Fidi schrieb am 20.09.2010 um 22:38:05:wenn man als Drittstaatler (Kanadier) eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland hat, kann man beim Umzug in ein anderes EU-Land (z.B. Italien) dort eineAufenthaltsgenehmigung erhalten?
Nein, nur unter den üblichen Bedingungen des italienischen Ausländerrechts.
Aber möglicherweise könnte die Person den DA-EG beantragen, siehe §9a
AufenthG (Abkürzung anklicken).
Dann müsste man auch bei der italienischen Behörde fragen, ob/wie dieser Titel hilft, wenn man dort arbeiten möchte.
Fidi schrieb am 20.09.2010 um 22:38:05:Wenn man einen Aufenthaltstitel erhält, erlischt dann automatisch die Niederlassungserlaubnis in Deutschland oder erst wenn man länger als 6 Monate wegbleibt?
Es gelten die üblichen Regeln, also nach sechs Monaten oder länger, wenn man eine längere Frist rechtzeitig beantragt.
Der DA-EG erlischt erst nach sechs Jahren in Italien, nach fünf Jahren könnte man den gleichen Titel dort erwerben.