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Niederlassungserlaubnis - Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land (Gelesen: 1.448 mal)
Fidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis - Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land
20.09.2010 um 22:38:05
 
Hallo,

wenn man als Drittstaatler (Kanadier) eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland hat, kann man beim Umzug in ein anderes EU-Land (z.B. Italien) dort eine  Aufenthaltsgenehmigung erhalten?

Wenn ja, wie?

Muss man dann schon bei Einreise eine Arbeit vorweisen?

Wenn man einen Aufenthaltstitel erhält, erlischt dann automatisch die Niederlassungserlaubnis in Deutschland oder erst wenn man länger als 6 Monate wegbleibt?

Danke vorab für die Info.

Viele Grüße

FIDI   Durchgedreht
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Mutly
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Beiträge: 1.399

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis - Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land
Antwort #1 - 21.09.2010 um 00:49:57
 
Fidi schrieb am 20.09.2010 um 22:38:05:
wenn man als Drittstaatler (Kanadier) eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland hat, kann man beim Umzug in ein anderes EU-Land (z.B. Italien) dort eineAufenthaltsgenehmigung erhalten? 


Nein, nur unter den üblichen Bedingungen des italienischen Ausländerrechts.

Aber möglicherweise könnte die Person den DA-EG beantragen, siehe §9a AufenthG (Abkürzung anklicken).

Dann müsste man auch bei der italienischen Behörde fragen, ob/wie dieser Titel hilft, wenn man dort arbeiten möchte.

Fidi schrieb am 20.09.2010 um 22:38:05:
Wenn man einen Aufenthaltstitel erhält, erlischt dann automatisch die Niederlassungserlaubnis in Deutschland oder erst wenn man länger als 6 Monate wegbleibt?


Es gelten die üblichen Regeln, also nach sechs Monaten oder länger, wenn man eine längere Frist rechtzeitig beantragt.

Der DA-EG erlischt erst nach sechs Jahren in Italien, nach fünf Jahren könnte man den gleichen Titel dort erwerben.

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