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Heirat nach der Einbürgerung,gleiche Unterlagen notwendig? (Gelesen: 2.692 mal)
Serine
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worms, Rheinland-Pfalz, Germany
worms
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Armenien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat nach der Einbürgerung,gleiche Unterlagen notwendig?
20.09.2010 um 14:07:23
 
Hallo
Wenn man irakischer Asyl in Deutschland ist ist und dann sich einbürgern lässt und deutsche Staatasngehörigkeit bekommt,braucht man die gleiche Unterlagen um zu heiraten,ich meine Geburtsurkunde,Registerauszug etc aus Irak oder nicht ?
Danke
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schweitzer
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 21.09.2010 um 08:20:03
 
Ich würde das verneinen, wobei ich mir hinsichtlich der Geburtsurkunde nicht ganz sicher bin. - Aber, wenn die nicht in zumutbarer Weise beschafft werden kann, was man wohl bei einem Sachverhalt wie hier grundsätzlich unterstellen kann...

Immerhin bleibt der Betreffende aufgrund der Flüchtlingsanerkennung ja auch Iraker und als anerkanntem irakischen Flüchtling können direkte Kontakte zu irakischen Botschaft, zu irakischen Behörden bzw. gar eine Reise in den Irak nicht zugemutet werden (letztlich würde das auch seine Flüchtlingsanerkennung ad absurdum führen.)

Einen etwas ähnlich gelagerten thread (der betreffende Flüchtling dort war allerdings noch nicht eingebürgert) gab es kürzlich
hier
, aber ein paar Fragen sind dort auch nicht so ganz abschließend geklärt worden u.a. die nach der unbedingten Notwendigkeit der Geburtsurkunde ...

Wäre also schön, wenn da noch mal ein wirklicher Experte was posten könnte...


=schweitzer=

P.S. :

Ich habe den thread verschoben, da sich die Sache ja nicht mehr direkt um ein Asylverfahren dreht, sondern eher eine spezielle im Bereich "Ehe und Familie" bzw. "Personenstandsrecht" ist. Für eins der beiden Foren musste ich mich also entscheiden ...  unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.09.2010 um 10:58:41
 
Eine Geburtsurkunde wird meistens verlangt, ich kenne aber Fälle, bei denen der irak. Ausweis bzw. Staatsangehörigkeitsausweis (natürlich inklusive Übersetzung) als Ersatz akzeptiert wurde. Euer Standesamt wird euch da sicher Informationen darüber geben, welche Urkunden verlangt werden.

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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.09.2010 um 14:11:29
 
Die Einbürgerung ändert bzw. erweitert lediglich die Staatsangehörigkeit einer Person. Name und Geburtsdaten werden durch die Einbürgerung nicht berührt.

Die Verlobten haben bei der Anmeldung der Eheschließung zusätzlich zur Staatsangehörigkeit u.a. ihren Personenstand durch öffentliche Urkunden nachzuweisen (§12 PStG). Dazu gehört auch der Nachweis der Geburtsdaten.

Schwierig wird es, wenn es tatsächlich keine Möglichkeit gibt, eine ausländische Geburtsurkunde einzureichen. In diesem Fall können nach § 9 PStG auch andere Urkunden ausreichen, was in der Praxis sicher auch nicht weiterhelfen wird. Die Ansichten zur Beweiskraft eines Flüchtlingsausweises sind vielfältig.

Als letztes Mittel kommt die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu den Geburtsdaten in Frage. Die kann aber nicht von der betreffenden Person selbst abgegeben werden, da man in der Regel keine klare Erinnerung an die eigene Geburt hat...

Nach all dem:
Zitat:
Euer Standesamt wird euch da sicher Informationen darüber geben, welche Urkunden verlangt werden.

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.09.2010 um 18:24:24
 
schweitzer schrieb am 21.09.2010 um 08:20:03:
Ich würde das verneinen, wobei ich mir hinsichtlich der Geburtsurkunde nicht ganz sicher bin. - Aber, wenn die nicht in zumutbarer Weise beschafft werden kann, was man wohl bei einem Sachverhalt wie hier grundsätzlich unterstellen kann...

Immerhin bleibt der Betreffende aufgrund der Flüchtlingsanerkennung ja auch Iraker und als anerkanntem irakischen Flüchtling können direkte Kontakte zu irakischen Botschaft, zu irakischen Behörden bzw. gar eine Reise in den Irak nicht zugemutet werden (letztlich würde das auch seine Flüchtlingsanerkennung ad absurdum führen.)



Habe die Anfrage so verstanden, daß die Einbürgerung bereits erfolgt sei. Hier käme eine deutsche Nachbeurkundung der Geburt in Betracht.
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