phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:und sie musste zurück nach österreich mit unserer gemeinsamen tochter,ein paar monate später folgte die scheidung in österreich
Die Trennung ändert nichts am Aufenthaltsrecht, EuGH Diatta.
Das Problem hier ist, dass deine Ehefrau (und Tochter, falls EuGH Chen gelten würde) schon weg waren bevor die Scheidung durch war. Außer du warst und bist noch Student, hast du kein Bleiberecht. (Auch sonst müsstet ihr vor Anfang des Scheidungsverfahrens drei Jahre verheiratet gewesen sein und/oder es ginge u.U. über das Kind, würde dieses in D bleiben.)
phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:halte ich mich jetzt illegal hier auf?
Eigentlich nicht, weil eine Feststellung nach §5(5) FreizügG/EU nötig wäre. Das ist eine Kann-Bestimmung, die
ABH könnte also jederzeit handeln und dann feststellen, dass kein Aufenthaltsrecht mehr vorliegt. Eine Daueraufenthaltskarte wird nicht erteilt.
phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:und sie will den name meine tochter ändern lassen damit sie den name ihr neue mann bekommt, was ich damit nicht einverstanden bin,was könnte ich da tun um es zu verhindern wenn sie soweit ist?
Nein sagen, dann geht es in der Regel nicht (und sie müsste sonst das österreichische Familiengericht anrufen und überzeugen). Ausnahme, das Kind ist mündiger Minderjähriger gemäß ABGB (14 oder älter) und will die Änderung.
phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:sie will auch das alleinigesorgerecht beantragen weil sie meint sie lebt in österreich und ich in deutschland,
ist es ein richtige grund um das alleinigesorgerecht zu bekommen?
Nein. Solange das Kind kein mündiger Minderjähriger mit anderer Meinung ist und solange du eine Beziehung zum Kind hast.
phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:( sie meinte sie hat eine bekannte der bei irgendwelche gericht arbeitet und hat ihr erzählt dass es wäre für sie ein kinderspiel die nameänderung zu machen sowie das alleinigesorgerecht zu bekommen egal wenn ich damit einverstanden bin oda nicht. ist es wahr?).
Nein.
phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:ich habe meine tochter seit ein paar monate nich gesehen weil sie meinte es ist besser für sie und das kind dass sie in einer stabil familie leben kann es vor gericht gegen mich verwendet werden?
Ja, wenn du nichts unternommen hast.
Wenn sie es dir nicht erlaubt, das Kind zu sehen, obwohl das geteilte Sorgerecht vorliegt, kann das aber in Österreich auch gegen sie verwendet werden. Besprich das mit deinem Anwalt.
phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:wie sollte ich mit der situation umgehen?
Mit einem österreinischen Anwalt im Bereich Familien- und Ausländerrecht sprechen.
So wie es aussieht musst du dein Sorgerecht (heißt dort Obsorge) und Recht auf Umgang mit dem Kind durchsetzen.
Ferner könntest du schauen wegen einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich.
Eine
FZF zum österreichischen Kind ist im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) kaum vorgesehen, frage spezifisch über eine Anwendung von EuGH Singh obwohl das unwahrscheinlich scheint, frage spezifisch über eine Anwendung von EuGH Chen aber dann könntest du dort nicht arbeiten, und frage spezifisch über die Anwendung von §§3, 8 EMRK in Bezug auf Umgang mit dem Kind.
Und siehe
Familie und Partnerschaft und die Links dort und sonst auf der Seite.