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Verlängerung Aufenthalt + Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 3.086 mal)
curleen1984
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30.09.2010 um 09:17:59
 
Guten Morgen zusammen,

mein Mann und ich kommen gerade vom Termin mit der ABH. Heute sollte eigentlich der Aufenthalt für 2 Jahre beantragt und ausgestellt werden. Wir hatten auch einen Termin.

So nun hat die Mitarbeiterin HEUTE das erste Mal die Akte begutachtet (trotz Terminvereinbarung) und dabei ist ihr aufgefallen, dass über die Strafsache, die in 2009 angezeigt wurde, noch nicht entschieden wurde. Man wollte die Staatsanwaltschaft wohl anschreiben- dies wurde laut ihrer Aussage versäumt.Na ja kann man sich jetzt aufregen-ändert nichts daran, dass der Aufenthalt für 2 Jahre nun nicht erteilt werden kann unentschlossen
So nun hat die Mitarbeiterin meinem Mann den Aufenthaltstitel für 3 Monate verlängert. Dies wurde mit einem Zusatzblatt in den Pass geklebt. Zusätzlich hat sie ihm eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Das verstehe ich nicht. Ich dachte, man bekommt eine Fiktionsbescheinigung, wenn über die Verlängerung noch nicht entschieden werden kann. Warum hat er nun beides bekommen-Verlängerung im Pass und Fiktionsbescheinigung. Kann mich da jemand aufklären

Können wir jetzt trotzdem verreisen?

Habe in der ganzen Aufregung vergessen, richtig nachzufragen. Die Fragen fallen einem immer ein, wenn man zur Ruhe kommt und noch mal über alles nachdenkt hä?

Einen schönen Tag noch an alle.

LG
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Zkai
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Antwort #1 - 30.09.2010 um 10:19:44
 
Moin und HÄH?

Verreisen kann man mit einer fiktionsbescheinigung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG (musste mal gucken ob das Kreuzchen richtig gesetzt wurde).

Ehm, aber was steht denn nun genau dem Aufenthaltstitel, der in den Nationalpass (?) gemacht wurde, drauf?
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curleen1984
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Antwort #2 - 30.09.2010 um 11:10:49
 
Ja "Häh???" flattert auch schon die ganze Zeit in meinem Kopf umher,

also §81, 4 ist angekreuzt. Das ist ja schon mal supi.

Im Pass wurden 2 Sachen eingeklebt:

1. Aufkleber Aufenthaltstitel im Nationalpass: sieht aus wie der alte, gültig für 3 Monate, Art des Titels: Aufenthaltserlaubnis, siehe Zusatzblatt Nr ..., dieses Zusatzblatt Nr ... ist auf eine andere Seite des Passes geklebt und da steht noch drauf, dass selbstständige und unselbständige Erwerbstätigkeit gestattet ist. Nach telefonischer Rücksprache vorhin wurde mir gesagt, dass der 2. Aufkleber zum Verreisen berechtigt. Fiktionsbescheinigung hätte damit nichts zu tun. Aber warum haben wir die Bescheinigung, wenn der Aufenthalt verlängert wurde???

Würde mich freuen, wenn ihr Licht ins Dunkel bringen könntet. Ich finde das Licht leider nicht.

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Zkai
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Antwort #3 - 30.09.2010 um 11:38:56
 
steht da auch ein § in der Aufenthaltserlaubnis dabei?

Das mit der Erwerbstätigkeit gestattet müsste auch auf der Fiktionsbescheinigung extra nochmal drauf stehen.

Bislang kann ich mir das noch nicht erklären... weil wenn einerseits eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, dann besteht keine Notwendigkeit mehr für eine FB.

Einige Erklärung wäre eine Handhabung, dass man in dem Pass auf der "Aufenthaltserlaubnis" extra nochmal darauf hinweist, dass nur eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde.

Der Sinn und Zweck erschließt sich mir aber nicht so ganz.

Die grundsätzliche Möglichkeit des Reisens ist aber auf jeden Fall da. Ob aber da nicht auch die "???" bei einer Kontrolle aufkommen, falls tatsächlich ein echter Aufenthaltstitel + Fiktionsbescheinigung vorgelegt wird..
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curleen1984
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Antwort #4 - 30.09.2010 um 11:48:53
 
Danke für die Antwort,

also es steht der §28 Abs.1 S.1 Nr 1 AufenthG.

Warum wurde das Zusatzbaltt eingeklebt?Das mit der Arbeitserlaubnis steht auch in der FB.

Ja das mit den "???" wird bestimmt bei der Kontrolle aufkommen. Könnte ich mir vorstellen.

Oh mann, könnte mich echt ärgern. Es wurde sich auf den Termin nicht vorbereitet. Kann das nicht nachvollziehen. Das ist das 2. Mal passiert. Bin echt am Überlegen, ob ich mich beschweren soll. Bin eigentlich nicht der Typ, aber man nimmt sich jedes mal Zeit, kommt später zur Arbeit und jedesmal hapert es daran, dass etwas übersehen wurde.

LG
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Antwort #5 - 30.09.2010 um 11:58:58
 
Im Normalfall steht in dem Kleber der Aufenthaltserlaubnis Dinge drin wie Dauer und wonach der Titel erteilt wurde und es wird dann wegen den zusätzlichen Auflagen (Erwerbstätigkeit) auf das Zusatzblatt verwiesen... weil einfach auf dem ersten Kleber für etwaige längere Auflagen gar kein Platz vorgesehen ist.

Und beides ist genau gleich lang gültig?

Wenn ja, besteht einerseits eine vollwertige Aufenthaltserlaubnis zum dt. Ehegatten und eine ansonsten nutzlose Fiktionsbescheinigung.

Ich kanns nicht erklären.. ggfs. wirklich da nochmal hin und das klären.
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