Hi...
Zitat:§19 ist doch normalerweise eine
NE oder täusche ich mich da?
Mag sein, spielt das im vorliegenden Fall eine erwähnens- und somit diskussionswürdige Rolle?
Zitat:Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die
AE hattet, bzw. seid vorher zur
ALB und habt um eine zügige Bearbeitung gebeten.
Wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gefangen... Was soll diese was-wäre-gewesen-wenn-Diskussion...?
Der Fall liegt hier anders, der
TS kann es eh nicht mehr ändern und insofern ist eine Fortführung dieses Gedanken entbehrlich...
Zitat:Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.
Müssten sie so oder so, da das Visum ohnehin zeitlich abgelaufen ist.
tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:mein Frau hat ein Familienzusammenführung Visum und war gültig bis 28.09.2010
Im Übrigen erlaube ich mir hinsichtlich der Schengenwirksamkeit von D- Visa auf
diesen Thread hinzuweisen.
Laut Europäische Kommission sind mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 265/2010 die Inhaber von D-Visa den Inhabern nationaler Aufenthaltstitel im Hinblick auf die schengenweiten Reiserechte in vollem Umfang gleichgestellt. Die im D-Visum eingetragene Anzahl der Einreisen ist somit nicht mehr von Bedeutung für das Reiserecht nach Art. 21 Abs. 2 a SDÜ.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Einreisen auch für die Einreise nach D keine Rolle mehr spielen kann.
Es wäre ja gerade zu widersinnig, wenn der Inhaber eines deutschen -schengenwirksamen-
AT sich legal im Schengengebiet aufhält und die Rückkehr nach D eine unerlaubte Einreise wäre.
Daddy