Guten Morgen zusammen,
mein Mann und ich kommen gerade vom Termin mit der
ABH. Heute sollte eigentlich der Aufenthalt für 2 Jahre beantragt und ausgestellt werden. Wir hatten auch einen Termin.
So nun hat die Mitarbeiterin HEUTE das erste Mal die Akte begutachtet (trotz Terminvereinbarung) und dabei ist ihr aufgefallen, dass über die Strafsache, die in 2009 angezeigt wurde, noch nicht entschieden wurde. Man wollte die Staatsanwaltschaft wohl anschreiben- dies wurde laut ihrer Aussage versäumt.Na ja kann man sich jetzt aufregen-ändert nichts daran, dass der Aufenthalt für 2 Jahre nun nicht erteilt werden kann
So nun hat die Mitarbeiterin meinem Mann den Aufenthaltstitel für 3 Monate verlängert. Dies wurde mit einem Zusatzblatt in den Pass geklebt. Zusätzlich hat sie ihm eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Das verstehe ich nicht. Ich dachte, man bekommt eine Fiktionsbescheinigung, wenn über die Verlängerung noch nicht entschieden werden kann. Warum hat er nun beides bekommen-Verlängerung im Pass und Fiktionsbescheinigung. Kann mich da jemand aufklären
Können wir jetzt trotzdem verreisen?
Habe in der ganzen Aufregung vergessen, richtig nachzufragen. Die Fragen fallen einem immer ein, wenn man zur Ruhe kommt und noch mal über alles nachdenkt
Einen schönen Tag noch an alle.
LG