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Studium als Ausländert mit unbefristete Aufenthalt als nicht BIldungsinländer? (Gelesen: 1.549 mal)
Alou
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium als Ausländert mit unbefristete Aufenthalt als nicht BIldungsinländer?
16.09.2010 um 13:09:12
 
Hallo

Mein Mann ist Ausländer und hat im Ausland seinen Abitur gemacht. Wir haben geheiratet. Nun die Frage wenn er einen unbefristete Aufenthaltserlaubt oder einen für 5 Jahre erlaubte Aufenthaltstitel kann er hier in Deutschland studieren?
Das Problem ist, man ist entweder Bildungsinländer oder man kommt vom Ausland und muss vorweisen können, dass man in diesem Land schon studiert hat. Wie würde es bei meinen Mann denn verlaufen? Er hat ja im Ausland nicht studiert.
Welchen Deutschniveu muss er vorweisen können um überhaupt studieren zu können?

Vielen Dank im Voraus
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 16.09.2010 um 13:26:34
 
Alou schrieb am 16.09.2010 um 13:09:12:
Mein Mann ist Ausländer und hat im Ausland seinen Abitur gemacht. 

Dazu müßte man wissen in welchen Land er sein Abitur gemacht hat, denn das ist entscheidend um zu wissen, ob das hier überhaupt anerkannt wird.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.09.2010 um 13:49:40
 
Alou schrieb am 16.09.2010 um 13:09:12:
Nun die Frage wenn er einen unbefristete Aufenthaltserlaubt oder einen für 5 Jahre erlaubte Aufenthaltstitel kann er hier in Deutschland studieren?


Hi,

klar kann er das.

Als Ausländer mit ausländischem Abitur muss er allerdings nachweisen, dass er für deutsche Hochschulen den nötigen Zugang hat . Dies erfährt man i.d.R. bei den Universitäten, die meist speziell für Ausländer eine Beratungsstelle betreiben.

B.D.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.09.2010 um 13:58:00
 
Gute Lektüre dazu gibt's auch hier
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janetm
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Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 16.09.2010 um 15:37:03
 
Alou schrieb am 16.09.2010 um 13:09:12:
Welchen Deutschniveu muss er vorweisen können um überhaupt studieren zu können?


Die Sprachkenntnisse müssen an vielen Hochschulen durch die DSH Prüfung nachgewiesen werden, zum Lesen und mit Links gibt es auch etwas bei wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Sprachpr%C3%BCfung_f%C3%BCr_den_Hochschulz...

Details erhälst du, wie bereits geschrieben, am besten direkt an der Hochschule, die meisten haben eine Beratungstelle für internationale Studenten.
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