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Soziale Leistungen nach FZF zum dt Kind (Gelesen: 758 mal)
BrumLa
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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18.09.2010 um 15:02:11
 
Hallo an alle,

mein Mann ist mit FZF zum dt Kind nach Deutschland gekommen.

Da mich mein Mann waehrend er noch im Ausland lebte finanziell unterstützte, nun aber erstmal in Deutschland ohne Arbeit ist, möchte oder besser muss ich finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen.

Nun meine Frage:
Kann das Probleme mit der Auslaenderbehörde geben, da ich denen sagte ich beziehe keine sozialen Leistungen (was damals bei dem Gespraech ja auch stimmte). Natürlich weiss ich, dass der LU bei FZF zum dt Kind keine Rolle spielt, aber sicherlich hat dieser Einfluss auf die AE (die mein Mann noch nicht hat) oder?

Und nun die Frage, wie stellen wir es am Besten an für meinen Mann auch soziale Leistungen (Sozialhilfe,richtig? Hartz4 geht erst nach 3 Monaten,richtig?) zu beantragen (bis er einen Job gefunden hat)? Da ich schon einiges über die Probleme darüber gelesen habe. Zumindestens in den ersten drei Monaten nach Einreise.

Vielen Dank!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 18.09.2010 um 15:54:49
 
BrumLa schrieb am 18.09.2010 um 15:02:11:
Kann das Probleme mit der Auslaenderbehörde geben, da ich denen sagte ich beziehe keine sozialen Leistungen (was damals bei dem Gespraech ja auch stimmte). Natürlich weiss ich, dass der LU bei FZF zum dt Kind keine Rolle spielt, aber sicherlich hat dieser Einfluss auf die AE (die mein Mann noch nicht hat) oder?



Nein, auf die AE hat er in jedem Fall einen Anspruch - kann höchstens sein, dass sie nun zunächst nur für ein statt gleich für drei Jahre erteilt wird. Aber das ist nicht weiter tragisch, denn es besteht ja Verlängerungsoption, und solange er sein Sorgerecht über das Kind weiterhin ausübt, bleibt der Anspruch bestehen. - Also: Insoweit bitte keine Sorgen machen!

BrumLa schrieb am 18.09.2010 um 15:02:11:
Und nun die Frage, wie stellen wir es am Besten an für meinen Mann auch soziale Leistungen (Sozialhilfe,richtig? Hartz4 geht erst nach 3 Monaten,richtig?) zu beantragen (bis er einen Job gefunden hat)? Da ich schon einiges über die Probleme darüber gelesen habe. Zumindestens in den ersten drei Monaten nach Einreise.


Ich kann Dich da eigentlich nur noch einmal auf
diesen Text
verweisen, der eigentlich das Wesentliche beinhaltet. (Blaues bitte anklicken!)

Sollte weitere "Argumentation" ggü. den Sozialbehörden nötig sein (manchmal wird bestritten, dass das SGB XII einschlägig sei) - hier noch etwas, was ich auch schon mal an anderer Stelle dieses Boards gepostet hatte:

Zitat:
Bei Deinem Mann muss es für die ersten drei Monate um Leistungen der Sozialhilfe im Sinne des § 19 (1) Satz 1 SGB XII  (in Verbindung mit § 23 (1) SGB XII  ) gehen, da § 7 (1) Satz 2 SGB II  ja für sie einen Leistungsausschluss für die ersten drei Monate bestimmt, aber offensichtlich Bedarf nachgewiesen werden kann.

Da zudem der Einreisezweck im Rahmen des Familiennachzugsverfahrens eindeutig geprüft worden ist und nichts damit zu tun hat, etwa nach Deutschland gekommen zu sein, "um Sozialhilfe zu erlangen" (was dann ein Ausschlussgrund für die Gewährung derselben wäre) und das Familiennachzugsverfahren unzweifelhaft darauf angelegt ist, einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu begründen, ist hier für die ersten drei Monate Sozialhilfe zu gewähren.


Mehr kann ich nicht beisteuern um Dich/Euch für die Nötige Antragstellung "auszurüsten". Vielleicht wird aber ja alles gar nicht so schwierig. - In jedem Fall wünsche ich Euch Erfog und nun eine schöne gemeinsame Zeit.


=schweitzer=

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