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Verlängerung des Aufenthaltes (Gelesen: 2.863 mal)
Undertaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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23.09.2010 um 10:06:03
 
Hallo zusammen,

bei meiner Frau sind jetzt die ersten 3 Jahre rum und jetzt haben wir den zweiten Termin bei der ABH.

Die verlangt jetzt einen Haufen Sachen wie Einkommensnachweise meiner Frau, sofern vorhanden, einen Nachweis auf genügend Wohnraum, Krankenversicherung und Einkommensnachweise von mir.

Grundsätzlich habe ich damit ja kein Problem, wenn das die Sachbearbeiter glücklich macht, dann sollen die das bekommen.

Meine Frage ist jetzt, bekommt meine Frau jetzt nicht automatisch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gibt es Umstände, das das verhindern? Also alle Personen, die ich kenne haben beim zweiten Mal die unbefristete bekommen.

Außerdem würe mich mal interessieren, ab welchem Zahlenwert des Haushaltseinkommen, die ABH von einem gesicherten LU ausgeht.

Gruß in die Runde
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.09.2010 um 10:12:55
 
Nachdem dein Profil "Bekannt mit Ausländerin" lautet, auch deine Nationalität nicht bekannt ist, kann man im Grunde deine
nicht richtig beantworten.

Auch wäre es hilfreich, ihre jetzige AE zu benennen, auch wenn die Bezeichnung "meine Frau" auf etwas schließen läßt, kommt es immer wieder vor, dass User auch von der Verlobten oder der künftigen Ehepartnerin von "Frau" aber nicht im Sinne von "Ehefrau" sprechen.
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 23.09.2010 um 10:16:11
 
Undertaker schrieb am 23.09.2010 um 10:06:03:
Grundsätzlich habe ich damit ja kein Problem, wenn das die Sachbearbeiter glücklich macht, dann sollen die das bekommen.

Meine Frage ist jetzt, bekommt meine Frau jetzt nicht automatisch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gibt es Umstände, das das verhindern? Also alle Personen, die ich kenne haben beim zweiten Mal die unbefristete bekommen.

Außerdem würe mich mal interessieren, ab welchem Zahlenwert des Haushaltseinkommen, die ABH von einem gesicherten LU ausgeht.

Gruß in die Runde


Das hat nix mit glücklich machen zu tun, das hat was mit gesetzlichen Vorgaben zu tun und ist keine Willkür-Aktion. Automatisch einen Anspruch nur wegen dt. verheiratet hat man nicht, es gilt die Voraussetzungen zu erfüllen und da gehts konkret halt auch um die Sicherung des Lebensunterhalts.

siehe § 28 Abs. 2 AufenthG

Einkommen gegenüber Ausgaben. Etnscheidend ist, ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen vorläge. Googel mal nach einem ALG-II-Rechner und gib mal eure Daten ein. Wenn da ein dickes positives Plus steht, wirds auch bei der ABH keine Probleme geben.

Wenn ihr aktuell im Leistungsbezug stehen solltet, dann würd ich mich schonmal mit der nur befristeten Verlängerung anfreunden.

EDIT: Alles davon ausgehend, dass du deutscher Staatsangehöriger bist und du seit 3 Jahren mit ihr verheiratet in Deutschland lebst Durchgedreht
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 23.09.2010 um 10:23:17
 
Undertaker schrieb am 23.09.2010 um 10:06:03:
Meine Frage ist jetzt, bekommt meine Frau jetzt nicht automatisch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gibt es Umstände, das das verhindern?


Auch bei der Erteilung einer NE nach § 28 (2) AufenthG (um die geht es hier offensichtlich - wäre in dem Kontext und allgemein nett, wenn Du Dein Profil mal dahingehend ändern könntest, dass erkennbar wird, dass Du deutscher Staatsangehöriger und mit einer ausländischen Staatsangehörigen verheiratet bist) müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG erfüllt werden. - Dies steht im Wortlaut des § 28 (2) AufenthG nicht noch einmal explizit drin, weil es aus der Gesetzessystematik folgt.

Zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gehört insbesondere der Nachweis hinreichend gesicherten Lebensunterhalts, wobei es einerlei ist, ob das allein durch Dich, allein durch Deine Frau oder Euch beide (z.B. Arbeitseinkommen beider) geschieht.

Als Orientierung für das, was ausreichend ist, gilt die grundsätzliche Aussage: Es muss soviel Einkommen nachgewiesen werden, dass kein Anspruch (auch nicht auf ergänzende) Leistungen nach dem SGB II besteht.

Um zu ermitteln, ob das in Eurem Falle so ist oder nicht, können, wenigstens näherungsweise,
ALG-II-Rechner
behilflich sein (Blaues bitte anklicken!).
 
Da auch der Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes zur LU - Sicherung gehört, ist diese Forderung der ABH auch rechtlich gedeckt.

Ein Nachweis von "genügend" Wohnraum dürfte allerdings eigentlich bei einem deutsch-ausländischen Ehepaar nicht verlangt werden - höchstens der Nachweis, dass die Ehe nach wie vor in familiärer Gemeinschaft besteht und gelebt wird und ein entsprechender gemeinsamer Hauptwohnsitz besteht.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 23.09.2010 um 10:47:17 von schweitzer » 
Grund: Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Undertaker
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Antwort #4 - 23.09.2010 um 10:49:54
 
Danke für die Antworten,

ansonsten zu meinem Profil, ja sorry es ist etwas alt. Ich selber bin deutscher Staatsbürger.

Das mit dem glücklich machen des Sachbearbeiters habe ich auch etwas sarkastisch gemeint. Ich weiß selber, dass die Regeln halt die abfragen nötig machen. Finde das ja auch gut und hatte bis jetzt damit auch keine Probleme.

Ich frage halt nur vorher gerne mal nach.

Gruß zusammen
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Undertaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Mal eine dringende Frage
Antwort #5 - 16.11.2010 um 09:32:55
 
Hallo zusammen,

ich bin jetzt seid drei Jahren verheiratet und jetzt steht der Termin der nächsten und wie ich hoffe endgültigen Aufenthaltsverlängerung für meine Frau an.

So ich habe jetzt eine einfache Frage und möchte dazu keine Antworten, wie das ist im Einzelfall zu prüfen hören.

Also wir können genug Wohnraum nachweisen, meine Frau ist momentan noch Familienkrankenversichert über mich und besitzt ein Einkommen von 0 €.

Also mich interessiert, wieviel ich netto verdienen muss um den Unterhalt nachzuweisen. Dazu noch einige Informationen über mich, ich bin angestellter, also werden KV, PV, RV und Steuern für mich automatisch vom Arbeitgeber abgezoegen.

Wir bezahlen ~700 € Warmmiete. Was müßt Ihr noch wissen um mir die Frage zu beantworten oder geht das jetzt schon so?

Für eure Mühe bedanke ich mich schoneinmal im vorraus.

Freundliche Grüße
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maki
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Antwort #6 - 16.11.2010 um 09:45:46
 
Die Anwort hat dir schweitzer bereits gegeben: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285229163/3#3
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.11.2010 um 09:49:01
 
Undertaker schrieb am 16.11.2010 um 09:32:55:
ich bin jetzt seid drei Jahren verheiratet und jetzt steht der Termin der nächsten und wie ich hoffe endgültigen Aufenthaltsverlängerung für meine Frau an.

So ich habe jetzt eine einfache Frage und möchte dazu keine Antworten, wie das ist im Einzelfall zu prüfen hören.


Lies 2.3.4 Das Aufenthaltsgesetz definiert nicht, wann der
Lebensunterhalt gesichert ist. [...]


Sonst gibbet statt der NE/Einbürgerung eben wieder eine AE.
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schweitzer
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Antwort #8 - 16.11.2010 um 10:09:50
 
Ich habe das Ganze an Deinen Ursprungsthread angehängt - ein wirklich neue Fragestellung wirfst Du ja nicht auf.

Undertaker schrieb am 16.11.2010 um 09:32:55:
So ich habe jetzt eine einfache Frage und möchte dazu keine Antworten, wie das ist im Einzelfall zu prüfen hören.


Wenn Du meinst, dass Deine Frage eine einfache ist, ist das Deine Ansicht. -

Wenn Du aber bestimmte Antworten nicht hören willst, obwohl sie durchaus einschlägig sind (und die Prüfung hinreichend gesicherten Lebensunterhalts ist seriös ohne Betrachtung der konkreten Einzelfallbedingungen gar nicht möglich - sic!), dann musst Du bitte in Kauf nehmen, dass Dir hier wahrscheinlich nicht geholfen werden kann.

*kopfschüttel*

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Undertaker
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Antwort #9 - 16.11.2010 um 11:17:03
 
Okok, aber danke für die Antwort. Damit kann ich was anfangen, hätte ich beim näheren drüber nachdenken auch schon beim ersten mal machen können.

Naja wer lesen kann ist eben immer klar im Vorteil und danke für die Hilfe.

Beste Grüße
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Undertaker
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Antwort #10 - 16.11.2010 um 20:53:08
 
Wollte dann auch nur kurz erwähnen, also wir hatten heute den Termin zu meiner Frage und mein Netto hat dann auch gereicht.

die restlichen Unterlagen hatten wir ja.

Danke nochmal für die Hilfe.
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