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Einbürgerung nur gültig,nach Verlust der niger. Staatsbürgerschaft? (Gelesen: 8.902 mal)
Mick
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Antwort #15 - 06.11.2010 um 10:47:36
 
Muleta schrieb am 06.11.2010 um 10:36:09:
dann könnte die Behörde ja für jeden Verwaltungsakt mit ein bisschen Feierlichkeit die Regelungen der VwGO ad absurdum führen

Es passiert ja nicht bei "jedem Verwaltungsakt", sondern bei
der Einbürgerung. Ich denke, es kommt darauf an, dass es
regelmäßig genug geschieht, und dass ggf. auch Einzelein-
bürgerungen vorgenommen werden. Eine Feier zu veranstalten
ist legitim. Dass dieses eine Vorbereitungszeit in Anspruch nimmt,
ist aus meiner Sicht auch ein hinreichender Grund.

In einigen (mind. einem) Bundesländern gibt es auch Erlasse, in
denen vorgegeben wird, dass die Einbürgerung in einem feierlichen
Rahmen vorgenommen werden soll (klar, ist nicht zwingend eine
Feier mit 30 Leuten).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muleta
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Antwort #16 - 06.11.2010 um 10:53:28
 
Mick schrieb am 06.11.2010 um 10:47:36:
Dass dieses eine Vorbereitungszeit in Anspruch nimmt,ist aus meiner Sicht auch ein hinreichender Grund.


Da eine Feierlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (sondern nur eine feierliche Erklärung), ist es m.E. nicht pauschal ein Grund für eine Verzögerung des Verfahrens. Da mir aber keine Fälle bekannt sind, in denen auch im (halbwegs begründeten) Einzelfall eine Einbürgerung außerhalb einer Feier verweigert wurde, ist das ein ziemlich theoretisches Problem.

Muleta
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Antwort #17 - 06.11.2010 um 12:43:06
 
Muleta schrieb am 06.11.2010 um 10:53:28:
Da eine Feierlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (sondern nur eine feierliche Erklärung), ist es m.E. nicht pauschal ein Grund für eine Verzögerung des Verfahrens.


Boah! Das ist keine Verzögerung sondern das Verfahren...
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Elti
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Antwort #18 - 06.11.2010 um 14:33:49
 
Tja, ich denke, wir müssen einfach warten. Die Behörden, also ganz besonders undere ABH/EBH will uns 100%ig nur ärgern.
Denn das ist  seit unserem Antrag auf Eheschließung im Mai 2005 schon so. Inzwischen sind wir um ca 5000Euro ärmer, und das nur, weil die Behörden uns auseinanderbringen wollten, bzw. meinen Mann loswerden wollten!!! Ich bin bestimmt nicht schnell voreingenommen, aber wenn ich da ein Buch drüber schreibe, dann würdet ihr alle nicken und verstehen. Mein Mann ist innerlich total wütend, aber hält lieber den Mund. Wir sitzen doch eh am kürzeren Hebel.  Ich persönlich würde mal anrufen, aber mein Mann ganz siche nicht!!!
Aber danke für eure Hinweise. Ich werd mal sehen, ob ich ihn ganz ganz vorsichtig dahin kriege, mal nachzufragen....
Liebe Grüße
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Eduard
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Antwort #19 - 06.11.2010 um 15:24:36
 
Elti schrieb am 06.11.2010 um 14:33:49:
Ich persönlich würde mal anrufen, aber mein Mann ganz siche nicht!!!


Ich würde nicht anrufen, sondern einen freundlichen Brief an den Bürgermeister (bzw. wenn es in Eurem Bundesland einen Erlass gibt, dann eben an den Innenminister des Bundeslandes) richten, in dem Du Deiner ganz persönlichen Meinung zum Thema Ausdruck gibst. Es ist Dein gutes Recht als Bürger, zu Dingen, die Dir nicht gefallen, Stellung zu beziehen.

Und, auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Einbürgerungsfeiern mögen ja durchaus sinnvoll sein, aber wenn das Durchführen von Einbürgerungsfeiern dazu führt, dass man einem staatenlosen Einbürgerungsbewerber nicht einmal ungefähr sagen kann, wie lange er noch auf eine Einbürgerungsurkunde warten muss, dann verkehrt sich der Nutzen der Einbürgerungsfeier (die ja eigentlich eine "Willkommensfeier" sein soll) ins Gegenteil.
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Antwort #20 - 06.11.2010 um 16:34:08
 
Elti schrieb am 05.11.2010 um 21:25:00:
Ich denke er  kann sich den Anruf sparen, denn sie schreiben: " Da noch kein genauer Termin für die nächste Einb.veranstaltung feststeht, kann ich zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch keine genaue Aussage treffen." Das finde ich in Ordnung, aber man hätte ja mal sagen können, was er inzwischen solange machen soll!!!!

Er kann einen Ausweisersatz beantragen (ich habe es gemacht), um zumindest sich ausweisen zu können.
Natürlich keine vollständige Lösung, aber besser als nichts.
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Antwort #21 - 06.11.2010 um 17:08:27
 
Elti schrieb am 06.11.2010 um 14:33:49:
Tja, ich denke, wir müssen einfach warten. Die Behörden, also ganz besonders undere ABH/EBH will uns 100%ig nur ärgern.

Ja, da fühlen "wir" Behördenmitarbeiter uns wohl, wenn wir Bürger so richtig ärgern können. Weshalb sollte man sonst auf dem Amt arbeiten? Nun ja, arbeiten tun "wir" ja nicht, schließlich sind "wir" zu unserer Bosheit auch noch alle faule Säcke.

Zitat:
Denn das ist  seit unserem Antrag auf Eheschließung im Mai 2005 schon so. Inzwischen sind wir um ca 5000Euro ärmer, und das nur, weil die Behörden uns auseinanderbringen wollten, bzw. meinen Mann loswerden wollten!!!

Genau! Dafür sind "wir" doch da! "Wir" wollen möglichst viele Paare wieder auseinander bringen. Vor allem wenn es binationale Paare sind, weil "wir" auch verkappte Rassisten und Nationalisten sind. Und wenn das mit dem "auseinander bringen" nicht klappt, dann sorgen "wir" zumindest dafür, dass es teuer wird! Jawohl! Natürlich verdienen "wir" da noch etwas mit. Ist doch klar!

Zitat:
Ich bin bestimmt nicht schnell voreingenommen, aber wenn ich da ein Buch drüber schreibe, dann würdet ihr alle nicken und verstehen.

Ich verstehe jetzt schon ... allerdings nicke ich nicht.

Zitat:
Mein Mann ist innerlich total wütend, aber hält lieber den Mund. Wir sitzen doch eh am kürzeren Hebel.
 
Das ist doch das gute am Amt: "ihr" seid "uns" ausgeliefert! Hehehehe (<- diabolisches Lachen)

Zitat:
Ich persönlich würde mal anrufen, aber mein Mann ganz siche nicht!!!

Tu es lieber nicht - darauf warten "die" doch nur! Und dann ... 

devil
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Antwort #22 - 06.11.2010 um 18:59:23
 
Mal thematisch unabhängig...

Elti und Blaise... ihr habt in den letzten Posts keine Argumente, eher Emotionen aka "Anfeindungen" ausgetauscht...

Bitte kommt wieder auf die rechtliche Schiene zurück...

@Elti... ich kann Blaises' Reaktion verstehen, es gibt besseres zu tun als jemand zu ärgern
@Blaise... ich kann deinen Unmut verstehen, aber deine Reaktion löst das Problem nicht
@all... Emotionen runterschrauben und die rechtliche Seite beleuchten... dürfte mehr bringen!

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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Antwort #23 - 06.11.2010 um 19:56:59
 
Daddy, Du hast Recht. Ich entschuldige mich, da ging der Amtsschimmel mit mir durch und ich gelobe Besserung.

Ich würde Sachbearbeiter anrufen und höflich fragen, wann der Termin fest steht. Falls es keine Antwort gibt, einfach mal beim Vorgesetzten nachfragen. Manchmal ist die Organisation eines solchen Termines nicht einfach, weil da OB/Landrat/Beigeordnete mit drin hängen und die haben oft volle Terminkalender.

So, jetzt gehe ich Buße tun ...  Zwinkernd
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Antwort #24 - 06.11.2010 um 20:35:33
 
Also, das habe ich auch schon gehört, dass man teilweise bis zur Einbürgerungsfeier warten musste und dann eine Art Ausweis/Identitätsnachweisersatz bekommen hat, mit dem man sich ausweisen konnte, aber auch das Gegenteil, bei dem man nicht bis zur Feier warten musste, sondern einen Termin beim SB hatte und dann dort eingebürgert wurde samt Einbürgerungsurkunde und Ident.-Nachweis mit dem man dann einen Personalausweis beantragen konnte.

Ich würde einfach mal anrufen und nachfragen, ob das möglich wäre, vielleicht mit dem Argument und Hinweis auf einen geplanten Urlaub o.ä.

Hat er denn momentan gar keinen Ausweis, nichts mehr???
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Antwort #25 - 06.11.2010 um 20:40:30
 
Hier muss ich auch noch meinen Senf dazugeben, sorry.

Elti, dafür dass Dein Mann jetzt noch warten muss, kann niemand im Amt etwas. Das sollte Dir aber mit etwas Nachdenken eigentlich klar sein. Sondern es liegt daran, weil die Politiker in Eurer Gemeinde/Kreis es zwar toll finden, sich zusammen mit frisch Eingebürgerten ablichten zu lassen, aber auch wieder nicht so toll, dass sie dafür langfristig einen Termin einplanen möchten (das ist die Interpretation, die sich mir hier aufdrängt).

Politiker = die Amtsträger die Du mit gewählt hast.

Wenn Dir das also nicht gefällt, dann solltest Du nicht über das Amt schimpfen, sondern gegen die vorgehen (mit den in einer Demokratie zur Verfügung stehenden Mitteln), die Euch das eingebrockt haben.

Ich sehe das hier im Forum leider immer wieder, dass sich Betroffene über "das Amt" aufregen. Dabei wird oft ausgeblendet, dass "das Amt" nur die Gesetze, Verordnungen und Weisungen umsetzt, die von unseren gewählten Vertretern kommen. Bei Ausländern, die nun mal hier kein Wahlrecht haben, kann ich das noch verstehen, bei Deutschen aber...
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Mick
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Antwort #26 - 06.11.2010 um 21:11:54
 
Die rechtlichen Fragen scheinen geklärt, daher:

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