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Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen (Gelesen: 9.748 mal)
missophie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
16.09.2010 um 13:04:19
 
Hallo,

ich stecke in einer tiefen Misere. Ich habe vor vier monaten ein kind zur welt gebracht.ich bin deutsch der vater stammt aus gambia.
wir sind schon lange getrennt und er hat sich aus.... entfernt und wohnt jetzt in berlin.
in der schwangerschaft hat ersich nicht gekümmert und auch kein interesse kund getan.daher hab ich ihn nicht in der geburtsurkunde angegeben.
seit die kleine nun da ist, versucht er mich mit allen mitteln dazu u bewegen mit ihm das sorgerecht zu teilen. ich habe ihm ausdrücklich gesagt das ich das nicht tun werde.anfangs schlug ich ihm vor die vaterschaft anzuerkennen, das wollte er aber nur wenn ich mit ihm das sorgerecht teile.daher habe ich das abgelehnt.
unter dem vorwand die kleine sehen zu wollen ist die ganze wieder eskaliert ,so das ich die polizei gerufen habe um eine anzeige zu machen, da es nun mehrmals vorgekommen ist das er mich verbal und handgreiflich bedroht hat und gesagt hat das er mich umbringt.
Die polizei riet mir eine einstweilige verfügung zu erlangen.
das versuchte ich, die problematik:
ER LEBT UNTER EINER FALSCHEN IDENTITÄT HIER UND IST MINDERJÄHRIG (obwohl das in wirklichkeit garnicht stimmt, sein name seine herkunft und sein geburtsdatum mit denen er geduldt ist, alles falsch)
Weil er unter seiner echten identität nicht bekannt ist musste ich ihn unter seiner geduldeten identität melden
weil er noch minderjährig ist und sein aufenthaltsort momentan nicht bekannt ist bekomme ich keine einstweilige verfügung.
Die Polizei unternimmt auch nichts, obwohl er dort wegen diversen Drogendelikten und anderen Dingen bekannt ist.
Er hat einen vormund,da er ja angeblich noch minderjährig ist,
der kann auch nichts machen da er keinen kontakt zu ihm hat geschweige denn weiss wo er sich aufhält.

FAKT: Ich habe Angst um mich und meine Tochter und ich fühle mich vom deutschen Staat ziemlich im Stich gelassen, ich weiss überhaupt nicht was ich noch tun kann um uns zu schützen oder welche Möglichkeiten ich habe?????

Die tolle antwort der polizei lautete ich solle doch aus..... wegziehen  und mir einen neuen Studienplatz suchen.

Ich wäre total dankbar wenn mir hier jemand einen guten rat geben könnte!!!! liebe grüße


Daddys' Änderung:
Da keine ausländerrechtliche Frage erkennbar ist, ggf. aber sonstige Rechtsgebiete berührt sein können, passt die "Frage" eher hierher...
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« Zuletzt geändert: 16.09.2010 um 13:59:43 von Daddy »  
 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.09.2010 um 14:21:33
 
missophie schrieb am 16.09.2010 um 13:04:19:
ich fühle mich vom deutschen Staat ziemlich im Stich gelassen, ich weiss überhaupt nicht was ich noch tun kann um uns zu schützen oder welche Möglichkeiten ich habe?????

Es ist leider so, dass der Staat nicht jeden Einzelnen, auch wenn er bedroht ist, geschützt werden kann, in dem man ihn unter Polizeischutz stellt.

Wie sollte man gegen jemanden etwas unternehmen, der untergetaucht ist und nirgendwo aufzufinden ist?

Scheinbar kennst du seine wahre Identität. Warum gibst du dies nicht an die entsprechenden Stellen weiter? Dieses Verdeckspiel hattest eine ganze Weile mitgemacht.

Hast du dich schon einmal an eine Beratungsstelle für Frauen gewandt oder an den IAF?
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.09.2010 um 14:41:37
 
Es ist möglich, dass der Vater sich zum rechtlichen Vater machen will und kann. Dann müsste er auch Unterhalt bezahlen.

Das heißt aber nicht, dass er gleich das Sorgerecht bekommt. Siehe hier. Die nötige Gesetzesänderung gibt es noch nicht. Wenn es sie gibt, kann er versuchen, das geteilte Sorgerecht zu bekommen. Aber aufgrund seines Verhaltens hat er keine guten Chancen.

Er will offensichtlich eine Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen Kindes. Auch diese wird schwierig sein, aufgrund seines Verhaltens und weil er keine familiäre Beziehung zum Kind hat. (Ferner müsste er seine Idenität klären und einen gültigen Pass haben.)

Am besten Nachweise behalten, z.B. Schriftstücke der Polizei, Telefonate, Aussagen von Zeugen. Jedes Mal, wenn er versucht, Kontakt aufzunehmen, kannst du die Polizei anrufen, und alles protokollieren.

Sonst kannst du eben mit einer Beratungsstelle sprechen. Die Polizei weiß vielleicht um eine in deiner Gegend, oder die Uni.
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missophie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.09.2010 um 17:28:49
 
Aber um sich zum vater machen zu können, muss er ja erstmal die vaterschaft anerkennen, dann könnte er rechtliche schritte gehen?
Die vaterschaft will er ja aber nicht anerkennen und ich will das auch nicht mehr,dann hätte er nämlich ein Umgangsrecht.Ich weiss das man dazu verpflichtet ist, aber inmoment sehe ich mich dazu gezwungen ihn nicht anzugeben.

Ich möchte nicht unter Polizei schutz gestellt werden, aber ich finde es einfach eine unverschämtheit, dass jemand der sich einen duldung erschlichen hat auf grund falscher tatsachen und der polizeilich sehr oft aufgefallen ist anscheinend nicht zu händeln ist und auch kein interesse besteht. und das dagegen eine Frau mit Kind anscheinend nicht soviel wert ist, jedenfalls muss anscheinend erst etwas richtiges passieren, Kindesentführung oder Bedrohung mit Waffe damit eventuell etwas unternommen wird.
Ich möchte einfach frei und sicher leben können mit meiner Tochter, ohne jeden tag angst zu haben und das ist meiner ansicht nach mein recht.

Wenn es zu dem Fall kommt, das er abgeschoben wird, aus welchen Gründen auch immer, wäre es für ihn möglich die Vaterschaft aus seinem Land heraus zu beantragen? bzw. was passiert wenn ich mich ebenfalls weigere mit ihm die Vaterschaft anzuerkennen?

Danke, für den Tipp mit den beratungsstellen, da war ich schon die meisten haben überhaupt keine ahnung weil es nicht nur Familienrecht ist sondern auch noch mit Asylrecht und Ausländerrecht zusammenhängt.
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Muleta
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Antwort #4 - 16.09.2010 um 17:57:08
 
Die Vaterschaft kann im Wege der Vaterschaftsfeststellung gerichtlich geklärt werden. Das kann jemand auch aus dem Ausland erzwingen, eine vorherige Vaterschaftsanerkennung ist dazu nicht unbedingt notwendig, aber in der Regel schon der erste Schritt.

Das Sorgerecht kann er erzwingen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient - das dürfte nach Deinen Schilderungen (derzeit) nicht der Fall sein.

Duldung oder AE gibt es nur, wenn er seine elterlichen Pflichten auch zum Wohle des Kindes ausübt, also das Kind regelmäßig sieht und sich dabei kindgerecht verhält. Ein Umgangsrecht könnte er einklagen; der Umgang würde ggf. erstmal nur "begleitet" sein, d.h. im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes o.ä.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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malmal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.09.2010 um 18:15:43
 
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steini007
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Antwort #6 - 16.09.2010 um 19:15:52
 
missophie schrieb am 16.09.2010 um 17:28:49:
und das dagegen eine Frau mit Kind anscheinend nicht soviel wert ist, jedenfalls muss anscheinend erst etwas richtiges passieren, Kindesentführung oder Bedrohung mit Waffe damit eventuell etwas unternommen wird.
Ich möchte einfach frei und sicher leben können mit meiner Tochter, ohne jeden tag angst zu haben und das ist meiner ansicht nach mein recht.

Deine Sicht mag zwar verständlich sein, doch du solltest sehen, wie sich die Sache aus Sicht der Behörden darstellt.

Die bist alleinerziehende Mutter eines Kindes, dessen Vater unbekannt ist. Warum sollte dir der Exfreund Gewalt antun oder gar das Kind entführen?

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maura
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.09.2010 um 22:45:08
 
Zeig ihn an wegen betrug .
Weil er scheint ja nur mit seiner falschen Identität hier eingereist zu sein und nur so einen aufenthalt hier erhalten zu haben
Also anzeige !!! Der Polizei seine Ware Identität , Geburtsdatum , Geburtsort usw.
bekannt geben, wenn er als Asylant eingereist ist wird er abgeschoben.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 17.09.2010 um 23:00:40
 
Naja . . .

maura schrieb am 17.09.2010 um 22:45:08:
wenn er als Asylant eingereist ist wird er abgeschoben. 


Was ist bitte ein Asylant?

So einfach wie deine Denkweise ist das nicht (immer).  Du
meinst sicher jemand dessen Asylantrag als unbegründet
abgelehnt wurde.

Bei solchen Fällen ist oft die Feststellung der wahren StA/
Identität nicht gerade einfach.

Und ohne das ist eine Abschiebung Wunschdenken.

O.K. - wie schon oben beschrieben - kann sie ggf dazu bei-
tragen das zu klären, wenn sie alles angibt, was sie von
ihm weiß. Ob das dann wiederum stimmt/belegbar ist, ist
bei solchen Fällen fast wie ein Blick in die Glaskugel.
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steini007
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Antwort #9 - 17.09.2010 um 23:26:31
 
@ maura

Deine Emotionen sind durchaus verständlich. Du solltest aber beachten, dass der - noch unbekannte Kindsvater - das Recht hat, die Vaterschaft festzustellen, womit sich auch ein Umgangsrecht ergeben könnte, somit es mit einer Abschiebung wohl ein Ende hätte, wenn der Kindsvater das Umgangsrecht wahr nimmt.

Auch wissen wir zu wenig von der TS. So manche Mutter nimmt staatliche Leitungen in Anspruch und hat bisher bei allen Behörden wissentlich die Unwahrheit über der Kindsvater gesagt, indem sie ihn verleugnet hat. Auch hat sie das Verhalten des Kindsvaters - sofern ihr wirklich die wahre Identität bekannt ist - gedeckt.

So ist der Verhalten der TS auch nicht so ganz ohne, womit auch weitere Probleme auf sie zukommen können.

Eine Anzeige - sprich einen Strafantrag stellen - kann sie ohnedies nicht, sondern nur den Behörden ihre Infos weitergeben.
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missophie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.09.2010 um 20:54:57
 
Also verleugnet habe ich ihn nicht, ich habe ihm ja sogar vorgeschlagen die vaterschaft zu akzeptieren, das hat er ja aber abgelehnt.
Das Jugendamt hat mich daraufhin gewiesen das ich gerichtlich gegen ihn vorgehen kann,also die vaterschaft unter zwang anzuerkennen.
Jedoch an wen soll sich das JUgendamt den wenden??? es hat genau wie ich keine Adresse und das sie ihm im Melderegister finden ist ja wohl eher unwarscheinlich.
von dem sachverhalt der nicht richtigen identität wusste ich nicht von anfang an, das hat sich erst sehr spät herausgestellt, daher habe ich ihn nicht gedeckt, er hat mich wohl eher wissentlich verarscht und erst sehr spät mit der wahrheit rausgerückt.

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reinhard
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Antwort #11 - 22.09.2010 um 12:13:53
 
Du kannst Informationen / Tatsachen jederzeit aufschreiben und der Ausländerbehörde sowie dem Jugendamt schicken, damit diese entscheiden können, ob sie was machen wollen oder müssen.

Wenn er Dich oder das Kind bedroht, erstatte sofort Anzeige – das geht in vielen Bundesländern auch online. Es wäre sehr praktisch, wenn Du so viel wie möglich schriftlich machst – wenn Du anrufst und erzählst, weiß Du hinterher nicht, was davon wie notiert wird und was davon wirklich "bekannt" ist. Die Ausländerbehörde z.B. könnte Informationen an die dann zuständige Ausländerbehörde am Wohnort des Erzeugers weitergeben.

Ob er bleiben kann oder ausreisen muss, kannst Du nur indirekt beeinflussen. Du musst Dich darauf einrichten, dass er bleibt.
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steini007
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Antwort #12 - 22.09.2010 um 12:34:23
 
reinhard schrieb am 22.09.2010 um 12:13:53:
Du kannst Informationen / Tatsachen jederzeit aufschreiben und der Ausländerbehörde sowie dem Jugendamt schicken, damit diese entscheiden können, ob sie was machen wollen oder müssen.

... und das wird dann auch der Punkt wo die Probleme für die TS anfangen. Dann müßte sie auch zum Standesamt gehen und sagen wer der Vater ist, was auch Folgen für die Geburtsurkunde hat. Wie oft haben hier User berichtet, dass keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, weil die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden konnte.

reinhard schrieb am 22.09.2010 um 12:13:53:
Wenn er Dich oder das Kind bedroht, erstatte sofort Anzeige

Bei einem Strafantrag wird immer wieder gefragt, in welcher Beziehung man zu Täter steht. Soll die TS dann sagen, dass es der ExPartner ist und nicht der Vater ihres Kindes?

Entweder legt die TS nun alle Fakten auf den Tisch (auch wer der Vater ist) oder sie verstrickt sich immer mehr in einen Sumpf, an dessen Ende auch ihre Glaubwürdigkeit leidet.

Wie sollte eine Behörde ihren Infos Glauben schenken, wenn sie immer wieder den Vater des Kindes verleugnet und ihn als ExPartner beziffert?
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Blaise
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Antwort #13 - 22.09.2010 um 13:51:23
 
steini007 schrieb am 22.09.2010 um 12:34:23:
... und das wird dann auch der Punkt wo die Probleme für die TS anfangen. Dann müßte sie auch zum Standesamt gehen und sagen wer der Vater ist, was auch Folgen für die Geburtsurkunde hat. Wie oft haben hier User berichtet, dass keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, weil die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden konnte.


Dass muss die Frau nicht. Wenn die Mutter
a) nicht verheiratet ist,
b) kein Mann die Vaterschaft anerkannt hat und
c) die Vaterschaft nicht gerichtlich festgestellt wurde
gibt es keinen "rechtlichen" Vater (§ 1592 BGB).

Selbst wenn die Mutter des Kindes beim Standesamt Angaben über den Vater macht und die obigen Punkte liegen nicht vor, hat dies keine Auswirkung auf die Beurkundung der Geburt! Nur die Eheurkunde, eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder ein Beschluss über die Feststellung der Vaterschaft könnte zu einer Eintragung des Vaters führen.

Wenn die Frau die wahre Identität kennt, hat sie deshalb nicht die Pflicht, dies dem Standesamt mitzuteilen.

Wenn die Vaterschaft nicht feststeht, wird selbstverständlich die Geburt beurkundet und eine Geburtsurkunde ausgestellt eben ohne Vater.

Wenn bei einer Geburtsbeurkundung die Identität eines oder beider Elternteile nicht urkundlich nachgewiesen ist, wird dies im Geburtenregister festgehalten ("Identität nicht nachgewiesen").
Dann darf das Standesamt keine Geburtsurkunde ausstellen. Die Eltern erhalten stattdessen einen beglaubigten Registerausdruck (§ 35 PStV). Wenn die Angaben zu den Eltern urkundlich nachgewiesen sind, wird das Register berichtigt und es können dann Geburtsurkunden ausgestellt werden.

Zitat:
Eintragungen Bei einem Strafantrag wird immer wieder gefragt, in welcher Beziehung man zu Täter steht. Soll die TS dann sagen, dass es der ExPartner ist und nicht der Vater ihres Kindes?

Einfach die Wahrheit sagen? Zum Beispiel: "Ex und biologischer Vater des Kindes."

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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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steini007
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Antwort #14 - 22.09.2010 um 15:36:14
 
@ Blaise

Zum Verständnis deines letzten Beitrages eine Frage:

Wenn der Vater unbekannt ist oder die Mutter diesen nicht angeben möchte, wird bei der Beurkundung eine ganz normale Geburtsurkunde ausgestellt.

Gehen aber beide Eltern zur Beurkundung und der Vater kann z. B. seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen, wird nur ein beglaubigter Registerausdruck erstellt.
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