Bellabianca1978 schrieb am 05.10.2010 um 19:23:31:Wie wäre es wenn er noch hier in de wäre und wir die ae nicht verlängert haben? Was macht die
ABH dann?
Die
ABH entscheidet über Antrag, je nach Sachverhalt..
im Regelfall gibt es eine neue
AE, es sei denn es ist bekannt das Ihr getrennt lebt oder man hätte Gründe zum Zweifel an den Angaben im Antrag.
Ansonsten:
Aufenthaltserlaubnis abgelaufen während kurzfristigen Auslandsaufenthalt, hier gibt es üblicherweise keine Probleme, man besucht das Konsulat/Botschaft, diese tritt in Kontakt mit der
ABH und nach deren okay bekommt man einen Visasticker für einige Wochen und holt sich bei der
ABH eine neue
AE..
so einfach wenn man in D lebt und eine eheliche Lebensgemeinschaft führt bzw. alles okay ist...
In diesem Sachverhalt lese ich öfter von Trennung und Scheidung noch nicht eingereicht....
unter diesen Umstände könnte jedes Visum etc. schwierig werden?
Warum?
FzF ist zur Führung einer ehel. Lebensgemeinschaft, will man ja nicht wenn man getrennt lebt..,
man lebte noch nicht lang genug in D um eigenständigen Anspruch zu haben....
Schengenvisum für Besuchszwecke, zum Besuch der Ehefrau (?) von der ich getrennt lebe oder zum Testen ob Ehe funktioniert oder nicht?
Mal frech gefragt wisst Ihr was Ihr wollt oder wollt Ihr einfach nur einen deutschen Aufenthaltstitel oder Visum damit man machen kann was man will?