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Führerscheinprüfung (Gelesen: 1.975 mal)
mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Führerscheinprüfung
28.09.2010 um 21:38:53
 
Nabend

Weiss vieleicht jemand wie oft mann die Theoretische Prüfung wiederhohlen darf wenn mann durchfaellt??

Also,wenn mann die Theoretische Prüfung  nicht besteht muss mann dann eine bestimmte Zeit warten das mann wieder die naechste Prüfung machen darf?
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birk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.09.2010 um 21:54:20
 
Führerscheinprüfungen können beliebig oft wiederholt werden. Die Wartefrist ergibt sich in der Praxis nur dadurch, dass sie nicht täglich angeboten werden.

Die Theorieprüfung muss ein Jahr nach der Beantragung der Fahrerlaubnis bestanden werden, sonst mus man einen neuen Antrag stellen.
Die praktische Prüfung muss spätestens 1 Jahr nach Bestehen der Theorieprüfung bestanden werden, sonst muss man die Theorieprüfung neu ablegen.

P.S.
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.09.2010 um 22:55:55
 
Dann kann ich bei jede Theorieprüfung mitmache falls ich die Prüfung nicht bestehe.

Wenn bei uns in der Stadt jede Woche eine Prüfung statdfindet kann ich jedemal in die Prüfung bis ich es bestanden habe.
Habe ich es so richtig verstanden?

İch habe gehöhrt wenn mann die Theoretische Prüfung nicht bestanden hat muss mann 2 Wochen warten das mann wieder  die Prüfung machen darf.

Und nach 3 mal wenn mann nicht bestanden hat muss mann laengere Zeit warten.

Stimmt das??
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.09.2010 um 01:29:34
 
mikel schrieb am 28.09.2010 um 22:55:55:
İch habe gehöhrt wenn mann die Theoretische Prüfung nicht bestanden hat muss mann 2 Wochen warten das mann wiederdie Prüfung machen darf.

ja, in der Regel ist es so
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__18.html

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