieben wollen,

wenn er seinen pass nun Bei der ALB holt um zu verlängern können die ihn also ohne weiteres abschieben? oder sofort in abschiebe haft nehmen?

vielen dank im vorraus
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.10.2010 um 20:53:56
 
Michaela28 schrieb am 05.10.2010 um 20:14:09:
wenn er seinen pass nun Bei der ALB holt um zu verlängern können die ihn also ohne weiteres abschieben? oder sofort in abschiebe haft nehmen?



Ohne Pass ist es in diesem Fall nicht möglich zu heiraten. Und ob er mit oder ohne Pass hier in Deutschland unterwegs ist, spielt keine Rolle. Wenn die ABH ihn abschieben möchte, dann kann sie es auch ohne sein Mitwirken. Augenscheinlich scheint Dein Freund einen festen Wohnsitz zu haben. Sich 4 Jahre illegal in Deutschland aufzuhalten, ist nicht gerade ein Kavaliersdelikt.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.10.2010 um 20:56:19
 
Michaela28 schrieb am 05.10.2010 um 20:14:09:
können wir auch ohne gültigen pass und nur mit einer duldung heiraten?

Die Duldung ist kein Heiratshindernis. Ob das Standesamt ohne gültigen Pass eine Trauung durchführt, solltet ihr am bestem beim Standesamt eures Vertrauens in Erfahrung bringen.
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.10.2010 um 21:01:59
 
steini007 schrieb am 05.10.2010 um 20:56:19:
Ob das Standesamt ohne gültigen Pass eine Trauung durchführt, solltet ihr am bestem beim Standesamt eures Vertrauens in Erfahrung bringen. 


Ohne Pass und den anderen erforderlichen Dokumenten aus Libanon wird es wohl kaum etwas werden. Kann er die Dokumente aus Libanon beibringen, dann wäre es theoretisch
möglich:

Ist jemand im Besitz einer Duldung  und heiratet eine(n) Deutsche(n), dann muss eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, egal ob die Einreise erlaubt war oder nicht. Auch eine Rückkehr zur Durchführung eines Visumverfahrens ist nicht erforderlich. Hierauf hat erneut das OVG Nordrhein-Westfalen in einem Beschluß vom 16.09.2008 (19 B 871/08) hingewiesen. Behauptet die Ausländerbehörde das Gegenteil, sollte man sich dieses Recht notfalls vor Gericht erkämpfen.

Die erforderlichen Dokumente laut OLG Köln (beim OLG Hamm wird es das Gleiche sein) sind folgende erforderlich:

http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltun...

Ergänzung: Es ist ein Legalisationsverfahren erforderlich.

Kann denn jemand in Libanon für Deinen Freund/Verlobten die erforderlichen Dokumente schicken?
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Michaela28
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Antwort #4 - 05.10.2010 um 21:05:16
 
ist alles ein wenig kompliziert die geschichte, die ALB sagte ja schon zu ihm wenn es nach ihnen gehen würden, würde das asylverfahren negativ ausfallen und die würden ihn sofort abschieben, aber so lang das asylverfahren läuft können die nichts machen,
habe nur angst weil die meinten das sobald er seinen pass verlängert dadurch das asylverfahren automatisch beendet ist und die ihn somit abschieben können!

...

seine mutter bringt die papiere die notwenig für eine hochzeit sind aus dem libanon mit, aber der pass ist trotzdem nicht vorhanden
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.10.2010 um 21:14:50
 
Michaela28 schrieb am 05.10.2010 um 21:05:16:
seine mutter bringt die papiere die notwenig für eine hochzeit sind aus dem libanon mit, aber der pass ist trotzdem nicht vorhanden 


Er braucht keinen Pass, wenn er eine Duldung hat. Das muss dann mit dem Standesamt geklärt werden. Ruf einfach mal bei dem örtlichen Standesamt an und erklär die Sachlage, dass Dein Verlobter eine Duldung hat und die ABH den Pass eingezogen hat, aber die anderen erforderlichen Dokumente beigebracht werden kann. Es ist natürlich die Frage was schneller ist: Das Asylverfahren oder die Heirat?
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Michaela28
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Antwort #6 - 05.10.2010 um 21:16:51
 
also beim standesamt hat man gesagt es ist rechtlich nicht möglich mit duldung zu heiraten da dies keine richtigen personalien wären, ich blick nicht durch,   unentschlossen
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Antwort #7 - 05.10.2010 um 21:19:32
 
Michaela28 schrieb am 05.10.2010 um 21:16:51:
also beim standesamt hat man gesagt es ist rechtlich nicht möglich mit duldung zu heiraten da dies keine richtigen personalien wären,


Dann sag dem Standesamt, dass der Pass zur Zeit bei der ABH liegt und sie dort mit den Sachbearbeiter XY sprechen soll und ihr die restlichen Dokumente bringen könnt. Ich habe aber gewisse Zweifel, ob es klappt, weil die zeitliche Überschneidung mit den Asylverfahren mit möglicher anschließender Abschiebung zeitlich knapp mit der Heirat vereinbar ist.
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Michaela28
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Antwort #8 - 05.10.2010 um 21:21:25
 
und dann würden die ne ausnahme machen? wie ist das eigentlich da ich leider zur zeit hartz4 bekomme und mit ihm bei seiner familie ind er wohnung lebe gibts da probleme bei der ALB da sein lebends unterhalt ja gesichert sein muss oder?
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steini007
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Antwort #9 - 05.10.2010 um 22:13:14
 
Michaela28 schrieb am 05.10.2010 um 21:21:25:
da sein lebends unterhalt ja gesichert sein muss oder? 

Der LU muß nicht gesichert sein, sofern keine Regelausnahme besteht (bitte hierzu die Suchfunktion benutzen).

Trotz Eheschließung muß er nicht sofort eine AE bekommen, wenn die ABH der Ansicht ist, dass die Ehe nur deshalb geschlossen wurde, um ihn einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Es müßten aber entsprechende Beweise seitens der ABH erbracht werden.
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