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Deutschland – Indien: Nachbeurkundung von indischer Heirats- und Geburtsurkunde (Gelesen: 8.521 mal)
Themen Beschreibung: Hauptwohnsitz in Indien, in Deutschland abgemeldet, Mann ist Inder
anonyma10
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Beiträge: 16

Norddeutschland, Germany
Norddeutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 20.09.2010 um 12:21:00
 
Hallo Richter,

danke für den Beitrag Smiley

Richter schrieb am 20.09.2010 um 07:50:06:
Eine im Ausland geschlossene gültige Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland wirksam. Nur, wenn bei der Eheschließung das Ortsrecht (hier: Indien) nicht beachtet wurde oder eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Wertvorstellungen (ordre puplic) vorliegt, kann die Ehe unwirksam für den deutschen Rechtsbereich sein.


Das stimmt zwar so oberflächlich betrachtet, ich traue aber dem "Braten" nicht so ganz (ich kenne ja den Affentanz um die Anerkennung indischer Urkunden) und gehe lieber kein Risiko ein, was den Ort der Geburt unseres Kindes angeht.
Für mich steht jetzt Indien fest.

An die Möglichkeit, beide Nachbeurkundungen in einem Abwasch zu erledigen, habe ich auch gedacht. Spart Zeit und evtl. auch Geld. Werde das persönlich im Konsulat klären.

LG
anonyma10
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 26.09.2010 um 16:40:23
 
Moin,

anonyma10 schrieb am 18.09.2010 um 17:22:32:
Bei einer Geburt in Deutschland:
Würde es bei einer Geburt in Deutschland Probleme mit der Anerkennung der Vaterschaft geben, weil die Ehe dort nicht beurkundet ist (und bis dahin aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch nicht sein wird)? Mein Mann wäre dann ja auch nicht in Deutschland vor Ort...


Dein Mann könnte (auch ohne A1) ein vorgeburtliches Visum zu seinem deutschen Kind mit deutschem Geburtsort beantragen. Haarig würde es, wenn der Aufenthalt in D für weniger als drei Monate angelegt wäre.

Gruß, ULF
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