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Befristung der Einreisesperre es geändert (Gelesen: 7.724 mal)
Themen Beschreibung: Befristung der Einreisesperre es geändert
youness-lm
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 25.10.2010 um 22:52:50
 
hallo noch mal
mein frau hat email zu deutschbotschft gefragt ob ich vorher dir visum antragen kann haben sie genau so zurück geschriben weinend(Sehr geehrte Frau ++++,Danke für Ihre Mail.Ihr Ehemann soll erst nach Ablauf der Befristung der Abschiebung den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.Mit seinen Unterlagen muss er noch die Bescheinigung zur Befristung der Abschieben abgeben.Die Bearbeitung des Antrags dauert drei Monate.Anbei finden Sie unsere Merkblätter. Mit freundlichen Grüssen
xxxxx
onsulatsabteilungwww.rabat.diplo.de Griesgrämig


Tippi Änderung:

Name der Konsulatsmitarbeiterin ist der Zensur zum Opfer
gefallen - bitte keine Namen von Mitarbeitern posten.
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« Zuletzt geändert: 25.10.2010 um 23:10:03 von Tippi »  
 
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Vinzent2m
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Antwort #16 - 26.10.2010 um 11:07:03
 
Nun manchmal ist es besser nicht zuviel zu fragen (dadurch ensteht bisweilen eine größere Verwirrung als nötig), sondern einfach zu handeln.
Ich würde unter Beilage des Befristungsbescheids im Januar das Visum zum 09.03.11 beantragen.
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Ulf
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Antwort #17 - 31.10.2010 um 13:43:59
 
Vinzent2m schrieb am 26.10.2010 um 11:07:03:
Nun manchmal ist es besser nicht zuviel zu fragen (dadurch ensteht bisweilen eine größere Verwirrung als nötig), sondern einfach zu handeln.
Ich würde unter Beilage des Befristungsbescheids im Januar das Visum zum 09.03.11 beantragen.


Ich rate dazu, den Visumsantrag so um den 10. Dezember herum zu stellen. Dann ist auch noch genug Zeit, Identitätsprüfungen vorzunehmen. Die Heiratsurkunde möge in legalisierter Form eingereicht werden.
http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/fr/01/Visabestimmungen/downloaddatei_...

Gruß, ULF
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youness-lm
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 31.10.2010 um 15:41:06
 
danke für die antwort
genau am 10 dez find ich besser
und auch gut zeit Smiley
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