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Einreise eines Drittstaatlers mit Schengen-AT nach Bulgarien (Gelesen: 4.550 mal)
tapir
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29.09.2010 um 00:57:42
 
Ist das inzwischen gem. Art. 21 SDÜ visumfrei möglich?
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Daddy
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Antwort #1 - 29.09.2010 um 10:37:24
 
Hi Tapir...

Dienstlich ist mir noch nichts bekannt geworden, was deine Frage mit "Ja" beantworten könnte.

Lt. bulgarischer Botschaft besteht für viele Staaten Visumspflicht, auch wenn ein AT von zB Deutschland vorhanden ist.

guck  http://www.bgbotschaft-bonn.de/index.php?id=119

Daddy
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steini007
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Antwort #2 - 29.09.2010 um 19:05:25
 
Daddy schrieb am 29.09.2010 um 10:37:24:
Lt. bulgarischer Botschaft besteht für viele Staaten Visumspflicht, auch wenn ein AT von zB Deutschland vorhanden ist.

Kann es sein, dass du das hier überlesen hast?

http://www.bgbotschaft-bonn.de/index.php?id=147


Zitat:
Wichtiger Hinweis!

Staatsbürger von nicht EU-Ländern, die mit einem Deutschen verheiratet sind, reisen visumfrei in Bulgarien, nur wenn

1. sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben ( § 28 Abs. 1, S.1, Nr.1 AufenthG) 

2. ihre internationale Heiratsurkunde bei der Einreise in Bulgarien vorlegen können

3. mit dem Ehepartnern zusammenreisen.

Wenn eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt ist, muss EIN VISUM beantragt werden.


Demzufolge würde ein Deutscher, der in Österreich wohnt, für seine Frau ein Visum brauchen, weil Punkt 1 nicht erfüllt ist.  Augenrollen
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Daddy
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Antwort #3 - 29.09.2010 um 20:03:47
 
steini007 schrieb am 29.09.2010 um 19:05:25:
Kann es sein, dass du das hier überlesen hast?

Was sollte ich dabei überlesen haben?

Die Ausgangsfrage...

tapir schrieb am 29.09.2010 um 00:57:42:
gem. Art. 21 SDÜ visumfrei 

dreht sich nicht um das abgeleitete Freizügigkeitsrecht...

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Mutly
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Antwort #4 - 29.09.2010 um 20:44:35
 
steini007 schrieb am 29.09.2010 um 19:05:25:
Demzufolge würde ein Deutscher, der in Österreich wohnt, für seine Frau ein Visum brauchen, weil Punkt 1 nicht erfüllt ist. 


Was zur Info eine Verletzung von §5(4) der Freizügigkeitsrichtlinie ist - es reicht wenn beide zusammen reisen, die Passpflicht beachten und die Heiratsurkunde (Original) mit sich führen.
Dass diese Bestimmung in zahlreichen Staaten verletzt wird, ist aber nichts neues.


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tapir
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Antwort #5 - 30.09.2010 um 00:44:24
 
Danke für die Antworten. In der Tat wird kein Freizügigkeitstatbestand verwirklicht. Der Drittstaatsangehörige hat einen AT zur Erwerbstätigkeit in einem Schengen-Staat und ist nicht mit einem Unionsbürger verheiratet, verpartnert oder verwandt. Es sieht so aus, dass er ein 60 € (!) teures Visum braucht Griesgrämig .
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Stefan-TR
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Antwort #6 - 30.09.2010 um 07:56:11
 
Will er gezielt nach Bulgarien reisen? Ich meine mich naemlich zu entsinnen, dass Bulgarien den *Transit* dis zu 5 Tagen oder so von Schengen *Visa* Inhabern visafrei zulaesst. Ob es fuer AT Inhaber genau so geht weiss ich leider nicht.
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steini007
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Antwort #7 - 30.09.2010 um 08:27:33
 
Stefan-TR schrieb am 30.09.2010 um 07:56:11:
Ob es fuer AT Inhaber genau so geht weiss ich leider nicht.

Das scheint sich geändert zu haben.

http://www.bgbotschaft-bonn.de/index.php?id=141

Stefan-TR schrieb am 30.09.2010 um 07:56:11:
Ich meine mich naemlich zu entsinnen, dass Bulgarien den *Transit* dis zu 5 Tagen oder so von Schengen *Visa* Inhabern visafrei zulaesst.

Das wird hier unter "Durchreisevisa" geführt und kostet trotzdem 60 Euronen.
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Stefan-TR
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Antwort #8 - 30.09.2010 um 08:55:26
 
steini007 schrieb am 30.09.2010 um 08:27:33:
Das scheint sich geändert zu haben.

Verstehe leider nicht, was du genau meinst. Es steht doch auf der von dir verlinkten Seite ganz oben:

Zitat:
NEU! NEU! NEU!

Ab dem 18. Juli 2008 dürfen alle nicht EU-Staatsbürger mit einem gültigen Aufenthalt für Deutschland visumfrei TRANSIT Bulgarien durchreisen.
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steini007
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Antwort #9 - 30.09.2010 um 09:09:25
 
@ Stefan-TR

Scheinbar ist der Ausdruck "EU-Staatsbürger" anders gemeint, als wir in definieren. Gemeint ist hier wohl, alle in der EU lebenden Bürger, also auch Drittstaatler mit gültiger AE.

Wenn du hier die Liste der visumspflichtigen Länder anschaust, wirst du sehen, dass sich hierunter keine EU Länder befinden.


http://www.bgbotschaft-bonn.de/index.php?id=143
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Antwort #10 - 30.09.2010 um 09:27:07
 
steini007 schrieb am 30.09.2010 um 09:09:25:
Wenn du hier die Liste der visumspflichtigen Länder anschaust, wirst du sehen, dass sich hierunter keine EU Länder befinden.

Klar, wer Staatsbuerger eines EU Landes ist kann fuer Bulgarien auf Grund der Freizuegigkeit ja auch nicht visumspflichtig sein.

Aber um nochmal zur Ausgangsfrage zurueck zu kommen:

tapir schrieb am 29.09.2010 um 00:57:42:
Ist das inzwischen gem. Art. 21 SDÜ
(Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einem der Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten bewegen)
visumfrei möglich? 


Von einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten fuer Inhaber eines gültigen ATs haben wir bisher noch keine Infos gesehen, der Transit scheint hingegen zweifelsfrei erlaubt.
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Antwort #11 - 30.09.2010 um 09:54:07
 
Stefan-TR schrieb am 30.09.2010 um 09:27:07:
Von einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten fuer Inhaber eines gültigen ATs haben wir bisher noch keine Infos gesehen, der Transit scheint hingegen zweifelsfrei erlaubt. 

Trotz deutschen AT ist - laut Botschaftsinformation - ein Visum erforderlich und für einen Transit wird auch Geld verlangt, heißt hier eben Durchreisevisum. Wenn nun ein Transit visumsfrei möglich wäre, könnte man aus einen Kurzbesuch schnell einen Transit machen.

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