Ich würde das verneinen, wobei ich mir hinsichtlich der Geburtsurkunde nicht ganz sicher bin. - Aber, wenn die nicht in zumutbarer Weise beschafft werden kann, was man wohl bei einem Sachverhalt wie hier grundsätzlich unterstellen kann...
Immerhin bleibt der Betreffende aufgrund der Flüchtlingsanerkennung ja auch Iraker und als anerkanntem irakischen Flüchtling können direkte Kontakte zu irakischen Botschaft, zu irakischen Behörden bzw. gar eine Reise in den Irak nicht zugemutet werden (letztlich würde das auch seine Flüchtlingsanerkennung ad absurdum führen.)
Einen etwas ähnlich gelagerten thread (der betreffende Flüchtling dort war allerdings noch nicht eingebürgert) gab es kürzlich
hier
, aber ein paar Fragen sind dort auch nicht so ganz abschließend geklärt worden u.a. die nach der unbedingten Notwendigkeit der Geburtsurkunde ...
Wäre also schön, wenn da noch mal ein wirklicher Experte was posten könnte...
=schweitzer=
P.S. :
Ich habe den thread verschoben, da sich die Sache ja nicht mehr direkt um ein Asylverfahren dreht, sondern eher eine spezielle im Bereich "Ehe und Familie" bzw. "Personenstandsrecht" ist. Für eins der beiden Foren musste ich mich also entscheiden ...