Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes (Gelesen: 3.778 mal)
shela
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
14.09.2010 um 20:50:43
 
Wenn mein Kind zur Welt kommt, habe ich in De schon 8 Jahre gewohnt. 3 Jahre davon als Student, den Rest als Mann einer Deutschen. Seit 2009 besitze ich eine Niederlassungserlaubnis.  Z.Z. leben wir getrennt und meine neue Freundin (Studentin, auch Ukrainerin) bekommt ein Kind. Ich ließ die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen.
Ich gehe davon aus, dass mein Kind Deutsche wird. Smiley Habe ich Recht oder muss ich eine Niederlassungserlaubnis 3 Jahre lang gehabt haben?
Shela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixxon
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #1 - 14.09.2010 um 21:46:09
 
shela schrieb am 14.09.2010 um 20:50:43:
Habe ich Recht oder muss ich eine Niederlassungserlaubnis 3 Jahre lang gehabt haben?

Nach dem Geburtortprinzip Gesetz, dein Kind wird automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, da du eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Ohne aber.. und wenn..
Zum Seitenanfang
  

NIXXON aus Frankfurt am Main
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #2 - 14.09.2010 um 21:52:36
 
Es gibt da auch nette Infos bei uns dazu, die das genau erläutern  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #3 - 14.09.2010 um 21:53:33
 
shela schrieb am 14.09.2010 um 20:50:43:
oder muss ich eine Niederlassungserlaubnis 3 Jahre lang gehabt haben?

Nein, muss man nicht. Erforderlich ist aber, dass ein
Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig den
gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Studienzeiten
werden in einigen Bundesländern nicht als gewöhnlichen
Aufenthalt angesehen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #4 - 15.09.2010 um 07:59:47
 
Ralf schrieb am 14.09.2010 um 21:53:33:
Studienzeiten
werden in einigen Bundesländern nicht als gewöhnlichen
Aufenthalt angesehen. 


Das muss selbst ich jetzt doch noch mal nachfragen:

Im Kontext einer Einbürgerung nach § 10 StAG ist mir sehr wohl bekannt, dass einige Bundesländer (Ba-Wü; Bay; Sa, und z.T. He) Studienzeiten nicht als "gewöhnliche" Voraufenthaltszeiten anerkennen. (was ich persönlich schon für bedenklich genug halte).

Im Kontext von § 4 (3) StAG ist mir das hingegen neu. Das würde ja heißen, dass ggf. ein Kind, das in Mecklenburg-Vorpommern geboren würde, als Deutsches auf die Welt käme, während es (gleiche Bedingungen, Voraufenthaltszeiten etc. vorausgesetzt) in z.B. Bayern "nur" als Ausländer geboren würde.

Das wäre ja bizarr! -  Schockiert/Erstaunt  - und würde IMHO, ich bemühe solche "großen Geschütze" ja sonst überaus sparsam, doch wohl wirklich dem Gleichheitsgrundsatz zuwider laufen.

Wenn die Praxis wirklich so aussieht - gibt es dazu schon verwertbare Rechtsprechung?


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #5 - 15.09.2010 um 08:24:16
 
nixxon schrieb am 14.09.2010 um 21:46:09:
dein Kind wird automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, da du eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Ohne aber.. und wenn..


Es müssen beide Voraussetzungen vorliegen.
Nur die NE alleine würde nicht aussreichen.
Beim TS scheinen aber beide Vorraussetzungen erfüllt zu sein.

Zitat:
§ 4
...
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #6 - 15.09.2010 um 08:29:25
 
Hi shweitzer,

Zitat:
Im Kontext von § 4 (3) StAG ist mir das hingegen neu. Das würde ja heißen, dass ggf. ein Kind, das in Mecklenburg-Vorpommern geboren würde, als Deutsches auf die Welt käme, während es (gleiche Bedingungen, Voraufenthaltszeiten etc. vorausgesetzt) in z.B. Bayern "nur" als Ausländer geboren würde.

Ja, das hatten wir öfters hier im Forum.
Das Problem ist kein §10 StAG spezifisches, sondern hat mit der Nennung des Begriffes  "gewöhnlicher Aufenthalt" im Gesetz als Vorraussetzung zu tun.

§4 Abs. 3 Punkt 1 spricht explizit vom rechtmässigen und gewöhnlichem Aufenthalt, und letzteren interpretieren die genannten Bundesländer anders als der Rest der Republik.

Rechtspechng kenne ich keine, wo kein Kläger da kein Richter und somit auch kein Urteil.

chap hatte erst letztens einen Thread zu diesem Thema eröffnet, nach seinen & Muletas aussagen wäre eine Klage wohl erfolgsversprechend, wenn es denn nun endlich wer tun würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shela
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #7 - 15.09.2010 um 12:16:38
 
Es geht in meinem Fall um Land Berlin.

Welche Behörde enscheidet/ünberprüft nach dem Geburt des Kindes ob es Deutsche/er ist. Wo beantragt man einen DEUTSCHEN Kinderausweis?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsortprinzip Einbürgerung eines Kindes
Antwort #8 - 15.09.2010 um 12:46:06
 
In Berlin wird die Prüfung vom Standesamt, bei dem die Geburt beurkundet wird, vorgenommen.

Den Kinderausweis kannst Du bei den Bürgerämtern beantragen.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema