Lausitz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Guten Abend alle Forenmitglieder,
bin ganz neu hier und benötige ihre Ratschläge. Ich weis es nicht, ob jemand von euch eine ähnliche Situation schon irgendwann hatte, aber vielleicht seid ihr im Bilde über eine optimale Lösung.
Zuerst beschreibe ich meine „Notsituation“: ich wohne in Deutschland, meine Frau, die noch studiert, mit unserem Sohn wohnt in einer ehemaligen Republik der UdSSR. Die Frau wie der Sohn trägt meinen Familiennamen (der Ehename nach der Heirat). Ende August 2010 wurde ich eingebürgert und wollte gleich meinen Namen eindeutschen (nicht ändern!), und deswegen kam ich zum Standesamt und beantragte die Angleichung meines Namen gemäß Art. 47 Abs. 1 EGBGB und § 43 PStG, da meine bisherige Namensführung dem Recht von meiner Ex-Heimat unterlag. Infolge Art. 47 Abs. 1 Satz 5 wurde die Entgegennahme der Angleichung zu meinem Familienname leider abgelehnt, da mein Name, der gleichzeitig auch der Ehename ist, während der bestehenden Ehe nur von beiden Ehegatten abgegeben werden kann.
Meine Frau will ihre Namensführung nach dem deutschen Recht derzeit nicht führen, da die deutsche Schreibweise ihrer Ehenamen auf die Heimatsprache ihres Landes sehr lächerlich klingt und ziemlich schwierig für die dortige Aussprache ist. Umgekehrt klingt mein heutiger Name auf Deutsch sehr komisch und ist für die deutsche Aussprache nicht so leicht. Beamten aus dem Standesamt verstehen meine ungewöhnliche Situation, lachen selber, aber können nichts tun. Gegen den Entscheid kann ich nur unbefristet bei einem zuständigen Amtsgericht gemäß § 49 Abs. 1 PStG erneut einen Antrag stellen.
Außerdem wollte ich meinen Geburtsort auch eindeutschen (die Angleichung der Schreibweise meines Geburtsortes), wie das in meiner, auf Deutsch übersetzten und beglaubten, Geburtsurkunde steht, aber eine Standesamtbeamtin, mit der ich sprach, sagte mir, dass sie nur die Schreibung meines Geburtsortes aus meinem ausländischem Reisepass, und nicht aus der Geburtsurkunde, akzeptieren und übertragen kann. Aber da ist ja klar, dass in meinem Reisepass mein Geburtsort wieder auf der Sprache meiner Ex-Heimat, mit verschiedenen Sonderzeichen, eingeschrieben ist, was auf Deutsch abermals ulkig klingt und für die Aussprache auch knifflig ist.
Jetzt kommen die Fragen:
1. Seht ihr eine gute Lösung bezüglich meiner Namensangleichung in Deutschland ohne Angleichung vom Ehenamen meiner Frau? Gibt es eventuell irgendwelche Gerichtsurteile oder gesetzliche Ausnahmen?
2. Ist es möglich, laut dem Gesetzgeber, die Schreibweise meines Geburtsortes aus meinem ausländischen Reisepass der deutschen Sprache anzugleichen? Was hat die weittragende Bedeutung in diesem Fall: die Schreibung meines Geburtsortes in der Geburtsurkunde oder im Reisepass?
Für jedes Feedback und jeden Hinweis bin ich dankbar.
Gruß
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