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Visum abgelaufen (Gelesen: 7.491 mal)
Themen Beschreibung: Wie Visum erneuern
franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 06.10.2010 um 08:45:10
 
Einbeck schrieb am 05.10.2010 um 20:48:06:
Visum oder AE?

Botschaft erteilt nur Visum..

Für FzF Visum und spätere AE von der ABH, sorry keine Basis, kein eigenständiger Anspruch und kein rechtlicher Grund, Ihr wollt ja keine eheliche Lebensgemeinschaft in D führen..

Schengen Visum für Besuchszwecke...
Antrag stellen, gut begründen, den Visaentscheider überzeugen..
wenn Rückkehrbereitschaft gewährleistet ist bzw. keine Zweifel an Verwurzelung im Heimatland oder fälschliche Verwendung des Visum (Schengen Visum zu FzF Zwecken) bestehen könnte es klappen, liegt aber an zu leistender Überzeugungsarbeit..




da bei einer bestehenden Ehe, die Eheleute über ihr eigenes Zusammenleben selbst entscheiden,

Wenn beide Eheleute meinen, im Moment reicht ein Schengenvisum für ihre Bedürfnisse und es spricht nichts gegen einen Aufenthaltstitel, dann ist den Eheleuten auch ein Schengentitel zu gewähren.

Derzeit ist nichts bekannt, dass sich der Mann etwas zu schulden hat kommen lassen.

Wenn beide eine Ehe führen wollen 2 Monate zusamenn in d 2 Monate getrennt, so ist dies auch eine Entscheidung der Eheleute und kein Grund für eine Behörde zu intervenieren.

Da die Ehe seit geraumer Zeit besteht, eine Scheinehe ausfällt, dürfte es auch kaum legale Ansatzpunkte geben dies nun erneut überprüfen zu wollen.


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Einbeck
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Antwort #31 - 06.10.2010 um 13:08:08
 
Zitat:
Wenn beide eine Ehe führen wollen 


@franky....
das ist doch genau der Punkt, das weiß man nicht, man weiß nicht was man will
Betonung.. getrennt.. Scheidung noch nicht eingereicht.. in Deutschland abgemeldet..
Habe nicht gesagt das es kein Schengen Visum gibt, nur ist Überzeugungsarbeit nötig und einen Anspruch auf ein Schengen Visum mag ich nicht erkennen...

Erteilungsvoraussetzungen für Schengen Visum sind u.a. Rückkehrberteitschaft, Verwurzelung im Heimatland und das man wirklich nur kurzfristige Aufenthalte plant...

Danke für PN mit Hinweis auf Urteil, jeder Fall ist leider etwas anders gelagert..  alles Einzelfälle...

lasse mich gerne fortbilden.. Anspruch vielleicht bei Antrag bei Schengen Partner, aber bei deutscher AV???
Es gibt viele Gründe warum Partner in verschiedenen Ländern oder Orten leben.. und viele haben dann Schengen Visen...
solange die Erteilungsvoraussetzungen erfolgt sind....

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Antwort #32 - 06.10.2010 um 15:58:48
 
@franky
bitte keine Belehrungen oder persönliche Angriffe bzw. Unterstellungen per PN..
die rechtliche Lage ist mir bekannt, bitte nichts Falsches Unterstellen, Urteile und wie ich diese lese und beschaffe auch...
auch reden wir hier über einen abstrakten Einzelfall dessen genaue Einzelheiten hier niemanden bekannt sind..

so noch mal so viel eine Ehe führen wollen und aus beruflichen oder anderen Gründen getrennt zu leben... ist etwas anderes als getrennt leben mit Scheidungsabsichten...
der Sachverhalt oder Wille muss halt klar und deutlich rüberkommen...
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 06.10.2010 um 16:34:51
 
Einbeck schrieb am 06.10.2010 um 15:58:48:
@franky
bitte keine Belehrungen oder persönliche Angriffe bzw. Unterstellungen per PN..



Was soll das?


Zitat:
so noch mal so viel eine Ehe führen wollen und aus beruflichen oder anderen Gründen getrennt zu leben... ist etwas anderes als getrennt leben mit Scheidungsabsichten...
der Sachverhalt oder Wille muss halt klar und deutlich rüberkommen...


Bisher hat die Fragestellerin  doch in Nr. 14,  17, und 23 klar gesagt, das Scheidung nie angedacht ist.  Wo sind da Scheidungsabsichten geäussert?

Bitte bei den Fakten des Falles bleiben.

Die Art der Eheführung ist den Eheleuten überlassen!  Wenn sie sich derzeit nicht mehr als 3 Monate am Stück sehen wollen dann ist es auch ok, solange der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat.




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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 06.10.2010 um 16:40:40
 
Zitat:
Was soll das? 

Du sollst ihn (und andere) mit deinen PNs nicht weiter
belästigen.

Zur Sache wurde eigentlich alles gesagt. AE-Verlängerung
geht nicht. Also neues Visumsverfahren einleiten. Wenn es
dann dabei Probleme gibt: ggf. neuen thread aufmachen
(oder mail an's team, hier wieder zu öffnen)

Denn, bevor es hier wieder Hickhack gibt

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