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aufenthal und sorgerecht (Gelesen: 2.177 mal)
phenix
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27.09.2010 um 17:46:10
 
hallo,
ich habe vor fast zwei jahr die aufenthaltskarte bekommen wegen meiner exfrau die aus österreich kommt und nach deutschland zog,das zusammen leben klappte nicht und sie musste zurück nach österreich mit unserer gemeinsamen tochter,ein paar monate später folgte die scheidung in österreich die auch hier von mir angemeldet wurde.meine exfrau hat sich hier abgemeldet und auch bei dem ausländer behörde bescheid gegeben da mein aufenthalt hier davon hing ob sie hier lebt oder nicht.
ich dachte ich bekommen post von dem ausländerbehörde demnächst aber bis heute hat sich das ausländerbehörde bei mir nicht gemeldet.
halte ich mich jetzt illegal hier auf?
soll ich weiter warten bis das ausländerbehörde sich meldet da ich die scheidung angemeldet hatte und meine exfrau sich bei dem abgemeldet hat?

meine exfrau lebt jetzt in österreich mit meiner tochter,das sorgerecht wurde uns zugeteilt bei der scheidung,sie hat inzwischen jemand kennengelernt und wieder geheiratet und sie will den name meine tochter ändern lassen damit sie den name ihr neue mann bekommt, was ich damit nicht einverstanden bin,was könnte ich da tun um es zu verhindern wenn sie soweit ist?

sie will auch das alleinigesorgerecht beantragen weil sie meint sie lebt in österreich und ich in deutschland,
ist es ein richtige grund um das alleinigesorgerecht zu bekommen?( sie meinte sie hat eine bekannte der bei irgendwelche gericht arbeitet und hat ihr erzählt dass es wäre für sie ein kinderspiel die nameänderung zu machen sowie das alleinigesorgerecht zu bekommen egal wenn ich damit einverstanden bin oda nicht. ist es wahr?).

ich habe meine tochter seit ein paar monate nich gesehen weil sie meinte es ist besser für sie und das kind dass sie in einer stabil familie leben kann es vor gericht gegen mich verwendet werden?

wie sollte ich mit der situation umgehen?

ich danke euch für eure antwort in voraus.
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Mutly
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Antwort #1 - 27.09.2010 um 18:40:20
 
phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:
und sie musste zurück nach österreich mit unserer gemeinsamen tochter,ein paar monate später folgte die scheidung in österreich


Die Trennung ändert nichts am Aufenthaltsrecht, EuGH Diatta.

Das Problem hier ist, dass deine Ehefrau (und Tochter, falls EuGH Chen gelten würde) schon weg waren bevor die Scheidung durch war. Außer du warst und bist noch Student, hast du kein Bleiberecht. (Auch sonst müsstet ihr vor Anfang des Scheidungsverfahrens drei Jahre verheiratet gewesen sein und/oder es ginge u.U. über das Kind, würde dieses in D bleiben.)

phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:
halte ich mich jetzt illegal hier auf?


Eigentlich nicht, weil eine Feststellung nach §5(5) FreizügG/EU nötig wäre. Das ist eine Kann-Bestimmung, die ABH könnte also jederzeit handeln und dann feststellen, dass kein Aufenthaltsrecht mehr vorliegt. Eine Daueraufenthaltskarte wird nicht erteilt.

phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:
und sie will den name meine tochter ändern lassen damit sie den name ihr neue mann bekommt, was ich damit nicht einverstanden bin,was könnte ich da tun um es zu verhindern wenn sie soweit ist?


Nein sagen, dann geht es in der Regel nicht (und sie müsste sonst das österreichische Familiengericht anrufen und überzeugen). Ausnahme, das Kind ist mündiger Minderjähriger gemäß ABGB (14 oder älter) und will die Änderung.

phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:
sie will auch das alleinigesorgerecht beantragen weil sie meint sie lebt in österreich und ich in deutschland,
ist es ein richtige grund um das alleinigesorgerecht zu bekommen?


Nein. Solange das Kind kein mündiger Minderjähriger mit anderer Meinung ist und solange du eine Beziehung zum Kind hast.

phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:
( sie meinte sie hat eine bekannte der bei irgendwelche gericht arbeitet und hat ihr erzählt dass es wäre für sie ein kinderspiel die nameänderung zu machen sowie das alleinigesorgerecht zu bekommen egal wenn ich damit einverstanden bin oda nicht. ist es wahr?).


Nein.

phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:
ich habe meine tochter seit ein paar monate nich gesehen weil sie meinte es ist besser für sie und das kind dass sie in einer stabil familie leben kann es vor gericht gegen mich verwendet werden?


Ja, wenn du nichts unternommen hast.
Wenn sie es dir nicht erlaubt, das Kind zu sehen, obwohl das geteilte Sorgerecht vorliegt, kann das aber in Österreich auch gegen sie verwendet werden. Besprich das mit deinem Anwalt.

phenix schrieb am 27.09.2010 um 17:46:10:
wie sollte ich mit der situation umgehen?


Mit einem österreinischen Anwalt im Bereich Familien- und Ausländerrecht sprechen.

So wie es aussieht musst du dein Sorgerecht (heißt dort Obsorge) und Recht auf Umgang mit dem Kind durchsetzen.
Ferner könntest du schauen wegen einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich.
Eine FZF zum österreichischen Kind ist im NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) kaum vorgesehen, frage spezifisch über eine Anwendung von EuGH Singh obwohl das unwahrscheinlich scheint, frage spezifisch über eine Anwendung von EuGH Chen aber dann könntest du dort nicht arbeiten, und frage spezifisch über die Anwendung von §§3, 8 EMRK in Bezug auf Umgang mit dem Kind.

Und siehe Familie und Partnerschaft und die Links dort und sonst auf der Seite.
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phenix
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Antwort #2 - 27.09.2010 um 19:17:30
 
Mutly schrieb am 27.09.2010 um 18:40:20:
Die Trennung ändert nichts am Aufenthaltsrecht, EuGH Diatta.

Das Problem hier ist, dass deine Ehefrau (und Tochter, falls EuGH Chen gelten würde) schon weg waren bevor die Scheidung durch war. Außer du warst und bist noch Student, hast du kein Bleiberecht. (Auch sonst müsstet ihr vor Anfang des Scheidungsverfahrens drei Jahre verheiratet gewesen sein und/oder es ginge u.U. über das Kind, würde dieses in D bleiben.)


ja ich war in diesem zeitpunkt student und ich bin es immer noch,ich hatte ein visum zum studiumzweck bevor wir heiraten und sie nach deutschland zieht.
soll es heißen dass wenn das AH sich meldet muss ich nicht befürchten dass ich ausreisen muss?
kann ich so einfach einen andere aufenthaltstitel bekommen?

========


Mutly schrieb am 27.09.2010 um 18:40:20:
halte ich mich jetzt illegal hier auf?


Eigentlich nicht, weil eine Feststellung nach §5(5) FreizügG/EU nötig wäre. Das ist eine Kann-Bestimmung, die ABH könnte also jederzeit handeln und dann feststellen, dass kein Aufenthaltsrecht mehr vorliegt. Eine Daueraufenthaltskarte wird nicht erteilt.


da ich die scheidung angemeldet habe und meine exfrau sich bei dem AH abgemeldet hat muss ich jetzt nur weiter warten bis der AH sich bei mir meldet oda soll ich noch was anderes tun?


===========


Mutly schrieb am 27.09.2010 um 18:40:20:
sie will auch das alleinigesorgerecht beantragen weil sie meint sie lebt in österreich und ich in deutschland,
ist es ein richtige grund um das alleinigesorgerecht zu bekommen?


Nein. Solange das Kind kein mündiger Minderjähriger mit anderer Meinung ist und solange du eine Beziehung zum Kind hast.


das kind wird 3 und ich habe es seit fast 1 jahr nicht mehr gesehen weil ich mir auch dachte dass es wäre das beste für sie und das kind eine schöne und stabile familie zu haben da sie meinte mein kind kommt sehr gut zurecht mit ihrem mann.
war es eine falsche entscheidung? kann es dazu führen dass ich das sorgerecht verliere?


Daddys' Änderung:
Wow... 3 Posts in unter 15 Minuten... das ist genau die Zeit, in der ein abgegebenes Post geändert werden kann... bitte nutzt diese Möglichkeit.
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« Zuletzt geändert: 27.09.2010 um 21:23:52 von Daddy »  
 
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Antwort #3 - 27.09.2010 um 21:13:39
 
phenix schrieb am 27.09.2010 um 19:17:30:
soll es heißen dass wenn das AH sich meldet muss ich nicht befürchten dass ich ausreisen muss?
kann ich so einfach einen andere aufenthaltstitel bekommen? 


Eine AE nach §16 als Student wäre möglich wenn die Voraussetzungen noch erfüllt sind.

phenix schrieb am 27.09.2010 um 19:22:56:
da ich die scheidung angemeldet habe und meine exfrau sich bei dem AH abgemeldet hat muss ich jetzt nur weiter warten bis der AH sich bei mir meldet oda soll ich noch was anderes tun? 


§5(5) FreizügG/EU ist eine Kann-Bestimmung, am besten mit einer Beratungsstelle vor Ort sprechen, die die zuständige ABH kennt. Vielleicht ist es am besten, die AE §16 jetzt zu beantragen.

Wenn du nicht mehr studierst fällt diese Möglichkeit weg, dann gibt es ggf. §18 mit abgeschlossenem Studium, also kann es auch darauf ankommen, wie lange du noch studierst und dann auf Arbeit.

Gleichzeitig mit einem österreichischen Anwalt über das dortige Familienrecht sprechen und, wenn erwünscht, Aufenthaltsmöglichkeiten dort.

phenix schrieb am 27.09.2010 um 19:31:06:
war es eine falsche entscheidung? kann es dazu führen dass ich das sorgerecht verliere? 


Das kann ich dir nicht abschließend sagen, das müsste detailliert mit einem österreichischen Anwalt bzw. Beratungsstelle besprochen werden. Tendenziell aber nein, außer es so aussieht, als ob du dich nicht um das Kind kümmern würdest, dann könnte es möglich sein, aber andere Punkte, darunter das Verhalten der Mutter bezüglich Umgang mit dem Kind, sind relevant.

Auch dieses Forum aus Österreich könnte dir helfen.
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Antwort #4 - 29.09.2010 um 00:45:16
 
Mutly schrieb am 27.09.2010 um 21:13:39:
§5(5) FreizügG/EU ist eine Kann-Bestimmung, am besten mit einer Beratungsstelle vor Ort sprechen, die die zuständige ABH kennt. Vielleicht ist es am besten, die AE §16 jetzt zu beantragen.


Hallo Mustermann,

sorry, dass ich mich im Thema einmische, aber habe ich eine Frage über das Zitat oben. Wie heißen eigentlich diese Beratungsstellen? Wie kann man sie finden?
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Antwort #5 - 29.09.2010 um 06:16:23
 
makmiler schrieb am 29.09.2010 um 00:45:16:
Wie heißen eigentlich diese Beratungsstellen?

Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband um nur ein paar zu nennen. Nicht alle bieten aber eine ausländerrechtliche Beratung an.

makmiler schrieb am 29.09.2010 um 00:45:16:
Wie kann man sie finden? 

Das sollte im Zeichen des Internets nun wirklich keine große Kunst sein. Zwinkernd

Wenn man etwas konservativer veranlagt ist, tut's auch das Telefonbuch. Zwinkernd
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Antwort #6 - 29.09.2010 um 20:47:56
 
makmiler schrieb am 29.09.2010 um 00:45:16:
Wie kann man sie finden? 


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Antwort #7 - 30.09.2010 um 22:43:29
 
Danke Euch beide für die Antworten.
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