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Hartz 4 - Heirat einer Nicht-EU-Ausländerin im EU-Ausland (Gelesen: 5.052 mal)
fragende_frage
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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18.09.2010 um 17:14:53
 
Hallo,

ist es für einen Hartz-4-Empfänger möglich, seine langjährige portugiesische Freundin in Spanien zu heiraten? Bzw. wird eine solche Ehe von deutschen Behörden anerkannt? Wie sieht hierzu die Rechtslage aus?

Bin sehr dankbar für jede Hilfe!
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.09.2010 um 17:24:03
 
fragende_frage schrieb am 18.09.2010 um 17:14:53:
ist es für einen Hartz-4-Empfänger möglich, seine langjährige portugiesische Freundin in Spanien zu heiraten?


Das ist eine Frage des spanischen Rechts. (Sind beide nach spanischem Recht ledig, dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja. Möglicherweise muss der Mann legal in Spanien sein, das ist der Fall, wenn er eine deutsche AE oder NE hat und nicht länger als drei Monate pro Halbjahr in anderen Schengenländern ist. Das spanische Standesamt kann sagen, welche Dokumente nötig sind.)

fragende_frage schrieb am 18.09.2010 um 17:14:53:
Bzw. wird eine solche Ehe von deutschen Behörden anerkannt?


Wenn in Spanien gültig, ja.
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fragende_frage
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.09.2010 um 18:17:51
 
Der Mann ist deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Bevor die Bedürftigkeit und somit Alg-2-Bezug eingetreten sind (weniger als ein halbes Jahr), war er Selbstständig und in Spanien gemeldet. Dort ist er immer noch gemeldet. Formale Voraussetzungen für eine Heirat in Spanien werden erfüllt. Die Frage war nur, ob die Heirat auch von deutsche Behörden anerkannt wird, da der Mann ja zurzeit das Alg 2 bezieht. Langfristig wird nämlich angestrebt, dass beide zusammen in Deutschland leben können.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.09.2010 um 18:20:57
 
fragende_frage schrieb am 18.09.2010 um 18:17:51:
Die Frage war nur, ob die Heirat auch von deutsche Behörden anerkannt wird, da der Mann ja zurzeit das Alg 2 bezieht.


ja.

Zitat:
Heirat einer Nicht-EU-Ausländerin...


Portugal gehört seit 1986 zur EU!

Muleta
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fragende_frage
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.09.2010 um 18:37:12
 
Muleta schrieb am 18.09.2010 um 18:20:57:
ja.


Portugal gehört seit 1986 zur EU!

Muleta


Oh, gemeint war natürlich brasilianisch. Smiley

Vielen Dank!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.09.2010 um 20:15:13
 
fragende_frage schrieb am 18.09.2010 um 18:37:12:
Oh, gemeint war natürlich brasilianisch. Smiley


Dann sollte sie beizeiten A1 beibringen oder Ihr einen Rückkehrfall geltend machen, wonach sie dann eigentlich freizügigkeitsberechtigt wäre, so es nicht beim Leistungsbezug nach SGB II oder XII bleibt.

Gruß, ULF
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steini007
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Antwort #6 - 26.09.2010 um 09:54:04
 
ulf schrieb am 25.09.2010 um 20:15:13:
Dann sollte sie beizeiten A1 beibringen oder Ihr einen Rückkehrfall geltend machen, wonach sie dann eigentlich freizügigkeitsberechtigt wäre, so es nicht beim Leistungsbezug nach SGB II oder XII bleibt.

Die künftige Frau hätte nach der Heirat und der Rückkehr nur ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht aus seiner Selbständigkeit.
Ein eigenständiges Freizügigkeitsrecht hätte sie nicht.

Dass er im Moment noch weiter in Spanien gemeldet ist, dürfte wohl für die Mitnahme der Freizügigkeit wohl weniger sinnvoll sein, da es eindeutig mit den Voraussetzungen des ALG II Bezuges zugegen läuft.
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fragende_frage
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.10.2010 um 16:17:17
 
Hallo noch mal,

wie sähe denn der Fall aus, wenn die beiden in Deutschland heiraten wollten?

Brasilianische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum für Deutschland. Entfiele dann das Ganze mit der Verpflichtungserklärung, Heiratsvisum etc.?
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.10.2010 um 16:33:46
 
Zum Heiraten in Deutschland wäre weder eine VE noch ein Heiratsvisum notwendig.

Es stellt sich aber unweigerlich die Frage, wo beide nach der Heirat leben wollen.
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fragende_frage
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 02.10.2010 um 17:27:36
 
steini007 schrieb am 02.10.2010 um 16:33:46:
Zum Heiraten in Deutschland wäre weder eine VE noch ein Heiratsvisum notwendig.

Es stellt sich aber unweigerlich die Frage, wo beide nach der Heirat leben wollen.


Erst mal in Deutschland, in der Wohnung des Mannes.

Und wie sieht es mit dem Bezug von Alg II aus? Würde es die Voraussetzungen für diesen bei dem Mann verändern - ggf. wegfallen lassen? Welchen Aufenthaltstitel bekäme der Ehepartner?
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