Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit (Gelesen: 3.101 mal)
luciana
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
26.09.2010 um 16:01:29
 
Hallo,
habe im FreizügigkG/EU nicht verstanden, ob es einen Nicht-Unionsbürger auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt. In § 3 ist nur von Recht auf Einreise und Aufenthalt die Rede.

Dazu folgender Fall:
Mein mexikanischer Freund und ich (dt. Staatsbürgerin) werden April 2011 heiraten. Er erhält dann den Aufenth.titel und ist zur Erwerbstätigkeit in Dtld. berechtigt.
Ich habe die Mgl.keit, ab Mai 2011 für 2 Jahre nach Belgien delegiert zu werden. Nach unserer Hochzeit hat mein Mann also lt. FreizügigkG §3 auch das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Belgien, oder?!
Kann er auch erwerbstätig werden?

Was genau besagt §5 FreizügigkG? Heißt es, dass er erst ca. 6 Monate nach Antragstellung eine Aufenthaltskarte f. Familienangehörige erhält und mir erst dann nach Belgien folgen könnte?

Danke für eure Unterstützung!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #1 - 26.09.2010 um 16:04:20
 
das FreizügigkG gilt in Belgien gar nicht und für Euch auch in Deutschland nicht.

Die Belgier dürften aber ein ähnliches Gesetz haben, welches die RL 2004/38/EG umsetzt. Im Ergebnis kann er dann auch in Belgien arbeiten.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #2 - 26.09.2010 um 16:12:14
 
Moin,

Muleta schrieb am 26.09.2010 um 16:04:20:
das FreizügigkG gilt in Belgien gar nicht und für Euch auch in Deutschland nicht.

Die Belgier dürften aber ein ähnliches Gesetz haben, welches die RL 2004/38/EG umsetzt. Im Ergebnis kann er dann auch in Belgien arbeiten.


Und selbst wenn die Belgier nicht umgesetzt hätten, hätte er abgeleitete Freizügigkeit unmittelbar aus Europarecht. Wäre nur etwas schwieriger umzusetzen. Arbeiten darf er, auch bevor er eine Aufenthaltskarte bekommt.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
luciana
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #3 - 26.09.2010 um 16:46:23
 
Muleta schrieb am 26.09.2010 um 16:04:20:
das FreizügigkG gilt in Belgien gar nicht und für Euch auch in Deutschland nicht. 


Wow, danke für die schnellen Rückmeldung... Hätten noch eine Frage dazu: Warum gilt denn die FreizügigK in D nicht für uns?

Nochmals danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #4 - 26.09.2010 um 16:50:04
 
luciana schrieb am 26.09.2010 um 16:46:23:
Warum gilt denn die FreizügigK in D nicht für uns?


Weil Du Deutsche bist und vermutlich noch nicht im EU-Ausland gearbeitet hast. Diese EU-Regelung soll nicht für reine Inlands-/Drittlandssachverhalte gelten.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #5 - 26.09.2010 um 19:30:37
 
luciana schrieb am 26.09.2010 um 16:46:23:
Hätten noch eine Frage dazu: Warum gilt denn die FreizügigK in D nicht für uns?


Siehe Art. 3 Abs. 1 der RL 2004/38/EG

Zitat:
Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.


Ausnahme sind Rückkehrersachverhalte... aber das scheint bei dir nicht zu zutreffen.

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
luciana
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #6 - 29.09.2010 um 00:10:47
 
luciana schrieb am 26.09.2010 um 16:46:23:
Wow, danke für die schnellen Rückmeldung... Hätten noch eine Frage dazu: Warum gilt denn die FreizügigK in D nicht für uns?

Nochmals danke


Ulf, darf ich nochmal auf dein Statement zurückkommen? Warum dürfte er in Belgien arbeiten? Habe die belg.Botschaft in Dtld. kontaktiert, und nicht mal die konnten mir dazu eine genaue Rückmeldung geben...ich habe einfach Angst, dass wir nach Belgien gehen und dann stellt sich heraus, dass er ja gar keine Arbeitserlaubnis bekommt. Bin ganz verzweifelt, da ich auch keine Kontaktstelle dazu finden kann.
Danke für eine Rückmeldung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #7 - 29.09.2010 um 00:19:22
 
luciana schrieb am 29.09.2010 um 00:10:47:
Bin ganz verzweifelt, da ich auch keine Kontaktstelle dazu finden kann.


Eigene zig Jahre in Belgien und kannst auch bei der Gemeinde Kelmis (deutschsprachig) nachfragen die haben als als 40% deutsche Einwohner
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #8 - 29.09.2010 um 20:58:50
 
luciana schrieb am 29.09.2010 um 00:10:47:
Warum dürfte er in Belgien arbeiten?


Wenn ein Unionsbürger ein einem Land, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, freizügigkeitsberechtigt wohnhaft ist, dann dürfen seine Familienangehörigen von Rechts wegen arbeiten.

Maßgebend* ist die Freizügigkeitsrichtlinie
Siehe insb. §§2, 7

*Alle EU-Staaten haben diese umgesetzt, in Deutschland eben das FreizügG/EU. Laut der Europ. Kommission gibt es kein EU-Mitglied, welches die Richtlinie ausnahsmlos richtig umgesetzt hat und anwendet, doch für Ehegatten ist es in aller Regel einfach und Belgien ist da ziemlich gut, die selben Regeln gelten für Familienangehörigen von Belgiern und sind somit nicht gerade unbekannt.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
luciana
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Berechtigt Freizügigk.G/EU für Nicht-Unionsbürger zur Erwerbstätigkeit
Antwort #9 - 29.09.2010 um 21:19:32
 
ihr seid die Besten! Danke!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema