Hi Koshero,
Zitat:Wie ich vermehrt lesen konnte, wird eine Gebühr seitens Bosniens für die Ausbürgerung verlangt.
Sowas ist üblich, auch in anderen Staaten, die Gebühren bzw. Kosten variieren ja nach Land.
Zitat:Das Bosnische Gesetzt besagt, dass mit Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, die Bosnische Staatsangehörigkeit erlischt.
Somit könnte ich mir den ganzen Prozesse und die damit verbundenen Kosten ersparen.
Hast du dafür eine Quelle?
Wäre mir neu dass das der Fall ist...
Zitat:Wieso wird hier Seitens Deutschland, unbedingt ein Ausbürgerungsbescheid verlangt?
Ja.
Zitat:Reicht die Gesetztesvorlage nicht als Argument aus?
Welche denn?
Selbst wenn es eine gäbe, wird diese offensichtlich nicht angewendet, deswegen die verlangte Entlassung aus der bosn. Sta. (mit Einbürgerungszusicherung von deutscher Seite) vor der Einbürgerung in D.
Dass du autom. die bosn. Sta. verlierst halte ich für ein Gerücht, um eine Entlassung wirst du nicht umhinkommen.
nebenbei:
Zitat:Denn ich bin schließlich Deutscher und nicht Bosnier. Zu dem Land habe ich lediglich durch meine Eltern eine Verbindung, ansonsten sehe
Ich mich ausschließlich als Deutscher.
Deine gefühlte Sicht ist leider nicht relevant, Gesetze regeln eindeutig wer welche Staatsbürgerschaft hat.