schweitzer schrieb am 30.09.2010 um 13:13:43:Wenn die
AE an die Einschreibung als Studentin gebunden war, was offensichtlich der Fall ist, und sie nunmehr bereits exmatrikuliert wurde, dann ist sie sehr wahrscheinlich schon nicht mehr legal hier, ja (leider).
Das sieht zumindest von der ausländerrechtlichen Seite dann wirklich gar nicht mehr gut aus. - Am Weg zur
ABH führt aber nun eh' kein Weg mehr vorbei, wenn sie nicht riskieren will, irgendwann gar noch abgeschoben zu werden.
Oh je, sie hätte sich wirklich früher Hilfe besorgen müssen. -
Aber auch jetzt würde ich mich noch an die Sozialberatung des Studentenwerks bzw. eine Migrationsberatungsstelle wenden, so dass sie den Schritt zur
ABH "begleitet" geht. - Ob, bzw. was dann noch zu "heilen" ist, oder aber zumindest die Ausreise so erträglich wie möglich und ohne spätere Folgen (Einreisesperre) realisiert wird, lässt sich sowieso nur noch in einem einzelfallbezogenen Gespräch bei der
ABH klären.
=schweitzer=
Hallo Herr schweitzer und vielen Dank für ihre Antwort
Ich habe sie geraten einen Termin mit der psychologischen Beratungstelle Studentenwerk zu machen. Sie hat dort angerufen und hat einen Termin.Sie hätte das besser viel viel früher machen müssen,aber besser jetzt als nie.
Aber wenn sie sich da meldet,wird man sie gleich bei der
ABH melden,dass sie nicht mehr Student ist oder?Oder gibt es da Schweigepflich?und was ist mit Exmatrikulation,sie ist ja nicht mehr Student und kann theoretisch keine psychologische Beratung bekommen,da es für Studenten ist oder geht das noch?
Sie war bis Sommer 2010 noch eingeschriebene Studentin?Und die
ABH wird sie bestimmt nicht verzeihen,da es im nachhinein passiert und sie bestimmt gefagt wird,was sie vorher gemacht hat und weshalb nicht studiert hat und Ihr
AE eventuell Missbraucht hat oder?
Gruß