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Ausbürgerung Bosnien / Einbürgerung Deutschland (Gelesen: 4.564 mal)
Themen Beschreibung: Kosten und Wehrdienstpflicht
Koshero
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i4a rocks!


Beiträge: 1

stuttgart, Germany
stuttgart
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung Bosnien / Einbürgerung Deutschland
15.09.2010 um 10:38:50
 
Hallo an Alle,

Ich bin gerade dabei, mir Gedanken zum Thema: Deutsche Staatsangehörigkeit, zu machen.
Vorneweg möchte ich kurz was zu meiner Person sagen, damit eine evtl. Hilfestellung einfacher fällt.

Meine Eltern sind in der Generation "Gastarbeiter", mitte der 70er, nach Deutschland gekommen.
Ich dagegen wurde 1986 in Stuttgart geboren und lebe seit je her in Stuttgart/Deutschland.
Habe seit einigen Jahren die Bosnische Staatsbürgerschaft. Gerne würde ich nun die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen,
Denn ich bin schließlich Deutscher und nicht Bosnier. Zu dem Land habe ich lediglich durch meine Eltern eine Verbindung, ansonsten sehe
Ich mich ausschließlich als Deutscher.

Nun zu meiner Frage:

Wie ich vermehrt lesen konnte, wird eine Gebühr seitens Bosniens für die Ausbürgerung verlangt.
Das Bosnische Gesetzt besagt, dass mit Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, die Bosnische Staatsangehörigkeit erlischt.
Somit könnte ich mir den ganzen Prozesse und die damit verbundenen Kosten ersparen.

Wieso wird hier Seitens Deutschland, unbedingt ein Ausbürgerungsbescheid verlangt?
Reicht die Gesetztesvorlage nicht als Argument aus?

Des Weiteren interessiert mich, wie es sich verhält mit der Wehpflicht.
Bin ich mit 24. Jahren noch "wehrdienstpflichtig"? Das Gesetzt ist mir hierzu etwas verwirrend.
Es besagt das man prinziepiell bis zum 23. lebensjahr zum wehrdienst berufen werden kann.
Jedoch kommen dann Ausnahmeregelungen hinzu.
Die "Angst" besteht einfach aus dem Grund, weil ich einen festen Arbeitsplatz habe und Abends einen Weiterbildung absolvieren.
Zusätzlich zahle ich eine Eigentumswohnung ab. Somit käme ein finanzielles Fiasko auf mich zu.
Diesem würde ich natürlich sehr gern aus dem Weg gehen:)

Hoffe es findet sich jemand, der mir nähere Auskünfte erteilen kann.

Lieben Gruß
Koshero
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.09.2010 um 10:55:11
 
Hi Koshero,

Zitat:
Wie ich vermehrt lesen konnte, wird eine Gebühr seitens Bosniens für die Ausbürgerung verlangt.

Sowas ist üblich, auch in anderen Staaten, die Gebühren bzw. Kosten variieren ja nach Land.

Zitat:
Das Bosnische Gesetzt besagt, dass mit Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, die Bosnische Staatsangehörigkeit erlischt.
Somit könnte ich mir den ganzen Prozesse und die damit verbundenen Kosten ersparen.

Hast du dafür eine Quelle?
Wäre mir neu dass das der Fall ist...

Zitat:
Wieso wird hier Seitens Deutschland, unbedingt ein Ausbürgerungsbescheid verlangt?

Ja.

Zitat:
Reicht die Gesetztesvorlage nicht als Argument aus?

Welche denn? Zwinkernd
Selbst wenn es eine gäbe, wird diese offensichtlich nicht angewendet, deswegen die verlangte Entlassung aus der bosn. Sta. (mit Einbürgerungszusicherung von deutscher Seite) vor der Einbürgerung in D.

Dass du autom. die bosn. Sta. verlierst halte ich für ein Gerücht, um eine Entlassung wirst du nicht umhinkommen.

nebenbei:
Zitat:
Denn ich bin schließlich Deutscher und nicht Bosnier. Zu dem Land habe ich lediglich durch meine Eltern eine Verbindung, ansonsten sehe
Ich mich ausschließlich als Deutscher.

Deine gefühlte Sicht ist leider nicht relevant, Gesetze regeln eindeutig wer welche Staatsbürgerschaft hat.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 15.09.2010 um 11:26:43
 
Hallo Koshero -

Soweit mir bekannt ist, muss eine Verzichtserklärung in Bezug auf die bosnische Staatsangehörigkeit erfolgen. Vor einiger Zeit gab es zum Procedere und zu den Kosten hier mal ausführliche Postings von jemandem, der das Ganze selbst "durchgestanden" hat - lies dazu u.a. bitte mal
hier
und
hier
nach. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

"Automatisch" funktioniert der Verlust der bosnischen Staatsangehörigkeit danach jedenfalls nicht.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.09.2010 um 16:51:53
 
Koshero schrieb am 15.09.2010 um 10:38:50:
Bin ich mit 24. Jahren noch "wehrdienstpflichtig"?


Nein, es wird keine (Erst)Musterung nach dem 23. Lebensjahr mehr vorgenommen. Wehrdienst bzw. Zivildienst muss nicht abgeleistet werden.
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #4 - 15.09.2010 um 22:45:28
 
Das kann ich so nicht ganz unwidersprochen stehen lassen,
denn in § 3 des Wehrpflichtgesetzes heißt es:

Zitat:
(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.
(4) Bei Offizieren und Unteroffizieren endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.
(5) Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.


Davon zu unterscheiden ist allerdings das Einberufungs-Höchstalter.
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