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Frage Einbürgerungstest (Gelesen: 969 mal)
cleomi
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Alles wird gut


Beiträge: 70
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland / Ghana
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage Einbürgerungstest
22.09.2010 um 13:34:53
 
Hallo liebes Forum,

mein Mann kann sich Ende dieses Jahr nach §9 einbürgern lassen.

Wir leben in NRW mit Hauptwohnsitz und mein Mann hat noch ein WG Zimmer am Studienort als Zweitwohnsitz, auch NRW

Kann mein Mann den Test auch am Zweitwohnsitz machen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Liebe Grüße
Cleomi
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reinhard
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Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.09.2010 um 13:53:30
 
Ja.

Die Einbürgeurngsbehörde soll ihm sagen, wo er den Test ablegen soll. Bei uns bekommst man die Telefonnummer des VHS-Landesverbandes und kümmert sich dann selbst.

Es sollte nur im gleichen Bundesland sein, weil es außer den 30 allgemeinen Fragen auch drei gibt, die sich auf das Bundesland beziehen.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.09.2010 um 12:59:45
 
Allerdings ist das Zertifikat über den EB-Test bundeseinheitlich, wo der Test abgelegt worden ist, ist auf dem Zertifikat nicht ersichtlich. Wo man den Test ablegt, ist letzen Endes egal.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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