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dänischer Arbeitsgeber, Arbeitsort Deutschland -> Lohnnebenkosten?? (Gelesen: 2.093 mal)
Sabina90
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..., Germany
...
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.10.2010 um 13:12:39
 
Hey,
folgende Problematik:
Ich werde in Kürze anfangen, für einen dänischen Verlag zu arbeiten, allerdings hier in Deutschland. Dafür muss ich aber ab und zu für par Monate nach Dänemark, um geschult zu werden.  In Deutschland habe ich nur eine ufenthalterlaubnis, daher kann so ein ufenthalt nicht länger als 3 Monate betragen. Mein Wohnsitz ist natürlich in Deutschland.
Jetzt meine Frage: Wo werden die Lohnnebenkosten gezahlt? In Deutschland oder Dänemark??
Ich war nämlich gerade dabei, nach einer neuen Kranversicherung zu suchen und da hat man mir gesagt, da der Arbeitgeber dänisch sei, müsse ich mich in Dänemark krankenversichern - was ich jedoch seltsam finde, weil, soweit ich weiß, nur Leute mit Wohnsitz in Dänemark sich dort versichern können. Was ist dann mit Rentenversicherung etc.?

Wäre über Anwort dankbar!

LG
Sabina
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.10.2010 um 13:36:42
 
Zuständig für die Abführung KV und RV Beiträge ist der Arbeitgeber und die für seinen Firmensitz zuständige KK (wie z. B. in Deutschland die AOK).

Eine deutsche KK hätte gar keinen Zugriff auf die Daten des dänischen Arbeitgebers.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 01.10.2010 um 14:32:26
 
steini007 schrieb am 01.10.2010 um 13:36:42:
Zuständig für die Abführung KV und RV Beiträge ist der Arbeitgeber und die für seinen Firmensitz zuständige KK (wie z. B. in Deutschland die AOK).


und wo sollte das (gesetzlich) geregelt sein?

Muleta
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.10.2010 um 19:10:16
 
Sabina90 schrieb am 01.10.2010 um 13:12:39:
Dafür muss ich aber ab und zu für par Monate nach Dänemark, um geschult zu werden.In Deutschland habe ich nur eine ufenthalterlaubnis, daher kann so ein ufenthalt nicht länger als 3 Monate betragen. Mein Wohnsitz ist natürlich in Deutschland. 


Vermutlich bräuchtest du dafür eine Arbeitserlaubnis, und zwar als Trainee, auf jeden Fall wäre es am besten, das zu prüfen, wenn noch nicht gemacht.

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.10.2010 um 19:28:46
 
Mutly schrieb am 01.10.2010 um 19:10:16:
Vermutlich bräuchtest du dafür eine Arbeitserlaubnis, ...


die Frage dürfte sein, ob tatsächlich eine Beschäftigung in Deutschland erfolgt (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 SGB IV). Wäre genauer zu prüfen und dementsprechend in D eine AE 18 oder AE 7 erforderlich oder ggf. in Anlehnung an vander Elst gar nichts. Die Tatsache, dass der TS seinen Wohnsitz in D behalten will bedeutet nicht zwingend, dass er auch seine Leistung in D erbringt. Insofern wäre dann sein aufenthaltsrechtlicher Status in Dänemark, die dt. Sozialversicherung und ggf. auch die Frage der Steuerpflicht zu klären. Im Hinterkopf sollte man behalten, dass die Dänen zu den drei Abtrünnigen gehören und RL 2003/109/EG dort nicht gilt.

Für ein Forum wie dieses, ist das m.E. ein paar Nummern zu komplex.

Muleta
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myboo
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Antwort #5 - 02.10.2010 um 00:41:18
 
hallo,

hier ein Link http://www.region.de/wm206321
dort könntest du auch Infos bekommen und dort sprechen die auch Deutsch.
So viel wie ich weiss, darfst du nur mit Deutschem Pass in Dänemark arbeiten, aber du machst ja nur eine Art Training. Da gibt es vielleicht Möglichkeiten, weil die Firma ja auch in Deutschland sitzt.
Steuern könnten für dich in Dänemark oder über Deutschland abgeführt werden.
Das musst du mit deinem Chef klären, wie er das machen möchte.
In Dänemark bist du über die Steuern, die von deinem Lohn abgeführt werden, krankenversichert, aber da du nicht ständig in Dänemark arbeiten wirst, ist es sicher ein wenig komplizierter.

Bei Eures
http://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de
kannst du dich auch ein wenig informieren.

Hilsen Myboo

Änderung:
Hab die URLs geflickt; du solltest die nicht mit FTP verklickern, sonst geht das nicht
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« Zuletzt geändert: 02.10.2010 um 09:35:01 von N/V » 
Grund: links gerichtet 
myboo  
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