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Brasilianer Aufenthaltssrecht nach Scheidung? (Gelesen: 1.095 mal)
isa84
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brasilianer Aufenthaltssrecht nach Scheidung?
15.09.2010 um 16:49:33
 
Hallo!

Ein Freund von mir, er stammt aus Brasilien u ist brasilianischer Staatsbuerger, war 14 Jahre lang mit einer Deutschen verheiratat. Nun wollen sie sich scheiden lassen, und er ist unsicher wegen des Aufenthaltsrechtes. BIsher konnte er sein Visum alle 3 Jahre verlaengern lassen. Muss er nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt hier bestreiten kann, bzw. eine Art Test o.ae. machen? Er verdient Geld, lebt jedoch in der Whg seiner Exfrau(steht nicht im Mietvertrag) und seine Arbeit ist nicht gemeldet soweit ich weiss.  Ueber Informationen waere ich sehr dankbar, leider kenne ich mich mit Auslaenderrecht gar nicht aus. Vielen Dank!
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.09.2010 um 17:05:50
 
Hi,

welchen Aufenthaltstitel hat er denn ?

Er wird doch nicht "schwarz" arbeiten ?

B.D.
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isa84
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.09.2010 um 17:45:41
 
Also ich muss ihn da nochmal genau fragen, er hat mir nur erzaehlt dass er alle 3 Jahre sein Visum verlaengert hat (ihm aber auch angeboten wurde, dass wenn er eine Art Test macht, er ein laenger gueltiges Visum haette bekommen koennen). Er hat eine Arbeitserlaubnis, sprich Lohnsteuerkarte usw. Ich weiss nicht, ob das weiterhilft? Viele Gruesse
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 15.09.2010 um 18:43:09
 
isa84 schrieb am 15.09.2010 um 17:45:41:
er hat mir nur erzaehlt dass er alle 3 Jahre sein Visum verlaengert hat (ihm aber auch angeboten wurde, dass wenn er eine Art Test macht, er ein laenger gueltiges Visum haette bekommen koennen)

Ein Visum bekommt man nur bei den deutschen Vertretungen im Ausland, hier handelt es sich wohl um eine Aufenthaltserlaubnis.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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