Schönen guten Tag,
habe es erst jetzt bemerkt, dass ich zwei
AE (beide §16) hatte, die nicht ganz nahtlos aneinander anschließen:
1. ausgestellt am 19.02.2009, gültig bis
30.09
.2009
2. ausgestellt am
16.10
.2009, gültig bis 15.10.2010
Also die 16 Tage fehlen einfach
In diesem Zeitraum war ich in Deutschland, hatte einen Mietvertrag, eine
KV, eine Anmeldebestätigung, usw. In der
ABH war ich 100% rechtzeitig (am 28.09.2009). Der Mitarbeiter hat das vielleicht so gemacht, weil das Wintersemester am 16.09.2009 offiziell begann.
Würde das bei einer Anspruchseinbürgerung als eine Unterbrechung gelten?