Einbeck schrieb am 05.10.2010 um 20:48:06:Visum oder
AE?
Botschaft erteilt nur Visum..
Für FzF Visum und spätere
AE von der
ABH, sorry keine Basis, kein eigenständiger Anspruch und kein rechtlicher Grund, Ihr wollt ja keine eheliche Lebensgemeinschaft in D führen..
Schengen Visum für Besuchszwecke...
Antrag stellen, gut begründen, den Visaentscheider überzeugen..
wenn Rückkehrbereitschaft gewährleistet ist bzw. keine Zweifel an Verwurzelung im Heimatland oder fälschliche Verwendung des Visum (Schengen Visum zu FzF Zwecken) bestehen könnte es klappen, liegt aber an zu leistender Überzeugungsarbeit..
da bei einer bestehenden Ehe, die Eheleute über ihr eigenes Zusammenleben selbst entscheiden,
Wenn beide Eheleute meinen, im Moment reicht ein Schengenvisum für ihre Bedürfnisse und es spricht nichts gegen einen Aufenthaltstitel, dann ist den Eheleuten auch ein Schengentitel zu gewähren.
Derzeit ist nichts bekannt, dass sich der Mann etwas zu schulden hat kommen lassen.
Wenn beide eine Ehe führen wollen 2 Monate zusamenn in d 2 Monate getrennt, so ist dies auch eine Entscheidung der Eheleute und kein Grund für eine Behörde zu intervenieren.
Da die Ehe seit geraumer Zeit besteht, eine Scheinehe ausfällt, dürfte es auch kaum legale Ansatzpunkte geben dies nun erneut überprüfen zu wollen.