Liebe leute,
ich wurde im Juli 2010 eingebürgert. Meine Frau und ich sind seit Januar 2007 verheiratet. Sie kam im
Oktober 2008
nach Deutschland.(Familienzusammenführung) und bekam ein 2 jähriges
AE. Ich hatte damals ein Niederlassungserlaubnis.
Vor eine Woche meine Frau hat ihre
AE verlängern lassen. Sie bekam erneut 2 Jahre (bis Sept 2012).
Auf meine Frage zu wissen wann wird meine Frau Anspruch auf Niederlassungserlaubnis haben, antwortete die Sachbearbeiterin:
Ab Juli 2013
.
In einem Beratungsgespräch bei der
EBH wurde uns gesagt, dass, da ich erst im Juli 2012 zwei Jahre Deutscher bin, kann meine Frau schon
ab Juli 2012
eingebürgert werden.
Nun meine Fragen
1- Kann meine Frau Ohne Niedelassungserlaubnis eingebürgert werden?
2- Wieso hat man erst Anspruch auf Einbürgerung danach anspruch auf Niederlassungserlaubnis. Ich verstehe das nicht.
Viel dank