Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
nicht-EU-Bürger mit spanischer Daueraufenthaltserlaubnis-EG (Gelesen: 1.051 mal)
ivanf
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag nicht-EU-Bürger mit spanischer Daueraufenthaltserlaubnis-EG
13.09.2010 um 22:00:12
 
Hallo, liebe Experte! Ich hätte mal'ne Frage für Euch  Zwinkernd

Ein Drittstaatler (nicht-EU) hat in Spanien die (dortige Art der) Daueraufenthaltserlaubnis-EG erworben.
Er hat vor, sich 4 Monate in Deutschland im Rahmen eines Forschungsprojekts mit einer dt. Uni aufzuhalten. Der Aufenthalt wird durch ein deutsches Stipendium finanziert. Braucht der Mann eine dt. Aufenthaltserlaubnis? Wenn ja, soll er sich zuerst um ein Einreisevisum bemühen oder kann sich direkt an die zuständige ABH wenden?

Vielen Dank im Voraus!
MfG
ivanf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: nicht-EU-Bürger mit spanischer Daueraufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #1 - 13.09.2010 um 22:06:10
 
ivanf schrieb am 13.09.2010 um 22:00:12:
Er hat vor, sich 4 Monate in Deutschland im Rahmen eines Forschungsprojekts mit einer dt. Uni aufzuhalten.


dazu müsste man genauer wissen, was er für eine Ausbildung hat und was er hier konkret tun soll. Eine Erlaubnis würde er auf jeden Fall benötigen (§ 38a AufenthG). Sofern er einer Erwerbstätigkeit nachgehen will (egal aus welchem Topf er dafür bezahlt wird), wäre das etwas genauer zu prüfen (evtl. fällt er ja unter § 5 BeschV).

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ivanf
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: nicht-EU-Bürger mit spanischer Daueraufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #2 - 13.09.2010 um 22:15:16
 
Wow! Das war aber schnell! Danke, Muleta!

Er ist promovierter Physiker. Was er ganz genau machen soll/will, muss ich nachfragen, aber jedenfalls handelt es sich um eine wissenschaftliche Tätigkeit im Physiklabor.

Es bleibt jedoch die Frage, ob zunächst ein Einreisevisum nötig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: nicht-EU-Bürger mit spanischer Daueraufenthaltserlaubnis-EG
Antwort #3 - 13.09.2010 um 22:17:04
 
ivanf schrieb am 13.09.2010 um 22:15:16:
Es bleibt jedoch die Frage, ob zunächst ein Einreisevisum nötig ist.


nein, kann er alles hier erledigen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema