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Scheidung mit Kind, Ehe weniger als 2 Jahre (Gelesen: 5.652 mal)
Chinaman
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i4a rocks!


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HH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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28.09.2010 um 12:29:20
 
Guten Tag,

Das ist mein erstes Thema, leider kein glückliches!

Ich war Ausländer bis Mai dieses Jahr, als ich eingebürgert wurde. Ich bin Hochschulabsolvent, war und bin angestellt, und musste meine AE jede 2 Jahre verlängern lassen.

Seit März 2010 wohne ich mit meiner chinesischen Ehefrau zusammen. Sie kam zu mir mit FZF und war schon einige Monate schwanger (von mir).

Wie haben uns schon im April 2008 in China geheiratet (damals war ich ein Nicht-EU-Ausländer. Einige Wochen nach meiner Einbürgerung haben wir unser Kind bekommen, der direkt Deutscher Bürger ist.

Zum Zeitpunkt, als sie nach Deutschland kam, bekam sie einen AE als Ehegatte eines Ausländers. Sie hat diese AE noch bis Februar 2011. Sie kann bald den Aufenthaltstitel aufgrund meiner Einbürgerung bei der ABH ändern lassen, und somit darf sie hier arbeiten.

Schlechte Nachrichten:

Das gemeinsame Leben hat versagt. Wir verstehen uns nicht. Ohne auf die Details einzugehen, möchte ich nicht mehr mit ihr leben.

Sie war in China selbstständig, aber will nicht in D arbeiten. Sie macht ihren Deutschkurz, und kümmert sich um unseres Kind (beide haben Sorgerecht). Sie will auch später nicht arbeiten, auch wenn sie kann, weil sie in D "ein entspanntes Leben" führen will. Das ist legitim, aber nicht auf meine Kosten!, wenn sie nicht bereit ist mir entgegegenzukommen.

Fakt ist, sie kann hier nicht alleine überleben, sie hat kein soziales Leben, keine Freund und kann die Sprache nicht!

Also nach einem Zusammenleben in D von ca. 6 oder / Monaten, kann ich mir vorstellen, dass sie sich von mir trennen will und mit dem Kind zurück nach China will.

Ich habe einen festen Job, verdiese ca. 2000 Netto. Sie hat noch 300 Euro monatlich als Elterngeld.

Meine Fragen:

1. Wenn sie einfach nach China verreist und nicht mehr kommt, habe ich Anspruch mein Kind in D zu holen?

2. Wenn sie in D bleiben will, sich von mir trennen will, aber keine Wohnung suchen will. D.h., sie will auf meine Kosten leben, und ich soll mir eine neue Wohnung finden, aber für die bisherige Wohnung die Miete zahlen. Geht das überhaupt?

3. Sie spielt sich vor, dass sie stark sei. Ich weiß aber, dass sie ohne meine Hilfe hier nicht überleben kann! Wegen des Kindes kann sie ihre AE weiter verlängern lassen und hier bleiben (wenn sie will), wie viel muss ich zwangläufig von meinem Netto an sie überweisen, in Falle der Trennung / Scheidung?

4. Ich fürchte, dass sie die Situation so ausnutzen will, dass die ganze Geschichte mit dem Kind von ihrer Seite geplant war (da ich keine Kinder wollte, aber sie doch!), dass sie dann in China luxuriöses Leben führt, mit dem Geld, dass ich ihr dann als LU geben muss!
Kann ich das verhindern?

Ich bitte euch um einen Rat, weil ich wirklich Angst habe, was sie alles geplant hat!

PS. Sie ist sehr agressiv und kann keine vernunftige Diskussion führen, ohne handgreflich zu werden und hysterisch rumzuschreien. Mittlerweile, bereue ich es sehr, dass ich sie hierher geholt habe, weil es nicht das Leben ist, dass ich mir vorgestelt habe. Das war alles gelogen, seitdem ich sie kennengelernt habe. Kann ich das irgendwie beweisen, dass das Kind nur ein Mittel war, um mich zu erpressen?

Danke im Voraus,

The Chinaman!  Traurig
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.09.2010 um 12:56:50
 
Hi,

ich kann dich zwar gut versthen, aber ....

Du bist der Vater des Kindes und zum Unterhalt verpflichtet. Dieser Unterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vor, schließt ihn aber nicht aus. D.h. solang der Mutter keine Arbeit zugemutet werden kann, muss Du auch für Deine Ehefrau Unterhalt zahlen.
Die Höhe kann ich nicht beziffern. Das könnnen andere Fachleute besser.

Euer gemeinsames Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, d.h. es müsste doch für eine Reise nach China ein Visum haben. Damit ist der Aufenthalt eh schon begrenzt. Für die alleinige und endgültige Ausreise benötigt sie Deine Zustimmung, da Du auch Sorgeberechtigt bist.
Also, so einfach nach China ausreisen und das Kind mitnehmen wird nicht funktionieren. Ich bezweifle sowieso, dass sie es so machen wird.

Verhindern kannst Du in Bezug auf Deine Unterhaltsverpflichtung nichts.

B.D.
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.09.2010 um 13:08:24
 
Chinaman schrieb am 28.09.2010 um 12:29:20:
Wenn sie einfach nach China verreist und nicht mehr kommt, habe ich Anspruch mein Kind in D zu holen?

Es werden hier erst einmal Fakten geschaffen, die nicht ganz einfach zu deinen Gunsten abzuändern sind.
Nun kenne ich die Gesetzeslage in China nicht, ob man dort nachvollziehen kann, wo jemand lebt oder gemeldet ist. Da ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt, kann die Mutter natürlich auch mit dem Kind verreisen. Vorbeugend wäre es schon einmal, dass dein Kind keinen Reisepass hat, wobei manche Meldebehörde auch ohne Unterschrift des Vaters einen Reisepass ausstellt.

Chinaman schrieb am 28.09.2010 um 12:29:20:
Wenn sie in D bleiben will, sich von mir trennen will, aber keine Wohnung suchen will. D.h., sie will auf meine Kosten leben, und ich soll mir eine neue Wohnung finden, aber für die bisherige Wohnung die Miete zahlen. Geht das überhaupt?

Da es hier sicherlich ohne gerichtliche Auseinandersetzung gehen wird, wird die Entscheidung darüber, wer in der Ehewohnung weite leben darf, vom Gericht getroffen. Da wird man es der Kindsmutter wohl weniger zumuten können, sich eine neue Wohnung zu suchen als dir. Wenn sie nicht gerade in einem Palast wohnt, dürfte ihr die Wohnung auch von der Größe her zustehen.

Chinaman schrieb am 28.09.2010 um 12:29:20:
wie viel muss ich zwangläufig von meinem Netto an sie überweisen, in Falle der Trennung / Scheidung?

Der Kindsunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen.

Der Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach der Scheidung ist da etwas schwieriger zu berechnen, da die einzelnen OLGs unterschiedliche Berechnungsmethoden anwenden. Aber mehr als 1100 bis 1200 Euro wird dir nicht bleiben.

Chinaman schrieb am 28.09.2010 um 12:29:20:
Ich fürchte, dass sie die Situation so ausnutzen will, dass die ganze Geschichte mit dem Kind von ihrer Seite geplant war (da ich keine Kinder wollte, aber sie doch!), dass sie dann in China luxuriöses Leben führt, mit dem Geld, dass ich ihr dann als LU geben muss!
Kann ich das verhindern?

Der Kindsunterhalt ist immer fällig, bis sich das Kind selber ernähren kann. Verhindern kannst du das nicht.
In den ersten drei Jahren wäre auch noch ein Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter zu bezahlen.

Chinaman schrieb am 28.09.2010 um 12:29:20:
Kann ich das irgendwie beweisen, dass das Kind nur ein Mittel war, um mich zu erpressen?

Ob Beweis oder nicht, ändert aber nichts an der Rechtslage, dass du finanziell für das Kind und Mutter - wenn auch zeitlich befristet - aufkommen mußt.
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abourreem
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Antwort #3 - 28.09.2010 um 18:28:32
 
Danke für die Antworten:

Mehr Fragen:

1. Angenommen sie will in China mit dem Betrag, der ihr für ihren LU zusteht leben, darf sie das. D.h. darf sie mit ihrem 800 Euro D verlassen und in China mit unserem Kind leben. Sie kann sagen, sie will kurz ihre Eltern dort besuchen, sie aktzeptiere, das Kind bekommt Visum, sie fliegt dahin aber nicht mehr zurück. So kann sie in diesem Fall mit dem Geld in China leben, und so habe ich mein Geld und mein Kind verloren!

2. Wird sie überhaupt nicht verpflichtet eine Arbeit zu finden? Ich meine, sie kann ja in der Wohnung bleiben, in der ausziehen muss (im Falle das Gericht es so sieht), aber wie viele Jahre kann sie mit dem Vorwand "Erziehung" ohne Arbeit bleiben? Das ist nicht gerecht, dass sie 18 Jahre lang zu Hause bleibt, weil sie nicht arbeiten bin und der Ex-Mann zahlt für sie!

Danke im Voraus,
Abourreem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.09.2010 um 18:43:16
 
abourreem schrieb am 28.09.2010 um 18:28:32:
Angenommen sie will in China mit dem Betrag, der ihr für ihren LU zusteht leben, darf sie das.

Wer sollte der Frau verbieten dort zu leben, wo sie gerne leben möchte?

abourreem schrieb am 28.09.2010 um 18:28:32:
darf sie mit ihrem 800 Euro D verlassen und in China mit unserem Kind leben.

I.d.R. bedarf der Wohnsitzwechsel bei gemeinsamen Sorgerecht auch der Zustimmung des Vaters. Wenn sie es ohne die Zustimmung des Vaters tut, schafft sie erst einmal Fakten, gegen die man gerichtlich vorgehen muss und das wird erst einmal dauern.

abourreem schrieb am 28.09.2010 um 18:28:32:
Sie kann sagen, sie will kurz ihre Eltern dort besuchen, sie aktzeptiere, das Kind bekommt Visum, sie fliegt dahin aber nicht mehr zurück. So kann sie in diesem Fall mit dem Geld in China leben, und so habe ich mein Geld und mein Kind verloren!

Im schlimmsten Fall kann so etwas passieren. Deshalb sollte der Kindsvater einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen, dass der Kindsmutter eine Ausreise mit dem Kind verboten wird.

abourreem schrieb am 28.09.2010 um 18:28:32:
Wird sie überhaupt nicht verpflichtet eine Arbeit zu finden? 

... in den ersten drei Kinderjahren nicht.

abourreem schrieb am 28.09.2010 um 18:28:32:
Das ist nicht gerecht, dass sie 18 Jahre lang zu Hause bleibt, weil sie nicht arbeiten bin und der Ex-Mann zahlt für sie!

Hier hat der BGH festgelegt, dass es einer Kindsmutter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nicht zumutbar ist, sich eine Arbeit zu suchen. Zwar sind die drei Jahre kein Automatismus, allerdings müßte die Kindsmutter beweisen, warum es ihr nicht zumutbar ist, sich eine Arbeit zu suchen. Das wäre z. B. dann gegeben, wenn man für das Kind keinen Krippen- oder Kindergartenplatz findet.

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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.09.2010 um 18:45:59
 
1. Wenn das erlaubt ist (das Familiengericht sagt, das Kind darf ohne deine Zustimmung dauerhaft ausreisen) kommen die Lebenskosten in China in Betracht.
Wenn es nicht erlaubt ist, macht sie sich wegen Kindesentführung strafbar. Wie das in China aussieht, on das chinesische Gericht das Kind zurück schickt, weiß ich nicht, aber bei der Einreise in EU-Länder hätte sie mit der Verhaftung und einem Prozess zu rechnen.

2. Sofern das jüngste Kind drei Jahre alt ist, ist zumindest Teilzeitarbeit zumutbar.
Das ist im Rahmen des Ermessens durch das Familiengericht ebenfalls möglich, wenn die Kinder bei dir sein könnten, während sie arbeitet.

Chinaman schrieb am 28.09.2010 um 12:29:20:
PS. Sie ist sehr agressiv und kann keine vernunftige Diskussion führen, ohne handgreflich zu werden und hysterisch rumzuschreien.


Das dient dem Kindeswohl nicht. Besprich es mit einem Anwalt im Bereich Familienrecht, versuche, dass es vor Zeugen vorkommt. Ebenfalls wenn sie bedroht, mit dem Kind dauerhaft auszureisen ohne deine Zustimmung, was auch der Polizeit, der Passbehörde und dem Familiengericht mitgeteilt werden könnte.

Da das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wird sie aber sowieso im Rahmen der FZF zum deutschen Kind in Deutschland bleiben können.
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steini007
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Antwort #6 - 28.09.2010 um 19:01:37
 
Mutly schrieb am 28.09.2010 um 18:45:59:
Wenn das erlaubt ist (das Familiengericht sagt, das Kind darf ohne deine Zustimmung dauerhaft ausreisen) kommen die Lebenskosten in China in Betracht

Während des getrenntlebend spielen die Lebenshaltungskosten im Ausland keine Rolle. Dies käme erst beim nachehelichen Unterhalt zum Tragen. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass in Shanghai oder Peking das Leben billiger sein wird, als in Chemnitz.

Mutly schrieb am 28.09.2010 um 18:45:59:
Wenn es nicht erlaubt ist, macht sie sich wegen Kindesentführung strafbar.

Das ist leider ein viel geglaubter Irrtum. Solange die Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht hat, macht sie nicht strafbar, wenn sie sich nicht an die Gerichtsbeschlüsse hält. Schlimmstenfalls wird ihr das Sorgerecht entzogen. Das dürfte aber wohl in den wenigsten Fällen vorkommen, da eine Ausreise ohne Genehmigung nicht automatisch dem Kindswohl schädlich ist. Und eine dauerhafte Umgangsverweigerung führt auch nicht immer zum Sorgerechtsentzug.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.09.2010 um 19:48:33
 
steini007 schrieb am 28.09.2010 um 19:01:37:
Während des getrenntlebend spielen die Lebenshaltungskosten im Ausland keine Rolle. Dies käme erst beim nachehelichen Unterhalt zum Tragen. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass in Shanghai oder Peking das Leben billiger sein wird, als in Chemnitz.


Die spielen eine Rolle wenn die Personen mit einem Anspruch zur Zeit der Entscheidung des Familiengerichts dort leben. Vorher natürlich nicht. Zieht man danach um, wäre das u.U. ein Grund für eine Änderung der bisher geltenden Regelung. Außerdem wäre es ein Lebenskostensvergleich Deutschland-China.

steini007 schrieb am 28.09.2010 um 19:01:37:
Das ist leider ein viel geglaubter Irrtum. Solange die Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht hat, macht sie nicht strafbar, wenn sie sich nicht an die Gerichtsbeschlüsse hält.


Doch, selbstverständlich. Sollten die Gerichtsbeschlüsse etwa für die Kindesmutter nicht verbindlich sein, während die für andere verbindlich sind?!

Tatsache ist, entweder beide sorgeberechtigte Eltern oder das Gericht müssten einer dauerhaften Ausreise des Kindes zustimmen, sonst ist sie illegal, ob es der Vater oder die Mutter ist, der/die das Kind entführt.

Das Problem für den Themenersteller ist, dass China das Haager Übereinkommen nicht ratifiziert hat. (In einem Land, das es ratifiziert hat, würde das Gericht das Kind im Regelfall zurückschicken, weil das deutsche Familiengericht für die Frage zuständig bleibt, ob das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils dauerhaft ausreisen darf.) Somit müsste der Themenersteller im Falle eines Falles mit einem chinesischen Anwalt sprechen.

Weitere relevante Infos beim Bundesamt für Justiz, das man auch kontakiteren könnte: Herzlich willkommen bei der Zentralen Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte
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steini007
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Antwort #8 - 28.09.2010 um 20:39:11
 
Mutly schrieb am 28.09.2010 um 19:48:33:
Doch, selbstverständlich. Sollten die Gerichtsbeschlüsse etwa für die Kindesmutter nicht verbindlich sein, während die für andere verbindlich sind?!

OK! Vielleicht habe ich meine Aussage zu absolut getätigt.
Die Praxis der Familiengerichte zeigt, dass dem betreuenden Elternteil oftmals keine Sanktionen auferlegt werden, wenn z. B. der Umgang ausgesetzt oder vereitelt wird. Ein Gericht tut sich schwer der Kindsmutter ein Zwangsgeld aufzuerlegen, vorallem wenn es weiss, dass die Kindsmutter dieses gar nicht zahlen kann und in Zwangsarrest wird man eine Kindsmutter auch nicht stecken.

Nicht selten geben dann die Umgangsberechtigten auf und nehmen den Umgang einfach nicht mehr wahr.
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Alacrity
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Antwort #9 - 29.09.2010 um 12:24:09
 
Um wen geht es eigentlich? Chinaman oder abourreem?

An die Ehefrau ist während der Trennung Trennungsunterhalt fällig, danach ist bei so kurzer Dauer der Ehe ist eine große Unterhaltsverpflichtung aus dieser eher unwahrscheinlich.
In Bezug auf das Kind kommt es darauf an, ob Du Dich um es kümmern möchtest. Wenn Du es darauf anlegst, könntest Du es zugesprochen bekommen und die Mutter erhält es nur "zu Besuch", wenn Sie nur gebrochen bzw. kaum Deutsch spricht, denn als Deutsches sollte das Kind bei dem Elternteil aufwachsen, das Deutsch spricht und das nicht nur gebrochen, sonst lernt es nämlich selbst kein richtiges Deutsch und wird später immer im Nachteil sein. D.h. das im Sinne des Kindeswohls entscheidende Gericht könnte für Dich entscheiden, wenn Du das richtig untermauerst.
Wenn Du das Kind nicht bei Dir haben willst, dann musst Du an die Mutter bis das Kind 3 Jahre alt ist Unterhalt zahlen und zusätzlich Unterhalt für das Kind bis es erwachsen ist. Wie oben schon beschrieben wird von der Mutter erwartet, dass sie (teilzeit)arbeiten geht, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. Die Frage ist dann aber, ob die Mutter Arbeit findet, wenn Sie nicht Deutsch sprechen kann, weil Sie den Sprachkurs nicht weiter besucht hat, weil Sie sich um das Kind kümmern muss.
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Antwort #10 - 29.09.2010 um 15:28:38
 
Alacrity schrieb am 29.09.2010 um 12:24:09:
Wenn Du es darauf anlegst, könntest Du es zugesprochen bekommen und die Mutter erhält es nur "zu Besuch",

Von diesem Gedanken sollte sich der TS trennen. Wer würde einer Mutter einen Säugling wegnehmen, wenn das Kindswohl nicht gefährdet ist? Wer kümmert sich um das Kind, während der TS in der Arbeit ist?

Alacrity schrieb am 29.09.2010 um 12:24:09:
wenn Sie nur gebrochen bzw. kaum Deutsch spricht, denn als Deutsches sollte das Kind bei dem Elternteil aufwachsen, das Deutsch spricht und das nicht nur gebrochen, sonst lernt es nämlich selbst kein richtiges Deutsch und wird später immer im Nachteil sein. 

... das sind keine Gründe einer Mutter einen Säugling wegzunehmen.

Um einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen, muß sich schon sehr schädigend gegenüber dem Kind verhalten hat; fehlende Sprachkenntnisse oder fehlende Arbeit sind sicherlich kein Grund.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 29.09.2010 um 21:17:51
 
steini007 schrieb am 29.09.2010 um 15:28:38:
Um einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen


Ich glaube das Aufenthaltsbestimmungsrecht wäre gemeint, vermutlich bei weiter vorliegendem gemeinsamen Sorgerecht.

Allerdings hast du wohl Recht, aber einen Versuch mit einem Anwalt vor dem Familiengericht ist es evtl. wert.
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steini007
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Antwort #12 - 29.09.2010 um 21:25:19
 
Mutly schrieb am 29.09.2010 um 21:17:51:
aber einen Versuch mit einem Anwalt vor dem Familiengericht ist es evtl. wert. 

Die Kosten für ein - fast - aussichtsloses Unterfangen sollten gut überlegt sein.
Ein seriöser Familienanwalt sollte vor dem Klageverfahren die Chancen bei seinem Familiengericht abschätzen können.
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Chinaman
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Antwort #13 - 29.09.2010 um 22:16:57
 
@Abourreem:

Du liest meine Gedanken aus dem Kopf! Hast du einen ähnlichen Fall?

@Alle:

Vielen Dank für eure Antworten und die Tipps:

Ich muss hier etwas klar stellen:

Ich habe keine Absicht, meine Frau benachteiligen zu lassen noch in irgendwelcher Weise ihr Sorgerecht entziehen zu lassen. Ein Kind zu haben war immer ihre Idee, nicht meine. Als sie (nicht beabsichtigt von mir: mein Fehler) schwanger geworden ist, wollte das Kind behalten. Ich wollte ohne Kinder erstmals die Entwicklung unserer Ehe beobachten, um zu sehen, ob wir hier in D harmonisch leben können. Als sie wusste, dass sie schwanger ist, hat sich ihr Ton verschärft, und sie hat öfter mit der Scheidung und mich finanziell zu ruinieren!

Ich muss sagen, dass ich mein Kind liebe, und bin bereit für seine Erziehung. Wenn zwei Menschen sich nicht mehr verstehen, und nicht mit einender leben wollen, soll das Fair sein! Ich denke, meine Frau hat das geplant, ein Kind von mir zu haben, um für sich und ihre Familie in China davon Profite zu entnehmen.

@steini: Sie kommt nicht aus der Stadt, sondern aus einem kleinen Dorf, in dem ein zweistockiges Haus mit Garten nicht mal 5000 € kostet. Insofern 800 bis 1000, im Monat wird ihr und ihre Familie in China mehr als genug sein!

Mit ihrem Verhalten und Benehmen macht es mir unmöglich wohl in der Wohnung zu leben, für die ich die Miete zahle. Ich habe jeden Tag das Gefühl, dass ich länger bei der Arbeit bleiben soll, damit ich den Streit mit ihr Abends vermeide! Sie versucht mein Leben so zu zerstören, dass ich keine andere Wahl habe, als die Scheidung zu beantragen, genau das was sie will!

Das tut Weh zu sehen, wie die Frau, in der ich mal verliebt war, auf meine Kosten lebt, mein Computer benutzt, und alles was ich für sie gekauft habe, und ich fühle mich wie ausgesperrt: will und hat nicht vor, nicht in der nahen und nicht in der weiten Zukunft, zu arbeiten!

Das Problem ist, ich kann es mir nicht leisten, 800 bis 900 Euro monatlich wegen ihrer böses Vorhaben zu verlieben, noch finde ich es fair! Ich bin auch bereit für das Kind zu sorgen!

Es muss irgendwo im Gesetzt etwas stehen, um auch Väter geben Ehefrauen zu beschützen, die aus dem Ausland hierher mit der Absicht kommen, das System in Deutschland auszunutzen! Ich kann's einfach nicht vorstellen, dass sie mit dem Kind nach China gehen kann und ihr LU auf Deutsches Lebensstandard verdient!

Klar braucht das Kind ein Visum, aber sie kann einfach zum Konsulat während ich arbeite und dort irgendwas den Chinesen erzählen, und ZACK EIN STEMPEL, und das Kind ist Chinesisch und beide sind weg!

Schlimm!  Ärgerlich
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franky_23
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Antwort #14 - 01.10.2010 um 09:53:46
 
Chinaman schrieb am 29.09.2010 um 22:16:57:
@Abourreem:


Das tut Weh zu sehen, wie die Frau, in der ich mal verliebt war, auf meine Kosten lebt, mein Computer benutzt, und alles was ich für sie gekauft habe, und ich fühle mich wie ausgesperrt: will und hat nicht vor, nicht in der nahen und nicht in der weiten Zukunft, zu arbeiten!



Das was ihr während der Ehe angeschafft habt ist euer gemeinsames Vermögen, zumindest wenn ihr nach gesetzlichem Güterstand und deutschem Recht geheiratet habt.


Zitat:
Das Problem ist, ich kann es mir nicht leisten, 800 bis 900 Euro monatlich wegen ihrer böses Vorhaben zu verlieben, noch finde ich es fair! Ich bin auch bereit für das Kind zu sorgen!


Dies sind Dinge, die dann vor einem Familienrecht geklärt werden, was du zu bezahlen hast. Deutschland hat mit das am frauenfreundlichste Unterhaltssicherungssystem


Dir geht es hier ja mehr um Unterhalt. Versuche lieber einen guten Kontakt mit dem Kind aufzubauen und aufrechtzuerhalten.

Versuche Vereinbarungen oder Urteile zu erwirken, die verhindern, dass die Frau mit deinem Sohn nach China geht und dir das Umgangsrecht nimmt.


Aufenthaltsrechtlich ist die Sache klar.  Deine Frau kann als Erziehende eures Sohnes jederzeit nach D und einen AE erhalten.

Ob sie dich finanziell ruinieren kann, ist eine familienrechtliche Angelegenheit.

Wer aus der gemeinsamen Familienwohnung ausziehen muss, ist auch so eine Sache. Vermutlich darf die Person bleiben, die für das Kind sorgt.


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