Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
gesetzliche Krankenversicherung (Gelesen: 4.421 mal)
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gesetzliche Krankenversicherung
Antwort #15 - 20.09.2010 um 00:48:38
 
Waldhexe schrieb am 19.09.2010 um 21:51:56:
Ist das überhaupt zulässig, dass die das verlangen?


Meiner Meinung nach nein. Aber die PKVs haben kein Interesse daran, Personen in den Basistarif aufzunehmen, also sucht man nach Gründen, um das zu vermeiden.

Bei Ausländern geht es dann so:

Nach §193 Abs. 5 VVG ist die PKV verpflichtet jeder Person mit Wohnsitz in Deutschland den Zugang zum Basistarif zu gewähren.

Einen Wohnsitz begründet man nach §7 BGB dadurch, dass man sich an einem Ort ständig niederlässt.

Die PKV interpretiert dann einfach dieses "ständig" so, dass dieses Merkmal nur bei einer AE von mindestens 1 Jahr (oder 2, oder 3, oder unbefristet) Dauer gegeben ist.

Ist natürlich völig unsinnig, weil das Ablaufdatum der AE überhaupt nichts über die Langfristigkeit des Aufenthalts aussagt.

Es scheint auch Fälle zu geben, wo eine PKV analog zu §5 Abs. 11 SGB V eine AE von mehr als 12 Monaten verlangt. Das ist erst recht unsinnig, weil das SGB nur die gesetzliche Krankenversicherung regelt. Hätte der Gesetzgeber eine ähnliche Einschränkung auch für die PKV einführen wollen, hätte er das ins VVG schreiben müssen. Da steht aber nichts.

Das Problem ist aber natürlich, dass man gegen diesen Unsinn erst einmal klagen müsste. Das macht wohl kaum jemand.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gesetzliche Krankenversicherung
Antwort #16 - 20.09.2010 um 17:06:49
 
Waldhexe schrieb am 19.09.2010 um 21:51:56:
Ist das überhaupt zulässig, dass die das verlangen?

Leider Gottes ja. Während das bei Reisekrankenversicherungen für sich hier aufhaltende Ausländer eher nicht förderlich ist, einen Dauer-AT zu haben.
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema