Hallo allerseits,
ich versuche es möglich kurz und knackig zu beschreiben und somit umgehend zur Frage zu kommen:
Wenn eine Trennung stattfindet (die Frau ist Marokkanerin, er Deutscher), die befristete
AE mit Arbeitsgenehmigung ca. 3 Monate vor der Trennung abläuft (die Trennung wurde der
ABH mitgeteilt) und die Frau bis zum Ausreisetermin bei einer Bekannten/Arbeitskollegin im gleichen Ort wohnt:
Muss die Frau dann zwingend mit Ablauf der AE ausreisen? Ich habe nämlich zufällig heute von einem etwas entfernt wohnenden Nachbarn die "absolut seriöse Mitteilung" bekommen, dass dieser meine Frau in den letzten Wochen einige Male gesehen hat. Was mir natürlich etwas seltsam vorkommt. Eigentlich müsste sie ja seit immerhin 3 Monaten wieder in der Heimat Marokko sein.
Oder besteht die Möglichkeit, dass in Sachen
AE der (deutsche) Arbeitgeber in sofern eingreifen kann, als das sie, obwohl die Ehe in D nicht mehr aufrecht erhalten wird, trotzdem hier bleiben und auch arbeiten darf?
Ich war bisher der Ansicht, dass die erneute Ausstellung einer
AE nur in Verbindung mit der in D gelebten Ehe möglich ist. Scheitert die Ehe innerhalb der allseits bekannten 24 Monate (danach hätte man meines Wissens eine eigenständige AE), dann muss die eingereiste Person ausreisen.
Ich frage nur aus folgendem Grund:
Ich habe vor ungefähr 3 Monaten auf Anfrage (Mail) bei der
ABH keine Auskunft bekommen, ob meine Frau in der Zwischenzeit ausgereist ist. Wir hatten schon mal eine (vorübergehende) Trennung incl. der Rückkehr seitens meiner Frau in ihre Heimat. Aber im Gegensatz zur ersten Ausreise habe ich dieses Mal nicht das entsprechende "grüne Formular" zugeschickt bekommen, auch keine sonstige Antwort.
Viele Grüße,
Hans-Peter