Bitte orientiere dich doch ein bissl an der deutschen
Rechtschreibung, Großbuchstaben an den richtigen Stellen
würde das Lesen erleichtern und wäre auch höflich, den
Usern gegenüber.
Du schreibst
2be schrieb am 03.10.2010 um 17:58:21:es steht andersrum leib und leben einer hier lebenden person auf dem spiel
Vor Eheschließung darf er sich nicht verweigern aber anschl.
einen Klageweg bestreiten?
Er scheint volljährig zu sein, wieso sollte die
ABH bei einer
arrangierten Ehe einschreiten? Es scheint ja keine Schein-
ehe zu sein, da die Ehefrau ja die Ehe in Deutschland führen
möchte.
Er hätte die chochones in der Hose haben müssen und
sein NEIN der Familie gegenüber vertreten müssen.
Du schriebst
2be schrieb am 03.10.2010 um 17:20:50:Ich bitte euch nicht die sozialen und beziehungsrelevanten Aspekte zu diskutieren. Auf diesem Gebiet sind wir uns einig und haben auch anderswo Hilfe und Unterstützung.
ok - tun wir nicht - ihr habt ja Hilfestellung beiwasauchimmer.
2be schrieb am 03.10.2010 um 17:58:21:deutschland ist einland in demes grundrechte gibt. diese ehe wurde nach allem geschlossen aber nicht nach irgendeinem schützenswerten grundsatz. ich denke es ist aufgabe der abh ein land, in dem menschen frei über sich und ihr leben bestimmen können sollten,vor im ansatz zwangsweise geschlossenen ehen zu schützen.
Wenn ich dein Eingangsposting richtig verstehe, hat die
Eheschließung außerhalb Deutschlands statt gefunden.
Was hätte denn dann das Grundgesetz schützen sollen?
Und was ist "im Ansatz zwangsweise"?
Er ist volljährig, hätte also nach dem Gesetz bestimmt auch
NEIN sagen können.
Zitat:§ 27 Abs. 1 a
AufenthG(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn
1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und
den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder
2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.
Tja, das ist im vorliegenden Fall der Fall.
Ist es wirklich einfacher, die geschlossene Ehe in einem Ge-
richtsverfahren zu "Beseitigen" wie vorher NEIN zusagen?
Die Probleme mit der Familie wird er hinterher auch haben,
unterstelle ich mal.
eins noch ...
2be schrieb am 03.10.2010 um 18:23:27:Danke Steini, ich kann leider noch keine pns schreiben...
Ich setze deinen Beitragszähler auf 5 - dann kannst du
PN schreiben.