theresa schrieb am 04.10.2010 um 00:31:05:wird das nicht spätestens bei der Einreise am Flughafen verlangt?
Am Flughafen wird bei einem Visum zur
FZF i.d.R. nichts mehr verlangt.
Irgendwie verwechselst du verschiedene Sachen.
Einmal schreibst du, dass bei der Visumsbeantragung (müßte ja bei der Botschaft im Heimatland deines Mannse sein) nichts verlangt, dann schreibst du bei der Beantragung des
AT beim KVR.
Es wäre mehr als erstaunlich, dass bei einem Visum zur Eheschließung für deinen Mann keine
VE verlangt wird. Und mit einer
VE ist auch eine
KV verbunden.
Frage vielleicht nach einmal genau beim KVR nach oder schaue dir die HP der Deutschen Botschaft an, was dort steht.
theresa schrieb am 04.10.2010 um 00:31:05:Ich möchte nicht das sich das weiter verzögert und würde das wenn dann lieber gleich ändern und meinen Mann bei mir eintragen lassen,
Die Familienversicherung deines Mannes geht erst bei dir, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Du mußt selber versichert sein
- Ihr müßt verheiratet sein
- Er muss in Deutschland sein
Solange diese Punkte nicht erfüllt sind, funktioniert eine Familienversicherung nicht und er müßte eine sog. Incomingversicherung, auch bekannt als Reisekrankenversicherung abschließen.