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Visum abgelaufen (Gelesen: 7.490 mal)
Themen Beschreibung: Wie Visum erneuern
franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 04.10.2010 um 19:53:29
 
steini007 schrieb am 04.10.2010 um 15:02:30:
Wenn genau und glaubhaft dargelegt werden kann, warum dein Mann nicht dauerhaft in Deutschland leben will, wäre dies nicht ausgeschlossen.


Wieso glaubhaft?  Den Aussagen der Eheleute ist grundsätzlich von Bedeutung.

Ausserdem was würde auch gegen eine AE sprechen.

Scheineheverdacht wurde doch schon von den Behörden aufgegeben. Nun diesen erneut anzubringen, dafür bedarf es schon gravierender Gründe.  Auch wenn ich die Details nicht kenne, so ist doch davon auszugehen, dass die Ehe vollzogen ist.

Wie sagten doch schon höchsten Gerichte. Wie Eheleute ihre Ehe ausgestalten ist Privatsache.

Klar gibt es einige ALB´s die dann mit dem Hinweis auf Bedenken eine Beweislastumkehr fordern.

Doch die Gerichte würden in so einer Kostellation vermutlich nicht den Vorstellungen der ALB folgen.

Da gilt dann, dass den Eheleutern ein AE Titel zu erteilen ist, ob sie nun ein Schengenvisum möchten oder eine AE. Das können die Eheleute selbst entscheiden.

Wenn er schon mal eine AE hatte, dürften einfache Sprachkenntnisse ja kein ernstzunehmendes Hindernis darstellen.





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Antwort #16 - 04.10.2010 um 19:55:00
 
Bellabianca1978 schrieb am 04.10.2010 um 19:51:24:
Sieht doch aber eher schlecht aus weil er mit mir verheiratet ist und ich noch nich die scheidung eingereicht habe oder 

... alles Fragen, die wir hier in deinem Einzelfall nicht beantworten. Die ABH und Botschaft wissen am besten, wie sie deinen bzw. deines Mannes beurteilen werden.

Einfach Antrag stellen und abwarten, wie die Entscheidung ausfällt.

Zitat:
Ausserdem was würde auch gegen eine AE sprechen.

... die Tatsache, dass die TS die eheliche LG nicht unbedingt fortführen möchte und jetzt bereits über eine Scheidung nachdenkt.
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Antwort #17 - 04.10.2010 um 20:55:13
 
MOMENT - wir sind seit Mitte August getrennt und hatten Zeit mal alles inRuhe zu durchdenken. Es ist nie ganz einfach wenn 2 Welten aufeinander prallen und wir beide sind 2 Hitzköpfe.
Über SCHEIDUNG habe ich noch nicht nachgedacht. NUR gesagt das ich sie nicht eingereicht habe. Die Behörden haben damlas schon einen Spießroutenlauf mit uns gemacht und ehrlich - ich habe der SB vom Amt gesagt ob es reichen würde wenn wir auf ihrem Schreibtisch vögeln würden - von wegen Scheinehe und so

Vielleicht versteht ihr jetzt warum die Beamten dort nich unbedingt freundlich auf uns gesinnt sind,... Cool
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Antwort #18 - 04.10.2010 um 21:25:20
 
Bellabianca1978 schrieb am 04.10.2010 um 20:55:13:
MOMENT - wir sind seit Mitte August getrennt und hatten Zeit mal alles inRuhe zu durchdenken.


Dann muss er mit den üblichen Unterlagen ein FZF-Visum beantragen, Du bekommst vier Wochen später Post von Deiner ABH, und dann berichtest Du.
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Antwort #19 - 05.10.2010 um 19:23:31
 
Wie wäre es wenn er noch hier in de wäre und wir die ae nicht verlängert haben? Was macht die ABH dann?
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Antwort #20 - 05.10.2010 um 19:43:42
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.10.2010 um 19:23:31:
Wie wäre es wenn er noch hier in de wäre und wir die ae nicht verlängert haben? Was macht die ABH dann? 


Die ABH entscheidet über Antrag, je nach Sachverhalt..
im Regelfall gibt es eine neue AE, es sei denn es ist bekannt das Ihr getrennt lebt oder man hätte Gründe zum Zweifel an den Angaben im Antrag.

Ansonsten:
Aufenthaltserlaubnis abgelaufen während kurzfristigen Auslandsaufenthalt, hier gibt es üblicherweise keine Probleme, man besucht das Konsulat/Botschaft, diese tritt in Kontakt mit der ABH und nach deren okay bekommt man einen Visasticker für einige Wochen und holt sich bei der ABH eine neue AE..
so einfach wenn man in D lebt und eine eheliche Lebensgemeinschaft führt bzw. alles okay ist...

In diesem Sachverhalt lese ich öfter von Trennung und Scheidung noch nicht eingereicht....
unter diesen Umstände könnte jedes Visum etc. schwierig werden?
Warum?
FzF ist zur Führung einer ehel. Lebensgemeinschaft, will man ja nicht wenn man getrennt lebt..,
man lebte noch nicht lang genug in D um eigenständigen Anspruch zu haben....

Schengenvisum für Besuchszwecke, zum Besuch der Ehefrau (?) von der ich getrennt lebe oder zum Testen ob Ehe funktioniert oder nicht?

Mal frech gefragt wisst Ihr was Ihr wollt oder wollt Ihr einfach nur einen deutschen Aufenthaltstitel oder Visum damit man machen kann was man will?




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Antwort #21 - 05.10.2010 um 20:38:02
 
Also WIR wollen keinen Titel. Es ging halt sehr schnell bei uns alles und es kommen immer wieder Schwieirgkeiten auf. Wie ich schon erwähnte sind wir beide Hitzköpfe. Sobald wir eine längere Zeit getrennt sind vermissen wir uns halt immer sehr arg. Ist das jetzt schlimm? Hätte ich ihn, als er hier war einfach ein paar Wochen bei einem Freund lassen sollen? Nein so geht das auch nicht.
Und ich möchte nochmal betonen. ES IST KEINE SCHEINEHE - ich bitte solche "frechen Fargen" zu unterlassen. Wenn jemand ne Scheinehe führt,....tätowiert er sich dann den Namen des anderen auf den Unterarm???

Er ist seit 21.8. weg. Visum abgelaufen am 20.9. Hat er noch ne Möglichkeit es Verlängern zu lassen in der Botschaft?
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Antwort #22 - 05.10.2010 um 20:48:06
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.10.2010 um 20:38:02:
Er ist seit 21.8. weg. Visum abgelaufen am 20.9. Hat er noch ne Möglichkeit es Verlängern zu lassen in der Botschaft? 


Visum oder AE?

Botschaft erteilt nur Visum..

Für FzF Visum und spätere AE von der ABH, sorry keine Basis, kein eigenständiger Anspruch und kein rechtlicher Grund, Ihr wollt ja keine eheliche Lebensgemeinschaft in D führen..

Schengen Visum für Besuchszwecke...
Antrag stellen, gut begründen, den Visaentscheider überzeugen..
wenn Rückkehrbereitschaft gewährleistet ist bzw. keine Zweifel an Verwurzelung im Heimatland oder fälschliche Verwendung des Visum (Schengen Visum zu FzF Zwecken) bestehen könnte es klappen, liegt aber an zu leistender Überzeugungsarbeit..

Einfach wird es sicherlich nicht..

Scheinehe (es geht hier nicht um Scheinehe, sondern ob Ihr eine ehel. Lebensgemeinschaft in D führen wollt oder nicht, negativ da Du vo Trennung redest) unterstelle ich nicht, da du Hilfe und Rat möchtest, möchtest Du bitte auch klar den Sachverhalt darlegen..
ansonsten kann man einfach mit einen Satz antworten, eine Komplettantwort:

Da AE/Visum abgelaufen ist: Bitte beim Konsulat/Botschaft vorsprechen und ein Visum  beantragen..
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Antwort #23 - 05.10.2010 um 20:59:40
 
Er hatte eine AE für ein Jahr bekommen Smiley

Er hat sich selber bei der Stadt abgemeldet und ist dann heim nach Bosnien. Natürlich möchte man die Ehe weiterführen,..gibt halt immer ein paar aussetzer bei uns .....ich weiss das das nich einfach zu verstehen ist,...
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Antwort #24 - 05.10.2010 um 21:18:19
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.10.2010 um 20:59:40:
ich weiss das das nich einfach zu verstehen ist


Doch, mit Lebenserfahrung besser als man denkt,
jung und hitzköpfig, Ihr könnt nicht miteinander aber auch nicht ohne einander leben, die Versöhnung tut immer richtig gut und nach ein paar Tagen beginnt der Streit aufs Neue.. kommt öfter vor, irgendwann weiß man was man will oder nicht will..
das ist Eure Situation..
wenn man noch in D wäre oder unter Deutschen einfacher..
(nun ist er aber im Ausland  ohne gültige AE oder Visum)

Das Ausländerrecht ist simpler gestrickt..
AE, eine Aufenthaltserlaubnis gibt es auf Basis des geltenden Aufenthaltgesetzes.
In D abgemeldet, getrennt lebend, da fehlt die rechtliche Basis für einen Aufenthaltstitel (FzF) wenn er denn gewollt ist..
Da ABH von Abmeldung weiß wird diese so einfach auch keinen FzF Visum zustimmen, man würde Rücksprache mit Dir nehmen und sich von Dir bestätigen lassen das Ihr wieder eine ehel. Lebensgemeinschaft führen wollt..

Sind erstmal nur weitere --kurzfristige-- Besuchsaufenthalte geplant, dann geht dies über Schengen Visum für Besuchszwecke, verweise dann auf mein vorheriges Posting..
Überzeugungsarbeit nötig..
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Antwort #25 - 05.10.2010 um 22:14:59
 
Ach einbeck,..du verstehst mich,....lach,..und was mach ichjetzt,..ich will ihnbei mir haben,..aber wie ? und schnell?
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Antwort #26 - 05.10.2010 um 22:28:09
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.10.2010 um 22:14:59:
,..ich will ihnbei mir haben,..aber wie ? und schnell? 

... wobei du erst klären solltest, ob er als Besucher oder zur Führung der ehelichen LG nach Deutschland kommen soll.

Aber irgendwie drehen wir uns hier im Kreis, wenn du nicht weißt was du willst. Es gibt nur entweder oder. Ein Ehe-Ausprobier-Visum gibt es nicht.

Die Spielregeln beider Visaarten sind euch ja bekannt.
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Antwort #27 - 05.10.2010 um 22:33:21
 
Zum Leben der Ehe. AE bei Botschaft verlängern oder nich?
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Antwort #28 - 05.10.2010 um 22:41:02
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.10.2010 um 22:33:21:
AE bei Botschaft verlängern oder nich

Wenn du die Beiträge nochmals in Ruhe liest, dann wirst du feststellen, dass ein ganz normales Visumsverfahren zur FZF durchzuführen ist. Eine AE gibt es erst wieder in Deutschland bei deiner freundlichen ABH.
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Antwort #29 - 06.10.2010 um 01:13:37
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.10.2010 um 22:33:21:
AE bei Botschaft verlängern oder nich? 


Kann die Botschaft gar nicht, die kann nur Visa ausstellen.
Im Regelfall wuerde Dein Mann beim Konsulat/Botschaft, da er ja aus einem visapflichtigen Staat kommt vorsprechen.
Dann wird er gefragt was er moechte und er erklaert die Situation, seine AE ist waehrend des Auslandsaufenthaltes abgelaufen, aber er moechte jetzt wieder nach Deutschland zurueck und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen.
Ein Visumsantrag und die Heiratsurkunde etc. waere vorzulegen.

Die Botschaft wird dann beim der ABH nachfragen, ob Visum erteilte werden kann, bei okay der ABH gibt es Visum zur Einreise und gegen Antrag und Vorsprache bei der ABH eine neue AE von der ABH.

Da sich Dein Ehemann in D abgemeldet hat ist damit zu rechnen, das sich die ABH vor Zustimmmung zur Visumserteilung bei Dir meldet und rueckversichert das weiterhin Interesse am Fuehren einer ehelichen Lebensgemeinschaft besteht.

Dauer des  Visumsverfahrens in diesem Fall, zwischen Stunden und Monaten, abhaengig von der Auslaenderakte.
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