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Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen (Gelesen: 9.759 mal)
Muleta
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Antwort #15 - 22.09.2010 um 15:55:42
 
steini007 schrieb am 22.09.2010 um 15:36:14:
Wenn der Vater unbekannt ist oder die Mutter diesen nicht angeben möchte, wird bei der Beurkundung eine ganz normale Geburtsurkunde ausgestellt.


wenn es keinen rechtlichen Vater gibt (§ 1592 BGB), dann wird eine Geburtsurkunde erstellt ohne Eintrag eines Vaters. Ob der biologische Vater bekannt ist oder nicht, spielt keinerlei Rolle.

Zitat:
Gehen aber beide Eltern zur Beurkundung und der Vater kann z. B. seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen, wird nur ein beglaubigter Registerausdruck erstellt.


ob der (biologischer) Vater mitgeht oder nicht ist reichlich egal - einzig, dass er natürlich bei der Vorsprache noch wirksam die Vaterschaft anerkennen könnte - dann hätten wir ja auch einen rechtlichen Vater.

Die Vaterschaftsanerkennung kann, allen anderslautenden Verlautbarungen zum Trotz, auch dann wirksam abgegeben werden, wenn der KiVa seine Identität nicht nachweisen kann (Standesämter tun sich naturgemäß besonders schwer in solchen Fällen eine VA durchzuführen). D.h. es gibt dann zweifelsfrei einen rechtlichen Vater, welcher genetisch auch eindeutig identifizierbar wäre, der aber leider nichts an Dokumenten vorweisen kann, was eine Beurkundung ermöglichen würde. In solchen Fällen gibt's dann nur den Registerausdruck mit dem entsprechenden Vermerk.

Und nochmal zum Mitmeißeln:

* Auch ein Mann ohne Papiere und ohne gesicherte Identität kann, ggf. sogar mit falschen Identitätsdaten, eine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgeben!

* Eine wirksame VA hat die üblichen Folgen (Abstammung, Erbrecht, Unterhalt, Ausländerrecht)

* Die daraus möglicherweise resultierenden Probleme tauchen dann beim Standesamt auf, nämlich bei der Geburtsurkunde des Kindes.

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Antwort #16 - 24.09.2010 um 13:54:23
 
Muleta schrieb am 22.09.2010 um 15:55:42:
Die Vaterschaftsanerkennung kann, allen anderslautenden Verlautbarungen zum Trotz, auch dann wirksam abgegeben werden, wenn der KiVa seine Identität nicht nachweisen kann (Standesämter tun sich naturgemäß besonders schwer in solchen Fällen eine VA durchzuführen).

Mir sind "anderslautende Verlautbarungen" nicht bekannt. Ich kenne auch kein Standesamt (und ich arbeite mit vielen zusammen!), das sich bei der Anerkennung der Vaterschaft ohne Identitätsnachweise "naturgemäß" schwer tut.

Zitat:
D.h. es gibt dann zweifelsfrei einen rechtlichen Vater, welcher genetisch auch eindeutig identifizierbar wäre, der aber leider nichts an Dokumenten vorweisen kann, was eine Beurkundung ermöglichen würde.

Eine Beurkundung erfolgt doch - mit dem Hinweis, dass bestimmte Angaben urkundlich nicht nachgewiesen sind.

Zitat:
* Auch ein Mann ohne Papiere und ohne gesicherte Identität kann, ggf. sogar mit falschen Identitätsdaten, eine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgeben!

Ganz alt und normale Praxis.

Zitat:
* Eine wirksame VA hat die üblichen Folgen (Abstammung, Erbrecht, Unterhalt, Ausländerrecht)

Wurde das irgendwie oder irgendwann hier in Frage gestellt?

Zitat:
* Die daraus möglicherweise resultierenden Probleme tauchen dann beim Standesamt auf, nämlich bei der Geburtsurkunde des Kindes.

Die Probleme liegen nicht beim Standesamt, sondern bei den fehlenden urkundlichen Nachweisen eines Elternteils. Deshalb werden für solche Geburten keine Geburtsurkunden ausgestellt, sondern (der umfangreichere) Ausdruck aus dem Geburtenregister.

Wenn die Urkunden später später vorgelegt werden, wird der Eintrag im Geburtsregister berichtigt und es können auch Geburtsurkunden ausgestellt werden.
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Antwort #17 - 24.09.2010 um 14:01:28
 
steini007 schrieb am 22.09.2010 um 15:36:14:
@ Blaise

... Wenn der Vater unbekannt ist oder die Mutter diesen nicht angeben möchte, wird bei der Beurkundung eine ganz normale Geburtsurkunde ausgestellt.


Muleta hat ja schon einiges dazu geschrieben. Nur als Ergänzung: Als Vater wird in das Geburtenregister nur eingetragen, wer mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder des Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Was die Mutter (und der mögliche biologische Vater) ansonsten zur Vaterschaft angibt, ist für die Registrierung der Geburt unerheblich.


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Antwort #18 - 24.09.2010 um 15:08:18
 
Blaise schrieb am 24.09.2010 um 13:54:23:
Mir sind "anderslautende Verlautbarungen" nicht bekannt.


dass ohne Pass keine VA gemacht werden könne, wird leider auch bei i4a häufig (unwidersprochen) behauptet.

Zitat:
Ich kenne auch kein Standesamt (und ich arbeite mit vielen zusammen!), das sich bei der Anerkennung der Vaterschaft ohne Identitätsnachweise "naturgemäß" schwer tut.


dann streiche das "naturgemäß" - es genügt ja, dass sich  Standesämter auch ganz schlicht mit sowas schwertun.

Vgl. unter "notwendige Unterlagen" z.B.

https://www.frankfurt-oder.de/DE/buergerservice/LebenArbeitenWohnen/Standesamt/S...

http://www.glauchau.de/glauchau/module/ll_db/idx.asp?op=detail_vv&vv_id=18&komme...

http://www.berlin.de/ba-spandau/verwaltung/stw/v.html

http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=223

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.1636.de

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=5187...

Die Auswahl war, mit Ausnahme von Ffm und Berlin, in der Reihe der google-Treffer. Es war kein Standesamt dabei, das die Möglichkeit einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ohne Pass erwähnte.

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Antwort #19 - 24.09.2010 um 15:43:47
 
Muleta schrieb am 24.09.2010 um 15:08:18:
Es war kein Standesamt dabei, das die Möglichkeit einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ohne Pass erwähnte. 

Wie sollte dann ein Betroffener vorgehen, wenn ihm ohne einen Pass die Vaterschaftsanerkennung verweigert wird? ... sofort dagegen klagen?
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Antwort #20 - 24.09.2010 um 15:56:52
 
Muleta schrieb am 24.09.2010 um 15:08:18:
Die Auswahl war, mit Ausnahme von Ffm und Berlin, in der Reihe der google-Treffer. Es war kein Standesamt dabei, das die Möglichkeit einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ohne Pass erwähnte.


Vaterschaftsanerkennungen sind durch Notare, Urkundsbeamten in den Jugendämtern, Standesämter, Rechtspfleger des Amtsgerichtes oder Richter im Protokoll der mündlichen Verhandlung (beispielsweise auf Feststellung der Vaterschaft) möglich.

Urkundsbeamte, Notare und Gerichte sollen sich über die Gewissheit über die Person des Anerkennenden verschaffen. Dazu wird normalerweise ein Identitätspapier wie Personalausweis oder Pass verlangt. Kann die Gewissheit nicht verschafft werden, wird gleichwohl die Anerkennung beurkundet.

Insofern sind die Informationen auf den verschiedenen Web-Seiten der Behörden (nicht nur Standesämter!) auch richtig.

Da nicht sein kann, was einem nicht gefüllt und man vermeintliche Nachweise über die widerspenstigen Standesämter sucht, dann wird man auch bestimmt was finden.



steini007 schrieb am 24.09.2010 um 15:43:47:
Wie sollte dann ein Betroffener vorgehen, wenn ihm ohne einen Pass die Vaterschaftsanerkennung verweigert wird? ... sofort dagegen klagen? 


Seinen Pass zu Hause holen und sich ausweisen? Schließlich ist es doch legitim, wenn vor der Beurkundung fest steht, wer da was angibt ...

Falls er keinen (gültigen) Nachweis zur Person besitzt, wird die Anerkennung trotzdem beurkundet.

Falls sich eine Behörde doch weigern sollte, hilft beim Jugendamt der Gang zum Vorgesetzten, beim Standesamt ein Antrag auf Vornahme der Amtshandlung beim zuständigen Amtsgericht, beim Notar ... die Kammer?, beim Rechtspfleger der Präsident des Amtsgerichtes? usw.


Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt... man kann ein eigenes Posting binnen 15 Minuten ändern... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 25.09.2010 um 11:46:32 von Daddy »  

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